Dies ist eine Diskussion zu von Japanreise zurücktreten innerhalb des Forums Reiserecht
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| von Japanreise zurücktreten Angesichts der aktuellen Geschehnisse im Land möchte W nun von der Reise zurücktreten. Die Reiseziele von W liegen allerdings nicht im direkten Kriesengebiet, sondern mehr Tokio, Kyoto, Hiroshima. Kann W aufgrund "höherer Gewalt" problemlos von der Reise zurücktreten, oder muss W mit Stornogebüren rechnen? |
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| AW: von Japanreise zurücktreten 1. Vorbemerkung Es wird bei der Beantwortung dieser Frage unterstellt, daß der Reisende eine Pauschalreise (Mehrheit von Reiseleistungen von einem Reiseveranstalter wie z. B.: Transport, Unterkunft, Ausflüge, Verpflegung) gebucht hat. Nur dann kommt deutsches Reiserecht (§§ 651a ff. BGB) zur Anwendung und nur dann hat die nachfolgende Antwort Gültigkeit. - Im Gegensatz dazu wären ein vom Reisenden gebuchter Beförderungsvertrag bei einer Fluggesellschaft, ein vom Reisenden getrennt gebuchter Hotelaufenthalt bei einem Hotel usw. - Dann läge keine Pauschalreise vor und es käme das deutsche Reiserecht (§§ 651a ff. BGB) nicht zur Anwendung. 2. Grundsatz Bestehende Verträge, so auch der Reisevertrag, sind grundsätzlich einzuhalten. Eine Ausnahme bildet jedoch der § 651j BGB ('Höhere Gewalt im Reiserecht'): 3. Höhere Gewalt 'Als "höhere Gewalt" bezeichnet die Rechtsprechung ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis. Voraussetzung ist regelmäßig, dass es sich um Ereignisse handelt, die von außen auf die Vertragsparteien einwirken und die von den Vertragsparteien bei der Vertragsgestaltung nicht bedacht worden sind. Wenn in einem solchen Fall auch die höchstmögliche Sorgfalt den Eintritt der Ereignisse nicht zu verhindern vermag, liegt höhere Gewalt vor.' Quelle: wikipedia.de - Bsp.: Bürgerkriege, Naturkatastrophen usw. Ohne Zweifel ist das Erdbeben mit dem Tsunami ein solches Ereignis. Ferner droht dort eine atomare Kernschmelze und eine atomare Verstrahlung noch nicht absehbaren Ausmasses. § 651j Abs. 1 BGB: 'Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.' Die Rechtsfolge wäre, daß noch nicht erbrachte Leistungen zurück zu ersatten wären (sh. § 651j Abs. 2 BGB). Besteht eine Reisewarnung oder auch Teilreisewarnung (letztere gilt für nur bestimmte Gebiete eines Landes) des Auswärtigen Amts, so ist dies immer ein Indiz (aber keine notwendige Voraussetzung!!!) für das Vorliegen höherer Gewalt im Sinne des § 651j BGB. Eben im Moment gilt: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/La...icherheit.html Wie gesagt, die Reisewarnung des Auswärtigen Amts stellt immer nur ein Indiz für das vorliegen höherer Gewalt dar, ist aber keine notwendige Voraussetzung. Gerade unter dem Hinblick der Kernschmelze und der zu erwartenden atomaren Strahlung (zieht zur Zeit aufgrund von Wind auf den Pazifik), welche bei entsprechender Windrichtung auf das gesamte Land übergreifend könnte, würde ich höhere Gewalt für ganz Japan bejahen. 400 km weit ist diese atomare Strahlung ja bekanntlich schon gezogen. Gem. BGH-Rechtssprechung ('Hurrikan-Geoerge-Urteil') muß die Gefährdungswahrscheinlichkeit bei 25 % liegen. Auch dies sehe ich für ganz Japan als gegeben. Dass Japan ein erdbebengefährdetes Gebiet ist, war bei Vertragsabschluß schon klar. Dies alleine ist kein Rücktrittsgrund gem. § 651j BGB. Ergebnis: Aufgrund der z. Z. nicht einzuschätzenden atomaren Strahlung für ganz Japan ist höhere Gewalt zu bejahen und ein Rücktrittsgrund liegt vor.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (15.03.2011 um 08:35 Uhr). |
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| AW: von Japanreise zurücktreten Vielen Dank für die ausführliche Antwort ![]() Die Reiseziele von W liegen außerhalb der Tsunamigezeichneten Regionen. Inzwischen hat sich der Reiseveranstalter gemeldet und die Reise von sich aus aus Sicherheitsgründen abgesagt. |
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| japan, reiserücktritt |
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