Dies ist eine Diskussion zu Verzwickte Buchung, Geld retour? innerhalb des Forums Reiserecht
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| Verzwickte Buchung, Geld retour? Beteiligte: Vater + Mutter = 1 Buchung DZ (lautend auf den Vater) Tochter und Freundin der Tochter = 1 Buchung DZ (lautend auf die Tochter) BUCHUNG fü 1 Woche im August nach Rhodos erfolgte im RB am 15.02.11 und wurde vom VATER vorgenommen Die Mutter von der Freundin bezahlte persönlich am 15.02.11 im RB € 200,- als Anzahlung für sie. Sie hat eine Bestätigung über diese Barbezahlung erhalten. Weiters hat sie nichts unterschrieben. Am 19.04.11 rief die Mutter der Freundin im RB an und teilte ihm mit, dass sie nun nicht mehr mitfahren werde, da sich die Tochter und Freundin zerstritten haben und sie die € 200,- retour möchte, da sie diese aus ihrer Tasche bezahlt hatte. Das RB telefonierte mit dem Vater, da er der Auftraggeber und Bucher ist. Das RB rief dann die Mutter der Freundin zurück und sagte, dass sie € 200,- nicht zurückbekäme, da dies die Stornogebühr sei (25 % des Reisepreises, siehe Richtlinien 1-2-Fly). Sie sagte, sie möchte eine Stornorechnung über den gesamten Auftrag Nr....xxx, erstellt von 1-2-Fly. Der Vater ging dann ins Reisebüro und machte vom Auftrag Nr....xxx eine UMBUCHUNG auf ein 3-Bett Zimmer (für die Eltern + Tochter.). Es erfolgte keine Stornierung, sondern nur eine Umbuchung. D.h. die Freundin sollte die € 200,- als Stornogebühr bezahlen, die Tochter jedoch nicht, dies wurde mit einer „Umbuchung“ getätigt. Eine Umbuchung kostet zwischen€ 20,- bis € 50,-. Da mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit KEINE Stornierung des kompletten Auftrags xxxerfolgt ist, möchte die Mutter der Freundin die € 200,- retour, die sie bezahlt hat. Die Stornogebühr ist an den Buchenden, in diesem Fall den Vater., zu richten, da dieser die Reise gebucht hatte und nur dieser die Reise stornieren konnte/kann und für diesen Auftrag haftet. Auch wenn eine Stornorechnung nun vorläge, ist diese vom Vater zu tragen. Frage: Es hat nie eine Stornierung gegeben hat, sondern nur eine Umbuchung. Es wurde bis heute keine Stornorechnung von 1-2 Fly erstellt. Wo sind die € 200,- hin? Wie verbucht das das RB? Wurden diese 200 € verwendet für die Umbuchung, sodass die Beteiligten € 200,- weniger zahlen müssen??? Bekommt die Mutter der Freundin die € 200,- retour?? Sie hat den schriftlichen Barbezahlungsbeleg natürlich, wo auch draufsteht, dass für die Freundin 200 € bezahlt wurden. Geändert von Juraforum (11.05.2011 um 10:28 Uhr). Grund: Bitte nur fiktive Fälle diskutieren! |
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| AW: Verzwickte Buchung, Geld retour?
__________________ Zitat:
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| AW: Verzwickte Buchung, Geld retour? So verzwickt ist die ganze Buchung nicht. Der Vater bucht eine Reise für sich (als Anmelder), seine Frau, seine Tochter und die Freundin der Tochter (als Teilnehmerinnen). Er ist als Anmelder Vertragsparnter des Reiseveranstalters und für die Erfüllung der Pflichten (Zahlungen) aller Teilnehmer verantwortlich. Auch wenn die Freundin der Tochter (oder deren Mutter) keinen Reisevertrag unterschrieben hat, so hat ist sie doch mündlich mit dem Vater einen Vertrag eingegangen. Anschließend entschließt sich die Freundin der Tochter, nicht mehr mitzufahren. Dies ist der Rücktritt eines Reisenden. Hier gilt: § 651i Abs. 2 S. 1 u. 2 BGB - Rücktritt vor Reisebeginn Tritt der Reisende vom Vertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Nichts anderes macht der Reiseveranstalter, indem er die Zahlung von EUR 200,- als Stornokosten von der Freundin der Tochter einbehält. Ferner kommt es zu einer Umbuchung, nämlich der Tochter, die aus dem (jetzt aus dem alleinigen Doppelzimmer) in das Zimmter der Eltern 'umzieht'. Hier ist der Reiseveranstalter berechtigt, eine geringe Umbuchungsgebühr zu erheben. Wäre die Tochter in dem Doppelzimmer (zur Alleinbenutzung) geblieben, wären hier Mehrkosten entstanden, die der Vater der Freundin der Tochter hätte in Rechnung stellen können (im Binnenverhältnis unter den Reisenden). Der korrekte Weg der Stornorechnung ist vom Reiseveranstalter über den Vater als Anmelder an die Freundin der Tochter (bzw. deren Mutter).
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (10.05.2011 um 14:31 Uhr). |
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