Dies ist eine Diskussion zu Verspätung auf zwei Teilstrecken innerhalb des Forums Reiserecht
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| Verspätung auf zwei Teilstrecken leider habe ich keinen ähnlichen Fall im Forum gefunden. Wenn ein Langstreckenflug aus zwei Teilstrecken besteht und auf es auf beiden Teilstrecken zu erheblichen Verspätung im Sinne des EU-Rechts kommt, steht dem Reisenden dann eine Ausgleichszahlung für beide Teilstrecken zu? Mal angenommen, die erste Teilstrecke liegt unter 1500 Kilometern. Der Flieger verspätet sich aufgrund technischer Mängel um acht Stunden. Der Passagier wird auf spätere Flüge umgebucht. Allerdings liegt auch beim neugebuchten Anschlussflug (zweite Teilstrecke, über 3500 Kilometer) ein technischer Defekt vor. Der zweite Flug verspätet sich auch noch mal um fünf Stunden. In diesem Fall handelt es sich ja um zwei voneinander unabhängige Verspätungen. Steht dem Passagier dann die Entschädigung von 250 Euro für die erste Teilstrecke UND von 600 Euro für die zweite Teilstrecke zu? Danke! |
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| AW: Verspätung auf zwei Teilstrecken 'Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass bei Verspätungen ab 3 Stunden verspäteter Ankunft am Endzielort Ausgleichszahlungen (entsprechend der Höhe der Zahlungen, die auch bei Annullierungen angesetzt sind) zu leisten sind (EuGH 19.11.2009 verb Rs C-402/07 und C-432/07).' Quelle: wikipedia.de Der Passagier kann nur einmal am Endzielort eintreffen. Und insofern kann er sich nur einmal verspäten. Und daraus resultiert, daß er auch nur einmal eine Ausgleichzahlung beanspruchen kann.
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