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Verspätete Rückkehr von Pauschalreise - Anschluss verpasst

Dies ist eine Diskussion zu Verspätete Rückkehr von Pauschalreise - Anschluss verpasst innerhalb des Forums Reiserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 15:03
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Verspätete Rückkehr von Pauschalreise - Anschluss verpasst

Guten Tag zusammen, folgender fiktiver Fall:

Urlauber U, Teilnehmer einer 14-tg. Studienreise in Griechenland, kommt wegen einer Lufthansa-Verspätung von 2 Std. 44 Min wegen verstopften Luftraums bei Athen abends erst um 23.30 in Frankfurt an und verpasst den vorgesehenen Zug nach Nürnberg mit einem Lufthansa-Rail-und-fly-Ticket.

Er muss ein Hotel in Frankfurt und den Zug am Folgetag nehmen. Zusatzkosten entstehen allein durch die Übernachtung.

Die Pauschalreise begann und endete in Frankfurt. Das Bahnticket hat U beim Veranstalter zusätzlich gebucht.

Die EU-Fluggastverordnung greift m. E. nicht, aber ist vielleicht Lufthansa, die ja die Rail-and-fly-Tickets anbietet, auch bei diesen Tickets verpflichtet, eine Zwischenübernachtung in Frankfurt zu zahlen. So wie sie es bei LH-Anschlussflügen praktiziert?

Besteht ansonsten eventuell ein Anspruch gegen den RV? Der hat die Pauschalreise aber ordentlich erbracht.


Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 18.10.2011, 20:48
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AW: Verspätete Rückkehr von Pauschalreise - Anschluss verpasst

Zitat:
Zitat von Schmidt777 Beitrag anzeigen
Die Pauschalreise begann und endete in Frankfurt. Das Bahnticket hat U beim Veranstalter zusätzlich gebucht.

Die EU-Fluggastverordnung greift m. E. nicht, aber ist vielleicht Lufthansa, die ja die Rail-and-fly-Tickets anbietet, auch bei diesen Tickets verpflichtet, eine Zwischenübernachtung in Frankfurt zu zahlen. So wie sie es bei LH-Anschlussflügen praktiziert?
Hier greift das Reiserecht. Vertragspartner sind der Reisende und der Reiseveranstalter. Die Fluggesellschaft agiert hier nur als Erfüllungsgehilfe des Reisenden.

Der Fragesteller gibt an, das Rail&Flay-Ticket sei extra hinzuerworben worden. Damit ist es nicht Bestandteil der Pauschalreise.

Anders sähe es aus, wenn der Veranstalter das Bahnticket im eigenen Namen mitverkauft, so nach dem Motto:
'Kein Stress und kein Stau mit dem ‚MEIER"S WELTREISEN Rail & Fly Ticket". Bei jeder Flugbuchung aus diesem Katalog ist das ‚MEIER"S WELTREISEN Rail & Fly Ticket" 2. Klasse der Deutschen Bahn AG zum Flughafen bereits im Preis enthalten! … Bitte wählen Sie Ihre Verbindung möglichst so, dass Sie den Abflughafen spätestens zwei Stunden vor Abflug erreichen...' Quelle: Pressestelle BGH

Bei Pauschalreisen muß der Reisende eine Flugverspätung von bis zu vier Stunden hinnehmen. Erst ab der fünften Stunde kann er eine Reisepreisminderung gem. der gängigen Rechtsprechung um 5 % des tagesanteiligen Reisepreises geltend machen.

Da der Veranstalter seine Pflichten erfüllt hat (ab und bis Frankfurt), ist er nicht in der Pflicht, hier noch für eine Hotelübernachtung zu sorgen.
__________________
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