Dies ist eine Diskussion zu Verspätete Ankunft am Zielflughafen von ca. 6 Stunden! innerhalb des Forums Reiserecht
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| Verspätete Ankunft am Zielflughafen von ca. 6 Stunden! Folgender fiktiver Sachverhalt: Person x bucht Ursprünglich auf der Interneseite der Fluggesellschaft: 11:00 Uhr ab Köln/Bonn (CGN) nach Amsterdam (AMS) Ankunft 12:00 Uhr 13:25 Uhr ab Amsterdam (AMS) nach New York (JFK) Ankunft 15:30 Uhr Da der Flug KL 1808 erst um 13.15 Uhr Boarding hatte und entsprechend ca. 2,5 Stunden später erst abflogen, verpassten Herr M den Anschlussflug ab AMS nach JFK. M flogen erst um 16:55 Uhr von AMS los nach CDG. Die Ankunftszeit betrug 18:10 Uhr in CDG. In CDG angekommen, flog M dann um 19:10 Uhr nach New York JFK, durchgeführt von Fluggesellschaft x, statt wie erwartet y. M setzt ein Schreiben an die Fluggesellschaft auf und verlangt eine Ausgleichzeahlung nach EU-Richtlinie 261/2004. Nach 6 Wochen schrieb die Fluggesellschaft folgendes schreiben an M: wir danken Ihnen für Ihre Mitteilung vom 15. September 2011. Aus dieser und unseren Aufzeichnungen konnten wir entnehmen, dass Ihr Flug von Köln nach Amsterdam um 2 Stunden 30 Minuten aufgrund einer technischen Problematik verspätet war. Daher war es Ihnen leider nicht möglich, Ihren Anschlussflug nach New York zu erreichen, so dass Sie und Ihre Begleitung auf einen Flug über Paris umgebucht wurden. Daraus resultierte eine verspätete Ankunft in New York, welche mit weiteren Unannehmlichkeiten verbunden war. Wir bedauern diese erlittenen Unannehmlichkeiten aufrichtig und versichern Ihnen, dass dies nicht dem hohen Servicestandard unserer Gesellschaft entspricht. Gemäß der EU-Verordnung 261/2004 ist bei Flugverspätungen generell keine Entschädigung vorgesehen. Daher lehnen wir Ihre Forderung nach Ausgleichszahlung ab. Als Zeichen unseres guten Willens und als Ausgleich für die von Ihnen und Ihrer Reisebegleitung erlittenen Unannehmlichkeiten, freuen wir uns jedoch Ihnen innerhalb der nächsten zwei Wochen einen Reisegutschein in Höhe von 50 Euro pro Person über den Postweg zukommen lassen. Soll M jetzt direkt zum RA um seine Forderung duchzusetzten oder soll er nochmal an Fluggesellschaft Y schreiben? Danke schonmal für eure Hilfe... Dennis Geändert von dennis08 (04.11.2011 um 16:42 Uhr). |
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| AW: Verspätete Ankunft am Zielflughafen von ca. 6 Stunden! Sorry und danke für den hinweis. habe ich entsprechend geändert. Es muss och eine andere Möglichkeit für M geben als immer zum RA zu gehen. |
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| AW: Verspätete Ankunft am Zielflughafen von ca. 6 Stunden! Zitat:
Die entsprechende Zahlungsforderung des Fluggastes wird von der Fluggesellschaft abgelehnt. Dadurch befindet sich die Fluggesellschaft ab nun in Verzug. Der Fluggast kann ab nun Verzugszinsen und Aufwendungen für einen Rechtsanwalt bei der Fluggesellschaft erfolgversprechend geltend machen. Der Fluggast könnte selbst noch ein Schreiben an die Fluggesellschaft 'als Warnschuß vor den Bug' aufsetzen. Erfolgversprechender ist jedoch die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit der Wahrnehmung der Interessen des Fluggasts.
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| AW: Verspätete Ankunft am Zielflughafen von ca. 6 Stunden! Hallo klausschlesinge, erstmal danke für die Hilfreiche Antwort. Geht es in der Verordung nur im die versätete Ankunft oder um die verzögerte Abflugszeit, denn die beträgt ja nur 2,5 Std. Sollte sofort die Klage eingereicht werden oder duch den Anwalt nochmals eine außergerichtliche Einigung versucht werden? Danke Dennis |
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| AW: Verspätete Ankunft am Zielflughafen von ca. 6 Stunden! Zitat:
Fast jeder Anwalt wird versuchen, eine gütliche Einigung herbeizuführen. - Wenn einem diese nicht gefällt, kann man immer noch klagen.
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