Dies ist eine Diskussion zu Verbindung zu Flug verpassen innerhalb des Forums Reiserecht
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| Frage: Kann man bei der Busfirma reklamieren? Vielen Dank. |
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| AW: Verbindung zu Flug verpassen Zitat:
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| AW: Verbindung zu Flug verpassen Die Antwort von Mucki58 ist richtig. Ich möchte sie nur nochmal mit gesetzlichen Vorschriften untermauern: Ein Linienbus unterliegt als öffentliches Verkehrsmittel den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Aufgrund des PBefG wurde die nachrangige 'Verordnung Allgemeine Beförderungsbedingungen' (VO ABB) erlassen. - Darin stehen die Fahrgastrechte im öffentlichen Personennahverkehr. § 16 VO ABB sagt folgendes aus: Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie Platzmangel begründen hiernach keine Ersatzansprüche; insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen. Reklamieren oder beschweren kann man sich schon. - Man wird aufgrund der o. a. Bestimmung jedoch keine Schadenersatzansprüche erhalten. |
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| AW: Verbindung zu Flug verpassen Zitat:
Ich erkenne da keines. Es ist eine Umstellung vom regulären Betrieb auf Schienenersatzverkehr und diese Umstellung sollte wohl im Fahrplan vermerkt sein - und das auch online, wenn der Fahrplan online ist. Ich habe das Posting so verstanden, dass der Kunde nicht wusste, dass es den Ersatzverkehr gibt. Außerdem kann doch nicht nur alleine diese Klausel die Haftung regeln, oder? Wenn die jetzt einfach Grundlos den Betrieb einstellen würden, würden sie doch haften - oder? |
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