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Verbindung zu Flug verpassen

Dies ist eine Diskussion zu Verbindung zu Flug verpassen innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 03.08.2010, 14:03
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Question Verbindung zu Flug verpassen

Mal angenommen, die Person X hat um 13:30 einen Flug. Sie nimmt um 11:40 den Bus um den Zug um 12:13 zu bekommen. Normalerweise dauert diese Fahrt 11Minuten (so auch in Aufhängen und Internet zu sehen) Da die zuständige Busfirma aber wegen Bauarbeiten einen Schienenersatzverkehr betreibt, kommt die Person X erst um 12:20Uhr an. Verpasst damit den Zug und den Flug, und zahlt Strafe bei der Flugfirma.

Frage: Kann man bei der Busfirma reklamieren?

Vielen Dank.
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  #2 (permalink)  
Alt 03.08.2010, 14:05
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AW: Verbindung zu Flug verpassen

Zitat:
Frage: Kann man bei der Busfirma reklamieren?
Bei einer Verspätung von 11 Minuten wohl kaum
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  #3 (permalink)  
Alt 04.08.2010, 13:44
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AW: Verbindung zu Flug verpassen

Die Antwort von Mucki58 ist richtig. Ich möchte sie nur nochmal mit gesetzlichen Vorschriften untermauern:

Ein Linienbus unterliegt als öffentliches Verkehrsmittel den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Aufgrund des PBefG wurde die nachrangige 'Verordnung Allgemeine Beförderungsbedingungen' (VO ABB) erlassen. - Darin stehen die Fahrgastrechte im öffentlichen Personennahverkehr.

§ 16 VO ABB sagt folgendes aus: Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie Platzmangel begründen hiernach keine Ersatzansprüche; insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen.

Reklamieren oder beschweren kann man sich schon. - Man wird aufgrund der o. a. Bestimmung jedoch keine Schadenersatzansprüche erhalten.
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  #4 (permalink)  
Alt 04.08.2010, 13:57
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AW: Verbindung zu Flug verpassen

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
§ 16 VO ABB sagt folgendes aus: Abweichungen von Fahrplänen durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen oder -unterbrechungen sowie Platzmangel begründen hiernach keine Ersatzansprüche; insoweit wird auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen übernommen.
Welches Tatbestandsmerkmal ist in diesem Fall erfüllt?

Ich erkenne da keines. Es ist eine Umstellung vom regulären Betrieb auf Schienenersatzverkehr und diese Umstellung sollte wohl im Fahrplan vermerkt sein - und das auch online, wenn der Fahrplan online ist. Ich habe das Posting so verstanden, dass der Kunde nicht wusste, dass es den Ersatzverkehr gibt.

Außerdem kann doch nicht nur alleine diese Klausel die Haftung regeln, oder? Wenn die jetzt einfach Grundlos den Betrieb einstellen würden, würden sie doch haften - oder?
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