Dies ist eine Diskussion zu Veranstalter verpasst Stornotermin | Stornokosten ohne AGBs innerhalb des Forums Reiserecht
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| Veranstalter verpasst Stornotermin | Stornokosten ohne AGBs Reiseveranstalter A schließt einen Vertrag mit Hotel XY. Vertragsbestandteile sind u.a. Anzahl der Einzelzimmer (EZ) und Anzahl der Doppelzimmer (DZ) sowie die Stornobedingungen, nachdem der Veranstalter bis 6 Wochen vor Reisebeginn die Zimmer kostenfrei stornieren kann. Danach würde nach "gesetzlichen Stornofristen" verfahren. Der Veranstalter benötigt die Hälfte des Kontingents, informiert das Hotel hierüber aber erst 3 Tage vor Termin. Der Veranstalter überbucht aber den EZ Anteil seiner Reservierung. Der Hotelier verlangt nach der Reise für die überbuchten EZ den Kurs für DZ und droht im nachhinein mit der Geltendmachung von Stornokosten für die nicht in Anspruch genommenen Zimmer. Der mitgereiste Reiseleiter wurde bei Ankunft ausquartiert, weil das Hotel ausgebucht war. Meine Meinung: + Der Hotelier hätten den Veranstalter vor Reisebginn (3 Tage) über seine "Mehrberechnung" informieren müssen. So hätte der Veranstalter nach anderen für Ihn günstigeren Lösungen suchen können. + Eine gesetzlliche Stornofrsit gibt es nicht. Wenn nicht anders geregelt gilt das Mietrecht, hier § 537 BGB, nach dem der Hotelier eine anderweitige Verwertung mit dem entstanden Schaden verrechnen muß. Das Haus war aber nachweislich mit Individualgästen (höherer Preis) ausgebucht. Welche Meinungen finden sich im Forum? |
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| AW: Veranstalter verpasst Stornotermin | Stornokosten ohne AGBs Zitat:
Allerdings ist hier eine andere Frage wichtiger: Waren denn Stornogebühren auch bei einer Verringerung des Kontingents vereinbart? Wenn nämlich hierüber keine Vereinbarung getroffen wurde, trifft meines Erachtens eine "Stornierung" ja gar nicht zu. Schließlich wurde die Hälfte der vereinbarten Zimmer in Anspruch genommen. Zitat:
Wenn also das Haus nachweislich für den gesamten Aufenthalt der Gruppe ausgebucht war, hat der Hotelier keinen gesetzlichen Anspruch auf Stornogebühren. Auch kann er nicht einwenden, da er die zugesagten Einzelzimmer anderwertig vermietet hat, nun eine (möglicherweise vereinbarte) Aufzahlung für Doppelzimmer zur Einzelbelegung zu verrechnen. Aber Vorsicht: man muss nachweisen können, dass das Hotel tatsächlich ausgebucht war. Gruß Peter |
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| AW: Veranstalter verpasst Stornotermin | Stornokosten ohne AGBs Zitat:
Zitat:
Zitat:
Beherbergungsvertrag ist korrekt. Nur was wenn strittige Punkte nicht gereglt sind? Welche "Allgemeinen Bestimmungen" sollen dann gelten. Es gibt Empfehlungen der DEHOGA, die aber Regional unterschiedlich sind. Rechtsverbindlich sind diese dann aber nicht. Zitat:
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| AW: Veranstalter verpasst Stornotermin | Stornokosten ohne AGBs Lass mich mal so antworten - pauschal: nach den mir bekannten Gesetzeslagen in Deutschland gibt es überhaupt keine kostenfreie Auflösung eines geschlossenen Beherberungsvertrages. Wenn hier also nicht ein einheitlich für alle in Deutschland geltende Bestimmung vorhanden ist (Genaueres könnte ich erst am Wochenende zu Hause wieder überprüfen) fiele mangels anders lautender Vereinbarungen die vollen Kosten für alle Zimmer an, sofern man nicht beweisen kann, dass das Hotel ausgebucht war. Natürlich wäre es meines Erachtens korrekter gewesen, hätte der Hotelier drei Tage vorher noch angerufen und gesagt: pass auf, ich kann die Einzelzimmer noch verkaufen, nicht aber die Doppelzimmer zur Alleinbenützung. Ich verlange keine Stornogebühren, dafür musst du die Mehrkosten für die DZ = EZ schlucken... Hat er aber nicht. Ich mache das in der Praxis immer so: bei Anfrage frage ich gleich mit, bis wann ich KOSTENFREI komplett stornieren kann. Dann melde ich mich zu diesem Termin mit meinem bisherigen Verkauf und vereine Weiteres: bis wann kann ich nochmals kostenfrei Zimmer zurück geben usw. Auf der anderen Seite vereinbare ich mit meinen Kunden immer schriftlich fixe Stornosätze. Bin ich dann knapp vor dem Termin und ein Kunde storniert und das Hotel besteht auf den Gebühren, bin ich meist aus dem Schneider mit meinen vom Kunden verlangten Stornogebühren. Gruß Peter |
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| AW: Veranstalter verpasst Stornotermin | Stornokosten ohne AGBs Recht hast Du. Der von Dir angesprochene Stornotermin bestand ja auch. Schade nur, wenn der Veranstalter in dem von mir beschriebenen, imaginären Fall, den Stornotermin verschläft. Ansonsten ist Deine Praxis wohl die übliche. Wie verhält es sich mit einem noch nicht behandelten Aspekt: Der Hotelier droht im Nachhinein mit der Berechnung von Stornokosten. Hätte ein solcher Hinweis nicht zeitnah erfolgen müssen. Dem Veranstalter wurde somit keine Möglichkeit gegeben den Schaden (Leerstand und folgliche Stornokosten) in Eigenregie zu minimieren? (Weiterverkauf über Agenturen, ebay... - außerhalb einer ausgeschriebenen Reise, also nur Hotel. Möglicherweise zu Dumpingpreisen...) Gruß, Ines |
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