Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Unklarheiten mit der Buchungsbestätigung

Dies ist eine Diskussion zu Unklarheiten mit der Buchungsbestätigung innerhalb des Forums Reiserecht

Like Tree1Likes

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #11 (permalink)  
Alt 14.02.2012, 11:38
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.102
90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4102 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Unklarheiten mit der Buchungsbestätigung

Zitat:
Zitat von RolandS Beitrag anzeigen
Schließlich sind in der Buchungsbestätigung - und die gelte als verbindliche Beschreibung der geschuldeten Leistung - weder die Angebots-Nummer noch die angeblich in Frage kommenden Hotels genannt.
Und genau an dem Punkt hätte m.E. der Kunde auch reklamieren müssen. Und ggf. von der Reise zurücktreten.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten


  #12 (permalink)  
Alt 14.02.2012, 14:27
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 14
Keine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Unklarheiten mit der Buchungsbestätigung

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Aufzeichnungen von TV-Sendungen, auch der Werbung, gibt es für solche Zwecke (gerichtliche Auseinandersetzungen u.ä.) übrigens problemlos beim jeweiligen Fernsehsender.
Was im fiktiven Fall dem Reisekunden auch nicht wirklich weiter hilft. Er hat zwar das rekonstruierbare Angebot (12345), in den von den Hotels A, B und C die Rede war telefonisch beauftragt, aber die Reisebstätigung sagt hierzu nichts aus.
Dies ist dem Kunden nicht aufgefallen, er hat die Anzahlung geleistet und die Reise angetreten. Nach den AGB hat er damit eine abweichendes Reiseangebot angenommen und auch erfüllt bekommen.

Roland S.
__________________
* Meine Beiträge beruhen auf der Annahme ein ausreichend gesundes Rechtsempfinden zu haben. Da dies nicht zwangsläufig mit den Gesetzen und schon gar nicht mit der Rechtsprechung korrelieren muss, bitte ich um ensprechende Einschätzung sowie gnädige Nachsicht.
Mit Zitat antworten

  #13 (permalink)  
Alt 14.02.2012, 14:38
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 14
Keine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Unklarheiten mit der Buchungsbestätigung

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Und genau an dem Punkt hätte m.E. der Kunde auch reklamieren müssen. Und ggf. von der Reise zurücktreten.
Exakt!
Wäre der Kunde vom Fach, im Reiserecht versiert oder schon einmal reingefallen, hätte er das möglichweise auch getan - falls er unter den erstgenannten Voraussetzungen überhaupt eine solche Buchung getätigt hätte.

So handelt es sich (im fiktiven Fall) um einen sog. "gemeinen" Verbraucher, der sich den Schaden zurechnen lassen muss. Und das, weil er den "gemeinen" Geschäftsbedingungen, die unter AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) bekannt sind, zum Opfer gefallen ist.

Roland S.
__________________
* Meine Beiträge beruhen auf der Annahme ein ausreichend gesundes Rechtsempfinden zu haben. Da dies nicht zwangsläufig mit den Gesetzen und schon gar nicht mit der Rechtsprechung korrelieren muss, bitte ich um ensprechende Einschätzung sowie gnädige Nachsicht.
Mit Zitat antworten

  #14 (permalink)  
Alt 15.02.2012, 08:01
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 233
100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)  
AW: Unklarheiten mit der Buchungsbestätigung

Bleibt dann nach Ihrer Meinung die verbindliche Katalogausschreibung auf der Strecke?!
Mit Zitat antworten

  #15 (permalink)  
Alt 15.02.2012, 09:42
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 14
Keine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Unklarheiten mit der Buchungsbestätigung

Zitat:
Zitat von AntoniaW Beitrag anzeigen
Bleibt dann nach Ihrer Meinung die verbindliche Katalogausschreibung auf der Strecke?!
Nun, die (verbindliche?) Beschreibung der Reise fand im TV statt und war auch im Internet zu finden. Sie lautete auf Angbot Nr. 12345 und beschrieb drei Hotels als mögliche Unterbringung.

Die Buchungsbestätigung/Rechnung führt aber weder die Anbebotsnummer, noch einen oder die Namen der Hotels auf. Somit ist für den Reiseanbieter die bestätigte Leistung erbracht. Die Reklamation des Kunden schmettert er ab, in dem er mit einem abweichenden Angebot argumentiert, das vom Reisegast durch Leistung der Zahlung und Antritt der Reise angenommen wurde.

Auszung aus den AGB:
"Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende die Annahme ausdrücklich oder schlüssig – etwa durch Leistung einer Zahlung auf den
Reisepreis oder durch Reiseantritt - erklärt".

Roland S.
__________________
* Meine Beiträge beruhen auf der Annahme ein ausreichend gesundes Rechtsempfinden zu haben. Da dies nicht zwangsläufig mit den Gesetzen und schon gar nicht mit der Rechtsprechung korrelieren muss, bitte ich um ensprechende Einschätzung sowie gnädige Nachsicht.
Mit Zitat antworten

  #16 (permalink)  
Alt 16.02.2012, 07:47
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 233
100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)  
AW: Unklarheiten mit der Buchungsbestätigung

Ich gebe mich geschlagen. Der Reiseveranstalter hat seine Meinung, der Reisende scheint sie oder muss sie "schlucken".

Das Fragezeichen hinter "verbindlich" möchte ich dennoch kommentieren. Auch ein TV-Katalog ist verbindlich. Die Referenz auf die TV-Angebotsnummer hätte einen defintiven Beweis für die gewünschte/bestätigte Reiseleistung gebracht. Diesen sind sich so beide Parteien schuldigen und ziehen sich so auf den Kompromiss "neues Angebot" zurück.
Mit Zitat antworten

  #17 (permalink)  
Alt 16.02.2012, 08:25
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.040
95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Unklarheiten mit der Buchungsbestätigung

Du schreibst ständig ausgelobt, war das ein Preisausschreiben?
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten


  #18 (permalink)  
Alt 16.02.2012, 09:55
Boardneuling
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 14
Keine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, RolandS hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Unklarheiten mit der Buchungsbestätigung

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Du schreibst ständig ausgelobt, war das ein Preisausschreiben?
Es war kein Preisausschreiben. Statt (dem möglicherweise ungeschickt gewählten) ausgelobt, hätte ich auch schreiben können angepriesen, im TV beschriebenen o.ä.
__________________
* Meine Beiträge beruhen auf der Annahme ein ausreichend gesundes Rechtsempfinden zu haben. Da dies nicht zwangsläufig mit den Gesetzen und schon gar nicht mit der Rechtsprechung korrelieren muss, bitte ich um ensprechende Einschätzung sowie gnädige Nachsicht.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
anforderungen, buchungsbestätigung, inhalt

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Reisepreiserhöhung nach Buchungsbestätigung Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 25.06.2011 17:05
Pflicht zur Nachfrage beim Reiseveranstalter trotz Buchungsbestätigung? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 05.08.2010 12:18
Reiserücktrittsversicherung: Nachweis Erhalt Buchungsbestätigung Reiserecht 11.04.2010 12:48
Preiserhöhung trotz Buchungsbestätigung? Reiserecht 20.12.2007 10:43
Unklarheiten bei dem Antrag Sozialrecht 25.10.2007 22:30





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Reiserecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN