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Unbezifferter Klageantrag?

Dies ist eine Diskussion zu Unbezifferter Klageantrag? innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 26.03.2010, 00:18
Boardneuling
 
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Unbezifferter Klageantrag?

Hallo,

wenn A den Reiseveranstalter R verklagen möchte, wie müsste A dann den Antrag in der Klageschrift stellen, wenn er keine Minderungssumme nennen kann.

... und werde beantragen
R zu verurteilen, an A einen angemessenen Betrag, welcher in das Ermessen des Gerichts gestellt wird, jedoch nicht unter xxx (z.B. 500 Euro) liegen sollte, nebst Zinsen i.H.v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

Könnte man das so schreiben oder ist das falsch?

Vielen Dank im Voraus.
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