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Umgehung der EU-Verordnung durch "Fahrplanänderung"

Dies ist eine Diskussion zu Umgehung der EU-Verordnung durch "Fahrplanänderung" innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 25.10.2010, 11:00
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Umgehung der EU-Verordnung durch "Fahrplanänderung"

Nach Art 7. der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europ. Parlaments und des Rates vom 11.02.2004 setzt die pauschale Entschädigung von 250,00 EUR, 400,00 EUR oder 600,00 EUR die Nichtbeförderungoder die Annulierung voraus. Der Flugreisende, der Opfer einer Verspätung wird, hat nach dem Wortlaut der o. g. Verordnung zwar auch Rechte, jedoch nicht diejenige auf Entschädigung. Der Europ. Gerichtshof hat allerdings in den FÄllen C-402/07 und C-432/07 mit Urteil vom 19.11.2009 eine Verspätung von drei Stunden und mehr einer Annulierung gleichgestellt, so dass die Reisenden auch bei einer solchen Verspätung die entsprechende Entschädigung verlangen können. So sieht es mittlerweile auch der deutsche Bundesgerichtshof (Urt. vom 18.02.2010, Az.: Xa 166/07).

Dies vorausgeschickt, habe ich folgende Frage:

Kennt jemand Literatur oder Rspr. zu dem Problem, dass die Fluggesellschaft die o. g. Entschädigungshaftung umgehen kann, indem sie ausreichend vor dem Flug, der erwartungsgemäß verspätet sein wird, dem Reisenden per SMS oder e-mail eine geänderte Abflugszeit nennt?
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Alt 26.10.2010, 13:00
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AW: Umgehung der EU-Verordnung durch "Fahrplanänderung"

Ich schiebe die Frage nochmals hoch. Hat jemand eine Antwort?
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  #3 (permalink)  
Alt 27.10.2010, 00:43
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AW: Umgehung der EU-Verordnung durch "Fahrplanänderung"

Sollte jede Verbraucherzentrale haben.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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