Dies ist eine Diskussion zu Umbuchungsgebühr bei Billigflügen OK? innerhalb des Forums Reiserecht
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| Umbuchungsgebühr bei Billigflügen OK? an Herrn X adressiert und in der Anrede hat sich die Fluggesellschaft auch herzlich für die Buchung des Fluges bedankt und den Adressaten als Fluggast begrüßt. Als Herr X nun im Ausland am Check In Schalter stand, wurde ihm gesagt, dass er nicht mitfliegen könne, ausser er bezahle eine Umbuchungsgebühr von 255 . Schliesslich sei als Passagier Herr A. X(Vater) eingetragen und nicht Herr B. X(Sohn) Ist das rechtlich haltbar? Wenn Herr X Senior verstorben ist und Herr X Junior am Check In steht, kann es doch nicht sein, dass er nun 255 Aufpreis zahlen muss, obwohl der Flug ja bereits bezahlt (Lastschriftverfahren) ist und Herr X Junior ja auch die Rechnung und den Buchungscode erhalten hat. Der einzige Unterschied besteht im Vornamen. Was kann Herr X Junior tun, um die ominöse Umbuchungsgebühr zurück zu erhalten? |
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| AW: Umbuchungsgebühr bei Billigflügen OK? Ob "Billigflug" der "Teuerflug" hat keinen direkten Einfluss auf die Umbuchbarkeit der Tickets auf einen anderen Namen. Hier ist der gebuchte Tarif entscheidend. Entweder dieser sieht eine Umbuchung des Fluggastes vor (kostenfrei oder gebührenhaft) oder eben nicht. Geändert von AntoniaW (03.08.2009 um 23:24 Uhr). |
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| AW: Umbuchungsgebühr bei Billigflügen OK? Zitat:
Ansonsten stimme ich Antonia zu. Es gilt, was in den AGB's vereinbart ist. |
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| AW: Umbuchungsgebühr bei Billigflügen OK? Richtig, es kommt auf die AGB an. Hätte B das ganze prüfen sollen, als die Bestätigung kam, Ein Ticket ist Namen gebunden. Schließlich hätte B A das Ticket auch entwenden können oder A nur krank sein.... Wobei man teilweise Namechange auch für 25,- vornehmen kann. Einfach AGB nachlesen. Denn die bestätigt man ja bei Buchung |
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