Dies ist eine Diskussion zu Übernachtungskosten bei Flugplanänderung innerhalb des Forums Reiserecht
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| Übernachtungskosten bei Flugplanänderung ich bräuchte Hilfe bei folgendem Fall: Ein Kunde bucht eine Kreuzfahrt pauschal mit Flug, der auch einen innerdeutschen Anschlussflug beinhaltet. 2 Monate nach Buchung und 3 Monate vor Reiseantritt bekommt er eine Nachricht, dass auf Grund einer Flugplanänderung der innerdeutsche Zubringerflug XX gestrichen wurde und erst am nächsten Tag ein Flug möglich ist. Es steht dann aber folgendes in der Rechnung: Flug XX Flug XY Kreuzfahrt Flug XY Flug XX Sollte ein Zubringerflug gebucht sein und sich die Flugzeiten ändern, sodass der Zubringer- mit dem Charterflug nicht an einem Tag kombinierbar ist, so ist es möglich den Zubringer kostenfrei zu stornieren oder eine kostenpflichtige Nacht hinzuzubuchen. Hiermit bestätigen wir die gebuchten Zubringerflüge. Flugzeitenänderungen sind vorbehalten. ---------------- XYZ Euro Der Kunde soll die Übernachtungskosten selbst tragen. Zu Recht? Wenn ja: Hat der Kunde ein Recht auf einen alternativen Flughafen oder eine andere Reise umzubuchen bzw. zu stornieren oder sich auf eine andere Airline kostnefrei umbuchen zu lassen, die noch am selben Tag fliegt? Danke für die Hilfe Geändert von Andii87 (07.02.2011 um 15:36 Uhr). Grund: .. |
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| AW: Übernachtungskosten bei Flugplanänderung Seit dem BGH-Urteil "Zug zum Flug" sind die Veranstalter -was Anreisen angeht- sicher besonders vorsichtig geworden. Ich gehe davon aus, daß die Zubringerflüge als Wahlleistung (genau wie auch Landgänge bei einer Kreuzfahrt) hinzugebucht wurden und ihr Preis gesondert in der Rechnung auftaucht. Gem. EU-Richtline 90/314/EWG vom 13.Juli 1990 ist eine Pauschalreise: "Die im Voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen, die zu einem Gesamtpreis verkauft..." Im Umkehrschluß ist alles, was nicht mit in dem Gesamtpreis beinhaltet ist, auch nicht Bestandteil der Pauschalreise. Der Passus: 'Sollte ein Zubringerflug gebucht sein und sich die Flugzeiten ändern, sodass der Zubringer- mit dem Charterflug nicht an einem Tag kombinierbar ist, so ist es möglich den Zubringer kostenfrei zu stornieren oder eine kostenpflichtige Nacht hinzuzubuchen.' ist klar und deutlich, vorausgesetzt, die Preise für die Zubringerflüge sind in der Rechnung gesondert aufgelistet. Andernfalls hätte diese Klausel vor Gericht kaum Bestand. Der Kunde hat keine weiteren Rechtsansprüche, da die Flüge rechtzeitig storniert worden sind. Er muß sich wohl oder übel um eine Übernachtung oder um eine alternative Reisemöglichkeit (Bahn?) kümmern. Dies würde ich persönlich schon aus Prinzip nicht über den absagenden Reiseveranstalter buchen...
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| AW: Übernachtungskosten bei Flugplanänderung Danke für die Antwort. Dass man in diesem Fall keinen Anspruch hätte, leuchtet mir wegen der entsprechenden Formulierung im Reisevertrag ein. Aber wie sieht die Situation aus, wenn der Reisende nun am selben Abend doch zu einem anderen Zielort will, zu dem es auch noch einen möglichen Zubringerflug gibt. Hat es für den Reisenden nun Vorteile, diesen über den Reiseveranstalter zu buchen bzw. den ursprünglichen Flug eben umzubuchen statt den Flug selbst zu buchen? Sprich: Gelten die Zubringerflüge inkl. der restlichen Reise als Pauschalreise, d.h. ist der RV bei einem verpassten Anschlussflug verantwortlich. Es gibt es doch öfters, dass bei einer Pauschalreise Wahlleistungen die nicht von allen Reiseteilnehmern gebucht werden müssen extra aufgelistet sind, z.b. Verpflegungszuschläge, Zubringerflüge, Ausflüge, Transfers. Dann würde man diese doch strenggenommen z.b. bei einem Flugausfall o.ä. nicht zurückbekommen, sie würden also wie getrennt behandelt? Ich dachte immer, dass es ausreicht, wenn sämtliche Leistungen zusammen auf einer Rechnung aufgeführt sind und ein klarer Zusammenhang in einer Reise offensichtlich wird? |
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| AW: Übernachtungskosten bei Flugplanänderung Eine weitere Diskussion zum Thema findet sich auch hier: http://www.kreuzfahrten-treff.de/vie...php?f=3&t=3768 Vielleicht werden dort die noch offenen Fragen beantwortet...
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| flugplan, schadensersatz, Übernachtungskosten |
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