Dies ist eine Diskussion zu Übernachten im PKW innerhalb des Forums Reiserecht
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| Übernachten im PKW falls dieser Fall nicht zum "Reiserecht" gehört, bitte ich dies zu Entschuldigen und den Fall in das richtige Forum zu verschieben. Angenommen zwei Personen machen sich spontan auf den Weg 3/4/5 Tage in dem dt. Voralpengebiet Urlaub zu machen, ohne entsprechende Übernachtungsmöglichkeiten gebucht zu haben. Jetzt gehen wir davon aus, dass diese auch nach Ankunft in der gewünschten Region kein Zimmer bekommen (evtl. ist gerade Hauptsaison). Die beiden sind gezwungen die Nacht im PKW zu verbringen um zu schlafen. Zählt dies als "Wildes Campen" oder ist es grundsätzlich verboten? Auf was für Plätzen (außer kostenpflichtige Campingplätze) ist dies erlaubt? Wir gehen davon aus, dass die beiden an diesem Ort keine Speisen zu sich nehmen und den Platz bis zum späten Vormittag definitv verlassen werden. Mit freundlichen Grüßen, Lena |
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