Dies ist eine Diskussion zu Tödlicher Badeunfall Türkei - Scvhadenersatzanspruch? innerhalb des Forums Reiserecht
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| Tödlicher Badeunfall Türkei - Scvhadenersatzanspruch? ich möchte Sie um eine Einschätzung des folgenden Falls bitten: Eine Person hat einen Strandurlaub als Pauschalreise gebucht. Im Urlaub kommt diese Person beim Baden ums leben. Todesursache: Unbekannt, vermutlich Ertrinken. Rahmenbedingungen: - Der Strand war nicht (richtig) abgesichert - Der Rettungsschwimmerturm war nicht besetzt - Der Rettungsschwimmer war als letzter vor Ort - Das medezinische Personal der Hotelanlage war mit der Situation überfordert und hatte für diesen Fall keine richtige Ausstattung Frage: Hat der Reiseveranstalter seine Verkehrssicherungspflicht verletzt? Vielen Dank im voraus Michele T Geändert von AlexanderT (25.07.2010 um 09:01 Uhr). |
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| AW: Tödlicher Badeunfall Türkei - Scvhadenersatzanspruch? Ich will hier niemandem zu nahe treten, aber anstatt den Reiseveranstalter auf Schadensersatz zu verklagen, sollte man, wenn dann, dafür sorgen das die schuldige Person (so es denn eine gibt) zur Verantwortung gezogen wird. So kurz nach dem Tod einer geliebten Person nach Schadensersatz, also nach Geld, rufen, wirkt etwas komisch. Aber abgesehen davon gibt es in diesem Fall sicher Klärungsbedarf, dafür müsste obige Schilderung allerdings erst an die Forenregeln angepasst werden, sonst darf niemand antworten!
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| AW: Tödlicher Badeunfall Türkei - Scvhadenersatzanspruch? Zitat:
Zitat:
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Tödlicher Badeunfall Türkei - Scvhadenersatzanspruch? Hallo Angelito, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Entsprechend Ihrem Hinweis und den Forumsregeln habe ich meinen Beitrag editiert. Zu Klarstellung: Es geht nicht ums Geld. Es geht vielmehr um folgenden beide Punkte: 1.) Es kann auch anderen Menschen passieren, daher muss jemand dafür sorgen, dass ein Mindestmaß an Maßnahmen getroffen wird, um solche Fälle zukünftig zu präventieren und ggf. die Überlebenschancen der verunglückten Person zu erhöhen 2.) Ein einfaches Schreiben, in dem man auf die Misstände hinweist, landet in einem Papierkorb und alles geht weiter wie bisher. Daher erschint das hier als sinnvoll, um jemanden aufzurütteln. Gruß MT |
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| AW: Tödlicher Badeunfall Türkei - Scvhadenersatzanspruch? Zitat:
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| AW: Tödlicher Badeunfall Türkei - Scvhadenersatzanspruch? Zitat:
Damit der Veranstalter seine Pflichten verletzt, müssen verschiedene Dinge zusammenkommen. Vor allem muss ihm klarsein, dass eine Gefahrensituation besteht, die durch Abhilfemaßnahmen beseitigt werden kann. Hier im Beispiel stellen sich beispielsweise folgende Fragen: - war der Strand gefährlich, gab es Strömungen oder Felsen - kann gebadet werden oder prinzipiell nicht - nutzt ein Rettungsschwimmer etwas, muss der Schwimmbereich abgetrennt werden? - wie weit muss das Personal für Notfälle geschult sein? Übrigens: die Verantwortungsfrage muss auch dem Hotel gestellt werden. Wenn man wirklich etwas erreichen will (gibt ja auch ausländische Veranstalter...), muss man auch an das Hotel treten. Was man noch sagen muss: es muss geklärt werden, was die Todesursache und die damit verbundenen Umstände genau sind. Ein Strand ist keine Badewanne, und deshalb besteht schon allgemein ein erhöhtes Risiko, das Badenden auch bewusst sein muss. Fraglich auch eine Mitschuld des Verstorbenen (reichliche Mahlzeit, Alkohol, zu weit herausgeschwommen, erschöpft) oder ein schicksalhaftes Ereignis (bsp. Herzinfarkt bei Koronarstenose). Übrigens: http://nachrichten.t-online.de/niede...42358302/index
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Tödlicher Badeunfall Türkei - Scvhadenersatzanspruch? Was heisst, "einen strafrechtlichen Weg gehen"? Das würde bedeuten, dass man "einfach" eine Anzeige gegen den Reiseveranstalter einreicht? Geht man diesen Weg über einen Anwalt oder vorerst im Alleingang? Wichtig: Es ist nicht das Geld und nicht mal der Ausgang der Sache wichtig, sondern eine Auseinandersetzung mit dem Sachverhalt (Warum?). |
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| AW: Tödlicher Badeunfall Türkei - Scvhadenersatzanspruch? Anzeige erstattet man in der Regel bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Wie das bei einem internationalen Zwischenfall aussieht kann ich nicht sagen. Ich würde erst strafrechtlich vorgehen und dann evtl. zivilrechtlich. Falls es Hinterbliebene gibt die abgesichert werden müssen usw.
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| AW: Tödlicher Badeunfall Türkei - Scvhadenersatzanspruch? Zitat:
Zitat:
Trotzdem würde ich auf jeden Fall vorher das Ergebnis der Obduktion genau analysieren.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Tödlicher Badeunfall Türkei - Scvhadenersatzanspruch? Da ich weiß, daß der Fragestellung ein realer Sachverhalt zu Grunde liegt: Erstmal: Herzliches Beileid an alle dem Toten Nahestehenden! Das Risiko, im Urlaub beim Baden zu verunglücken, ist grundsätzlich nicht höher als zuhause. Ein Unfall zählt zunächst zum so genannten 'allgemeinen Lebensrisiko', das dem Reiseveranstalter nicht angelastet werden kann!!! Sind dem Reiseveranstalter aber besondere Gefahren bekannt, die er nicht selbst beseitigen kann, muss er aber aufgrund seiner Fürsorgepflicht den Reisenden informieren, so dass sich dieser auf die Situation einstellen kann. Das gilt aber nur für reisespezifische Risiken. Wie in anderen Anworten schon angeklungen, rate auch ich dringendst dazu, das Ergebnis einer Obduktion abzuwarten und erst danach konkrete straf- und/oder zivilrechtliche Schritte einzuleiten. Achtung: Beim Obduktionsergebnis unbedingt darauf achten, ob das Blut des Toten auch untersucht wurde und evtl. auf 'gepanschten Alkohol'-Genuss schliessen läßt. Am Genuß gepanschter alkoholischer Getränke sind ja bekanntlich schon Jugendliche in der Türkei verstorben. Wird eine Obduktion von den Behörden im Reiseland nicht durchgeführt, unbedingt auf eine Obduktion nach Überführung des Leichnams nach Deutschland bestehen! - Dabei auf die Möglichkeit der Todesursache 'gepanschter Alkohol'-Genuss hinweisen. Je nach Obduktionsergebnis können strafrechtliche und/oder zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden. Ich weise aber auch darauf hin, dann ggf. nicht gefühlsmäßig zu agieren und unbedingt einen 'Schuldigen' suchen, den es evtl. gar nicht gibt. Ggf. muß man das Obdukitonsergebnis als Schicksal hinnehmen, für das keiner etwas kann. Je nach Obduktionsergebnis (wenn Verantwortung anderer nicht auzuschliessen ist) überprüfen, ob in den Reiseunterlagen die Rede von einem 'überwachten Strand' oder von einem 'öffentlichen Strand' war. Im Falle der Zusage des 'überwachten' Strandes könnte (muß nicht!) eine Verantwortung des Reiseveranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen (Hotelangestellte) abgeleitet werden. Noch ein kleiner zivilrechtlicher Ratschlag: Der Tod eines Reisenden bzw. Mitreisenden wird als 'höhere Gewalt' im Sinne des Reiserechts (sh. § 651j BGB) eingestuft. Ggf. ergeben sich ja hier Rücktrittsrechte von der Pauschalreise für die Mitreisenden. Sollte es sich beim Toten um einen Alleinreisenden gehandelt haben, gehen die Erstattungsansprüche des Verstorbenen auf die Erben über. Notfalls stehe ich für ergänzende Infos oder weitere Rückfragen zur Verfügung. Geändert von klausschlesinge (25.07.2010 um 20:45 Uhr). Grund: Rechtschreibkorrektur |
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