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Tagesausflug per Flieger

Dies ist eine Diskussion zu Tagesausflug per Flieger innerhalb des Forums Reiserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.05.2011, 08:32
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Tagesausflug per Flieger

Herr A bucht für sich und drei Freunde einen Geburtstagsausflug nach X per Flieger mit heavyjet im Internet.
Morgens um 7 hin - abends um halbacht zurück.

Der Flieger hat erhebliche Verspätung, voraussichtlich min. 4 Std. wegen angeblicher Erkrankung des Piloten.
Das ist aber erst 10 min. vor dem Flug bekannt geworden und auch an keinem Monitor angezeigt worden.

Er bekommt daraufhin 4 Getränkegutscheine als Entschädigung.
Am Flughafen-Helpdesk wird er vor die Wahl gestellt, den Flug umzubuchen oder zu stornieren und das Geld wiederzubekommen, wenn er sich per mail an die Fluggesellschaft wendet.

A entscheidet sich für die Rückerstattung und storniert, weil der Reisezweck natürlich nicht mehr erfüllt werden kann.

Per Email erklärt man A nun nach Schilderung der Sachlage, dass er einen Gutschein über den vollen Ticketpreis bekommt, den er bei heavyjet im nächsten halben Jahr einlösen kann.

A ist nun nicht begeistert.
Er ist der Meinung, dass ihm die Rückerstattung in bar zusteht und eine Befristung des Gutscheins ohnehin nicht rechtens ist.

Er könnte ja auch versuchen, den Betrag auf sein Kreditkartenkonto zurückbuchen zu lassen.

Wie sieht die Sache aus?
Steht A eine Rückzahlung in bar zu?
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Alt 11.05.2011, 08:43
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AW: Tagesausflug per Flieger

Zitat:
Zitat von Robbe Beitrag anzeigen
Wie sieht die Sache aus?
Steht A eine Rückzahlung in bar zu?
Ganz kurze Antwort: Einen Gutschein muß der Reisende nicht akzeptieren. Ihm steht eine Erstattung in bar zu!
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
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  #3 (permalink)  
Alt 11.05.2011, 08:58
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Hat jmd. Erfahrungen, ob und inwieweit die Chance besteht, das Geld ohne Rechtsstreit wiederzusehen?

Die Herrschaften bei der Reklamationsstelle sind häufig nicht sooo zuvorkommend.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.05.2011, 09:00
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AW: Tagesausflug per Flieger

Zitat:
Zitat von Robbe Beitrag anzeigen
Hat jmd. Erfahrungen, ob und inwieweit die Chance besteht, das Geld ohne Rechtsstreit wiederzusehen?

Die Herrschaften bei der Reklamationsstelle sind häufig nicht sooo zuvorkommend.
Ich würde denen erklären wie die rechtliche Lage ist und dann darauf verweisen, dass Du die Sache Deinem Anwalt übergeben wirst und Deinem Schwager, der ist nämlich Reporter
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #5 (permalink)  
Alt 11.05.2011, 09:27
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AW: Tagesausflug per Flieger

@Angelito
Dieser Tipp scheint mir abstrus. Verwandte und Bekannte mit derartigen Professionen finden sich in jeder zweiten Email mit dieser Thematik. Weder die eine und schon gar nicht die andere Berufsgruppe schreckt ab.

@klausschlesinge
Ich wundere mich, wieso der Reisende die Tagesflüge stornieren musste. Ist in dieser Konstellation (mehr als 4 Stunden Verspätung, Ankunft des Hinfluges geschätzt kurz vor CheckIn des Rückfluges) nicht eher die Fluggesellschaft in der Schuld der Vertragsauflösung? Ist eine Annullierung nur für einzelne Passagiere überhaupt möglich?
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  #6 (permalink)  
Alt 11.05.2011, 09:45
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AW: Tagesausflug per Flieger

Zitat:
Zitat von AntoniaW Beitrag anzeigen
@Angelito
Dieser Tipp scheint mir abstrus. Verwandte und Bekannte mit derartigen Professionen finden sich in jeder zweiten Email mit dieser Thematik. Weder die eine und schon gar nicht die andere Berufsgruppe schreckt ab.
Dir scheint es abstrus auf die rechtliche Lage hinzuweisen und mit rechtlichen Schritten zu drohen? OK, dann droh ihnen damit ihnen ne Dauerwelle machen zu lassen, dass macht sicher mehr Eindruck!

Das mit der Presse fruchtet oft, schlechte Presse mögen die wenigsten, vor allem wenn sie wissen, dass sie im Unrecht sind und DAS wissen die ganz sicher!
__________________
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Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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  #7 (permalink)  
Alt 11.05.2011, 09:45
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AW: Tagesausflug per Flieger

Ausführliche Informationen über die Rechte und Ansprüche von Flugpassagieren bei Verspätung aufgrund der EU-Fluggast-Richtlinie:

http://ec.europa.eu/youreurope/citiz...r/index_en.htm
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 11.05.2011, 10:15
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Die Antwort von heavyjet:
In diesem Fall, ist die Rückerstattung auf die ursprüngliche Zahlungsmethode nicht möglich. Wir können Ihnen ein Guthaben anbieten.
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Alt 11.05.2011, 11:12
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Nachdem X schon gesagt hat, er denkt über einen neuen Termin einer Buchung nach, ist aber definitiv nicht einverstanden mit einer Gutschrift in Form eines Gutscheins, kommt folgende Mail:

Zitat:
vielen Dank für Ihre prompte Antwort.

Es tut mir sehr Leid, dass Ihr Flug verspätet war. Ich möchte mich für diesen Vorfall und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten noch ein mal bei Ihnen ganz herzlich entschuldigen entschuldigen.

Ich habe Ihnen ein Guthaben in Höhe von € x eingerichtet.

Sie müssen Ihr Guthaben innerhalb von 6 Monaten verwenden. Das bedeutet allerdings nicht, dass Sie innerhalb dieser 6 Monate fliegen, sondern dass Sie das Guthaben innerhalb dieses Zeitraums einlösen müssen. Das Guthaben verfällt am 11. November 2011. Des Weiteren ist das Guthaben übertragbar, Sie können es dementsprechend für neue Buchungen sowie Flug- und Namensänderungen für Personen Ihrer Wahl verwenden.



Eine Buchung über das Internet ist nicht möglich. Um zu buchen, kontaktieren Sie bitte unsere Telefonzentrale mit der Referenznummer des Guthabens und Ihrem Passwort. Sie bekommen natürlich den gleichen Preis als würden Sie über das Internet buchen. Sollte der gewünschte Flug teurer sein als Ihr Guthaben, können Sie die Differenz mit einer Kreditkarte oder per Lastschriftverfahren bezahlen. Letztere Zahlungsmöglichkeit gilt nur für Inhaber eines deutschen Girokontos.

Die Nummer für unsere Telefonzentrale lautet:

Deutschland:xxx (Anrufe kosten 0,14 € pro Minute aus dem Festnetz; die Kosten für Anrufe von mobilen Netzwerken betragen maximal 0,42 € pro Minute)



Mit freundlichen Grüßen,

Joanna M.
heavyJet Kundenbetreuung
Wie verhält sich X nun am klügsten?
Er würde gern eine Flugbuchung wahrnehmen - möglichst unkompliert... da wäre es am einfachsten den Gutschein einzulösen, wenn sich innerhalb der Frist ein Termin anbietet.
Andererseits wäre es auch nicht schlecht, heavyjet auf Verfehlungen hinzuweisen und ordentlich anzusch...

In der Mail steht auch nicht, ob man nur ein Mal buchen könnte oder den "Gutschein" splitten könnte in mehrere Buchungen.
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  #10 (permalink)  
Alt 11.05.2011, 13:29
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AW: Tagesausflug per Flieger

Zitat:
Zitat von AntoniaW Beitrag anzeigen
@Angelito
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Ich wundere mich, wieso der Reisende die Tagesflüge stornieren musste. Ist in dieser Konstellation (mehr als 4 Stunden Verspätung, Ankunft des Hinfluges geschätzt kurz vor CheckIn des Rückfluges) nicht eher die Fluggesellschaft in der Schuld der Vertragsauflösung? Ist eine Annullierung nur für einzelne Passagiere überhaupt möglich?
Zitat aus dem Grundsachverhalt:
'Am Flughafen-Helpdesk wird er vor die Wahl gestellt, den Flug umzubuchen oder zu stornieren und das Geld wiederzubekommen, wenn er sich per mail an die Fluggesellschaft wendet.
A entscheidet sich für die Rückerstattung und storniert, weil der Reisezweck natürlich nicht mehr erfüllt werden kann.'

Ob und von wem hier storniert wurde, ist eigentlich egal.

'Bei einer Verspätung von 5 Stunden und mehr ist der Ticketpreis zu erstatten und gegebenenfalls ein kostenloser Rückflug zu stellen.' Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Fluggastrechte
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