Dies ist eine Diskussion zu Tagesausflug per Flieger innerhalb des Forums Reiserecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Tagesausflug per Flieger Morgens um 7 hin - abends um halbacht zurück. Der Flieger hat erhebliche Verspätung, voraussichtlich min. 4 Std. wegen angeblicher Erkrankung des Piloten. Das ist aber erst 10 min. vor dem Flug bekannt geworden und auch an keinem Monitor angezeigt worden. Er bekommt daraufhin 4 Getränkegutscheine als Entschädigung. Am Flughafen-Helpdesk wird er vor die Wahl gestellt, den Flug umzubuchen oder zu stornieren und das Geld wiederzubekommen, wenn er sich per mail an die Fluggesellschaft wendet. A entscheidet sich für die Rückerstattung und storniert, weil der Reisezweck natürlich nicht mehr erfüllt werden kann. Per Email erklärt man A nun nach Schilderung der Sachlage, dass er einen Gutschein über den vollen Ticketpreis bekommt, den er bei heavyjet im nächsten halben Jahr einlösen kann. A ist nun nicht begeistert. Er ist der Meinung, dass ihm die Rückerstattung in bar zusteht und eine Befristung des Gutscheins ohnehin nicht rechtens ist. Er könnte ja auch versuchen, den Betrag auf sein Kreditkartenkonto zurückbuchen zu lassen. Wie sieht die Sache aus? Steht A eine Rückzahlung in bar zu? |
| |||
| AW: Tagesausflug per Flieger Ganz kurze Antwort: Einen Gutschein muß der Reisende nicht akzeptieren. Ihm steht eine Erstattung in bar zu!
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
| |||
| AW: Tagesausflug per Flieger Hat jmd. Erfahrungen, ob und inwieweit die Chance besteht, das Geld ohne Rechtsstreit wiederzusehen? Die Herrschaften bei der Reklamationsstelle sind häufig nicht sooo zuvorkommend. |
| |||
| AW: Tagesausflug per Flieger Zitat:
__________________ Zitat:
|
| |||
| AW: Tagesausflug per Flieger @Angelito Dieser Tipp scheint mir abstrus. Verwandte und Bekannte mit derartigen Professionen finden sich in jeder zweiten Email mit dieser Thematik. Weder die eine und schon gar nicht die andere Berufsgruppe schreckt ab. @klausschlesinge Ich wundere mich, wieso der Reisende die Tagesflüge stornieren musste. Ist in dieser Konstellation (mehr als 4 Stunden Verspätung, Ankunft des Hinfluges geschätzt kurz vor CheckIn des Rückfluges) nicht eher die Fluggesellschaft in der Schuld der Vertragsauflösung? Ist eine Annullierung nur für einzelne Passagiere überhaupt möglich? |
| |||
| AW: Tagesausflug per Flieger Zitat:
Das mit der Presse fruchtet oft, schlechte Presse mögen die wenigsten, vor allem wenn sie wissen, dass sie im Unrecht sind und DAS wissen die ganz sicher!
__________________ Zitat:
|
| |||
| AW: Tagesausflug per Flieger Ausführliche Informationen über die Rechte und Ansprüche von Flugpassagieren bei Verspätung aufgrund der EU-Fluggast-Richtlinie: http://ec.europa.eu/youreurope/citiz...r/index_en.htm
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
| |||
| AW: Tagesausflug per Flieger Die Antwort von heavyjet: In diesem Fall, ist die Rückerstattung auf die ursprüngliche Zahlungsmethode nicht möglich. Wir können Ihnen ein Guthaben anbieten. |
| |||
| AW: Tagesausflug per Flieger Nachdem X schon gesagt hat, er denkt über einen neuen Termin einer Buchung nach, ist aber definitiv nicht einverstanden mit einer Gutschrift in Form eines Gutscheins, kommt folgende Mail: Zitat:
Er würde gern eine Flugbuchung wahrnehmen - möglichst unkompliert... da wäre es am einfachsten den Gutschein einzulösen, wenn sich innerhalb der Frist ein Termin anbietet. Andererseits wäre es auch nicht schlecht, heavyjet auf Verfehlungen hinzuweisen und ordentlich anzusch... In der Mail steht auch nicht, ob man nur ein Mal buchen könnte oder den "Gutschein" splitten könnte in mehrere Buchungen. |
| |||
| AW: Tagesausflug per Flieger Zitat:
'Am Flughafen-Helpdesk wird er vor die Wahl gestellt, den Flug umzubuchen oder zu stornieren und das Geld wiederzubekommen, wenn er sich per mail an die Fluggesellschaft wendet. A entscheidet sich für die Rückerstattung und storniert, weil der Reisezweck natürlich nicht mehr erfüllt werden kann.' Ob und von wem hier storniert wurde, ist eigentlich egal. 'Bei einer Verspätung von 5 Stunden und mehr ist der Ticketpreis zu erstatten und gegebenenfalls ein kostenloser Rückflug zu stellen.' Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Fluggastrechte
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Verspaetung/Verletzung im Flieger | Reiserecht | 08.08.2009 12:15 |
| Luftfahrt09 - Große und kleine Flieger sorgten für viel Wind | Nachrichten: Wissenschaft | 09.06.2009 16:00 |
| ebay für Flieger: Studierenden gelingt Startup mit Online-Plattform fipart | Nachrichten: Wissenschaft | 26.07.2007 10:00 |
| Ich wollte nach Kenia, mein Flieger flog aber auf die Malediven...ohne mich | Reiserecht | 31.08.2006 13:48 |
| Fledermäuse: Faszination für flinke Flieger phantasievoll fördern | Nachrichten: Wissenschaft | 01.03.2006 11:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios