Dies ist eine Diskussion zu SV-Mittel Einfuhr nach Ägypten? innerhalb des Forums Reiserecht
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| SV-Mittel Einfuhr nach Ägypten? Freund A und B wollen ihren Sommerurlaub in Ägypten verbringen, da aber aufgrund der aktuellen Geschehnisse die Sicherheitslage teils etwas undurchsichtig ist, Fragen A und B sich, ob es erlaubt ist ein Selbstverteidigungsmittel, in Form eines Teleskopschlagstockes (40 cm), mit zunehmen bzw. einzuführen (natürlich im Koffer). Steht dies in Konflikt mit dem ägyptischen Waffengesetz oder ähnlichem? Also Zollbestimmungen, Einfuhrbeschränkungen etc.? Bei der Beantwortung bitte jeweiligen die Airline-Bestimmungen mal außen vorlassen. Es geht nur um die Einfuhr. Freue mich auf qualifizierte Einschätzungen |
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| AW: SV-Mittel Einfuhr nach Ägypten? http://www.egyptian-embassy.de/ Ist die einzige hiesige Stelle, die eine qualifizierte Antwort darauf geben kann.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: SV-Mittel Einfuhr nach Ägypten? Schliesse mich der Antwort von TomRohwer an. Auf den Sachverhalt ist ägyptisches Recht anwendbar. Betrachten wir aber trotzdem mal die deutsche Rechtslage: 'Das Führen von Teleskopschlagstöcken in der Öffentlichkeit stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Laut dem neuen Waffenrecht handelt es sich bei einem Teleskopschlagstock nicht um einen verbotenen Gegenstand. Er ist allerdings eine Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Das Führen bei Versammlungen oder auf öffentlichen Veranstaltungen ist für Privatpersonen untersagt. Besitz und Erwerb sind für Personen über 18 Jahren frei, anders als die so genannten Stahlruten oder Totschläger, die aus mehreren Federelementen mit einer am Ende befestigten Stahlkugel bestehen und auf Grund der Schlagwucht zu den verbotenen Gegenständen nach dem Waffengesetz zählen. Das Waffengesetz lässt aber eine entscheidende Ausnahme im Sinne des legalen Führens zu. Bei einem berechtigten Interesse greift das Verbot nicht. Das Waffengesetz nennt hierfür beispielhaft: Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder einen allgemein anerkannten Zweck. Die Aufzählung ist nicht abschließend, sodass jeder sozialadäquate Gebrauch von Hiebwaffen weiter möglich ist. Kein berechtigtes Interesse ist es nach der Gesetzesintention dagegen, einen Schlagstock zu Verteidigungszwecken mit sich zu führen.' Quelle: wikipedia.de So kompliziert ist das Waffenrecht. Auf Versammlungen oder öffentlichen Veranstaltungen gilt also etwa anderes als normal (s.o.). Welche Rechtslage in Ägypten ist, können nur ägyptische Behörden sagen. Aus praktischen Gründen würde ich so ein Ding gar nicht erst mitnehmen. So prekär ist die Sicherheitslage in Ägypten in den Touristenzentren nicht. Menschenansammlungen sollte man als Tourist meiden. Und wenn man tatsächlich angegriffen werden sollte, dann kann man, wenn man keine Kampferfahrung hat, sich gegen einen erfahrenen Angreifer mit so einem Ding auch nicht zur Wehr setzen. Ich empfehle: www.djjv.de www.bjjk.de www.bjjk-wettkampfkader.de.tl
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
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