Dies ist eine Diskussion zu Stornokosten rechtmäßig? innerhalb des Forums Reiserecht
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| Stornokosten rechtmäßig? Nun möchte Kunde K. die Reise bei der Deutschen Bahn nicht antreten und tritt vom Reisevertrag zurück. Die Deutsche Bahn erstattet ihm den Betrag abzgl. der Stornokosten. Hat Kunde K., etwa unter Verweis auf § 651i Abs. 2 BGB (angemessene Entschädigung des Veranstalters), Anspruch auf eine weitergehende Erstattung des Ticketpreises? Beste Grüße |
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| AW: Stornokosten rechtmäßig? 15 Stornokosten empfinde ich angesichts 21,75 als unverschämt hoch. Ich bin mir aber nicht sicher, ob eine Fahrt mit der Bahn als Reise und die Bahn als Reiseveranstalter durchgeht. |
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| AW: Stornokosten rechtmäßig? Mag ja sein. Trotzdem stehen die Stornokosten in keinem Verhältnis. Aber so gesehen kann der Kunde ja froh sein, dass er nicht die Lok bezahlen muss, die nun womöglich völlig leer rumfahren muss. ![]() Aus meiner Sicht würde es der DB nicht schaden, wenn sie etwas kunderorientierter wäre. Mir scheint es aber eher so, als ob man sich das Elend der Nicht-Autofahrer zunutze macht um sich zu bereichern. Man recherchiere mal, was z.B. ein Schüler-Monatsticket von Kleve nach Düsseldorf kostet. Dafür kann man schon ein paar mal mit dem Flugzeug nach Barcelona fliegen! Für die unverschämt hohen Preise darf der König Kunde dann stundenlang in der Kälte stehen und darauf hoffen, dass der Anschlusszug doch noch kommt. Und zu allem Überfluss scheint der Bahn sogar das Leben der Fahrgäste relativ egal zu sein. Ein Achsbruch nach dem anderen. Bislang ist ja alles nochmal gut ausgegangen. Fragt sich nur wie lange noch. Schade. Denn eigentlich bräuchten wir dringend eine konkurrenzfähige Bahn. Haben wir aber leider nicht. Zurück zum Thema: Für die paar Kröten lohnt sich ganz sicher kein Rechtsstreit. Dafür würde ich mich nicht einmal über den vielleicht unfreundlichen Schalterbeamten und die drei Kilometer lange Schlange aufregen. |
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