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Stornogebühren Gutshofbuchung

Dies ist eine Diskussion zu Stornogebühren Gutshofbuchung innerhalb des Forums Reiserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.04.2010, 16:01
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Stornogebühren Gutshofbuchung

HAllo,

unser Kinderladen hat 3 Übernachtungen für 13 Kinder am 04.07.2010 gebucht.
Es handelt sich dabei um ein Mehrbettzimmer mit Doppelbetten.
Leider kann nun 1 Kind nicht mitkommen. Wir haben den Inhaber am 22.04.2010 darüber informiert. Dieser teile uns mit, daß laut seinen AGBs eine Stornogebühr zu zahlen hätten, in Höhe von 50% des Übernachtungspreises. Dies wären auch aus seinen AGBs die durch den Verein unterzeichnet wären vereinbart.
In Anlage habe ich den Auszug aus den AGBs beigefügt. Sind solche AGBs rechtens?

Auszug:

....
Gastaufnahme – Vertragsbedingungen (AGB)
1. Die Quartierreservierung ist erst dann rechtlich verbindlich, wenn der Gast innerhalb der vereinbarten Frist die Buchungsbestätigung schriftlich bestätigt hat und diese uns zugegangen ist.
2. Der Gesamtpreis ist am Abreisetag in bar zu entrichten bzw. die getätigte Überweisung nachzuweisen.
3. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Bis 5 Monate vor dem ersten Buchungstag ist die Stornierung kostenfrei, danach erheben wir eine Stornogebühr von 50 % des Gesamtbetrages. Bei einer kurzfristigen Stornierung (ab 10 Tage vor dem ersten Buchungstag) fallen 80 % Stornogebühren an.
4. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 3 errechneten Betrag zu zahlen.
5. Das Mitbringen von eigenen Getränken durch den Gast ist nicht erlaubt. Wir bitten um vorhergehende Absprache, um ein Korkgeld zur Deckung der gastronomischen Unkosten zu vereinbaren.
6. Der Gast und seine Begleitpersonen geben hiermit ihr Einverständnis für die Veröffentlichung von Fotos mit deren Abbild auf der Internetseite [url]

7. Erfüllungsort ist Hardenbeck und Gerichtsstand ist Prenzlau.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung.
(z.B. online: [url]http://www.Ich würde mich sehr freuen, wenn mir vielleicht Jemand einen Tipp geben könnte.

Vielen dank im vorraus.

Iceman0815

Geändert von iceman0815 (23.04.2010 um 10:23 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 22.04.2010, 16:07
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AW: Stornogebühren Gutshofbuchung

Erster Tipp: Forenregeln beachten. Vorher darf nicht geantwortet werden
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  #3 (permalink)  
Alt 23.04.2010, 13:38
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AW: Stornogebühren Gutshofbuchung

Zitat:
Zitat von AntoniaW
So wie ich es sehe, wurde der Beitrag mittlerweile entsprechend den Forenregeln geändert und es darf geantwortet werden.
Da siehst du leider falsch! Sorry, aber die Forenregeln wurden nicht eingehalten!
Zitat:
Zitat von iceman0815
unser Kinderladen hat 3 Übernachtungen für 13 Kinder am 04.07.2010 gebucht. Es handelt sich dabei um ein Mehrbettzimmer mit Doppelbetten.
Leider kann nun 1 Kind nicht mitkommen. Wir haben den Inhaber am 22.04.2010 darüber informiert. Dieser teile uns mit, daß laut seinen AGBs eine Stornogebühr zu zahlen hätten, in Höhe von 50% des Übernachtungspreises. Dies wären auch aus seinen AGBs die durch den Verein unterzeichnet wären vereinbart. In Anlage habe ich den Auszug aus den AGBs beigefügt. Sind solche AGBs rechtens?
Zitat:
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