Dies ist eine Diskussion zu Stornogebühr innerhalb des Forums Reiserecht
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| Stornogebühr Nun muss Familie A die Reise aus persönlichen Gründen absagen. Und zwar 65 Tage vor Reiseantritt. Die Reiseagentur will die Anzahlung einbehalten. Ist das rechtens? Geändert von Weberle (23.06.2011 um 17:23 Uhr). |
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| AW: Stornogebühr Zitat:
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| AW: Stornogebühr ![]() Und bitte noch angeben, ob telefonisch, per Internet (deutsche Webseite des italienischen Unternehmens) oder im detuschen Reisebüro beim italienischen Veranstalter gebucht wurde. Bietet der italienische Veranstalter die Ferienhauswohnungen katalogmäßig (nicht nur Papierkatalog - auch Internet kann katalogmäßig sein) an? Diese Angaben wären notwendig, ob deutsches oder italienisches Recht zur Anwendung kommt und ob ggf. Miet- oder Reiserecht zur Anwendung kommt.
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| AW: Stornogebühr Sorry, bei der nächsten Anfrage bemühe ich mich um Herrn A und Frau B. Das Angebot wurde über ein deutsches Ferienportal gelistet. Darüber wurde von Familie A Kontakt aufgenommen. Alle weiteren Absprachen kamen per Mail zustande. Vertragssprache/Mailkontakt waren Deutsch. Vertrag und Infomaterial wurde Familie A nach Zusage via Mailkontakt per Post zugestellt. |
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| AW: Stornogebühr Äääh, nein, nicht bei der nächsten Anfrage. Entweder diese hier wird geändert oder es darf niemand antworten.
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| AW: Stornogebühr Hab ich ja gerade gemacht! Schneller gings nicht. |
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| AW: Stornogebühr Zitat: Ein 'Ferienportal' kann nämlich ein Reisebüro sein, kann aber auch lediglich ein Webkatalog sein, bei welchem diverse private Anbieter inserieren. Diese Angaben sind entscheidend, ob Miet- oder Reiserecht Anwendung findet.
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| AW: Stornogebühr Also nochmal zusammengefasst: Familie A hat ein Ferienhaus in Italien gemietet, und zwar über eine italienische Reiseagentur. Diese hat Familie A daraufhin eine Anzahlung von 30% berechnet, die auch bezahlt wurde. Die Reiseagentur ließ nun die Bestätigungsunterlagen zukommen, die aber keine AGB oder jedwelche Klauseln enthielten, sondern lediglich über Anreise etc informierten. Nun muss Familie A die Reise aus persönlichen Gründen absagen. Und zwar 65 Tage vor Reiseantritt. Die Reiseagentur will die Anzahlung einbehalten. Ist das rechtens? Das Angebot wurde über ein deutsches Ferienportal gelistet. Darüber wurde von Familie A Kontakt aufgenommen. Alle weiteren Absprachen kamen per Mail zustande. Vertragssprache/Mailkontakt waren Deutsch. Vertrag und Infomaterial wurde Familie A nach Zusage via Mailkontakt per Post zugestellt. |
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| AW: Stornogebühr Geantwortet hat IMMER die Reiseagentur. Das Portal ist allerdings KEIN Reisebüro, sondern listet beides. Private Anzeigen und solche, die über Agenturen laufen. |
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| reiseabsage, reiserücktritt, stornogebühr |
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