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Stornoforderung gerechtfertigt??

Dies ist eine Diskussion zu Stornoforderung gerechtfertigt?? innerhalb des Forums Reiserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.09.2010, 18:33
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Stornoforderung gerechtfertigt??

Mich würde interessieren wie ihr folgenden Fall seht:

Mal angenommen eine Person hätte ein Zimmer für 4 Personen für 2 Nächte reserviert.
Es handelt sich bei der Herberge eher um eine Art Hostel.
Es wird also pro Person ein Betrag pro Übernachtung fällig (kein Gesamtbetrag für das Zimmer, wie in Hotels üblich).
Am Tag der Anreise musste das Zimmer storniert werden. Da es wahrscheinlich nicht weitervermietet werden konnte, werden natürlich Stornokosten fällig.
Die Frage ist nur, ob tatsächlich für alle 4 Personen 100 % Stornokosten anfallen dürfen.
Mal angenommen es wären 2 Personen angereist, wäre das Zimmer ja in Anspruch genommen worden, hätten dann diese 2 Personen auch für 4 zahlen müssen? Obwohl es häufiger vorkommt, das man auch zu zweit mal in einem 4er oder sogar 8er(!) Zimmer unterkommt, da es nicht so viele kleinere Zimmer gibt?
Wenn man für 3 Personen bucht, bekommt man z.B. ebenfalls ein 4er Zimmer, es zahlen aber nur 3 Personen...
In den AGB's steht, das bei Absagen bis 48 Stunden vorher 100 % Stornogebühren anfallen sofern die Zimmer nicht anderweitig belegt werden können.
Die Frage ist nur, ob es tatsächlich in Ordnung und angemessen ist, für ALLE 4 Personen die kompletten Stornokosten zu fordern.

Würde mich über eure Meinungen zu dem Sachverhalt freuen.

Danke schonmal,
fröschchen
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  #2 (permalink)  
Alt 14.09.2010, 20:09
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AW: Stornoforderung gerechtfertigt??

Zitat:
Zitat von fröschchen Beitrag anzeigen
...Mal angenommen eine Person hätte ein Zimmer für 4 Personen für 2 Nächte reserviert.
[...]
Mal angenommen es wären 2 Personen angereist, wäre das Zimmer ja in Anspruch genommen worden, hätten dann diese 2 Personen auch für 4 zahlen müssen? ...
Selbstverständlich.
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  #3 (permalink)  
Alt 15.09.2010, 23:37
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AW: Stornoforderung gerechtfertigt??

Lt. Sachverhalt wurde ein Beherbergungsvertrag abgeschlossen.

'Gebucht ist gebucht'. - Die Stornierung kostet Geld. Dabei ist es gleichgültig, aus welchem Grund abgesagt wird, ob wegen Krankheit, Unfall oder weil der Sturm das eigene Hausdach abgedeckt hat.

Der Vertrag gilt, gleichgültig, ob das Zimmer telefonisch, per Fax oder E-Mail bestellt wurde. Auch eine frühzeitige Stornierung entlastet den Gast nicht. Nur wenn der Hotelbesitzer das Zimmer in der gleichen Preiskategorie weitervermieten kann, darf er keine Stornogebühren verlangen. - Nachweisen lässt sich dies jedoch in der Praxis kaum.

Der Hotelier kann für eine stornierte Buchung laut Gesetz den vollen Zimmerpreis abzüglich der ersparten Aufwendungen von seinem Gast verlangen (sh. hierzu § 537 BGB).

Kann der Gast eine Hotelleistung aber nicht in Anspruch nehmen so besteht das Recht, den Preis zu mindern, und zwar um die ersparten Kosten des Hoteliers, diese betragen ca. 10 % bei Nur-Übernachtung, 10-20% bei vereinbartem Frühstück, 30 % bei Halbpension und 40 % bei Vollpension. So haben bereits Gerichte entschieden.

Zumindest darf der Hotelier nicht 100 % des Zimmerpreises als Stornokosten verlangen, auch wenn dies in den AGB so niedergelegt sein sollte. Dies würde eine unangemessene Benachteiligung des Kunden darstellen.


Die Belegungspraxis des Hostels spielt bei der Beurteilung keine Rolle. Wenn ein Einzelzimmer gebucht wird und die Unterbringung des Alleinreisenden stets in einem Doppelzimmer erfolgt, so kann der Reisende nicht im nachhinein behaupten nur 50 % zahlen zu müssen. - Dies gilt auch für die im Sachverhalt angeführten anderen Zahlenbeispiele für die Zimmerbelegungen.

Geändert von klausschlesinge (16.09.2010 um 03:30 Uhr). Grund: Ausdrucksergängzung
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Alt 17.09.2010, 10:16
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AW: Stornoforderung gerechtfertigt??

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
...
'Gebucht ist gebucht'. [...]
Wenn ein Einzelzimmer gebucht wird und die Unterbringung des Alleinreisenden stets in einem Doppelzimmer erfolgt, so kann der Reisende nicht im nachhinein behaupten nur 50 % zahlen zu müssen. - Dies gilt auch für die im Sachverhalt angeführten anderen Zahlenbeispiele für die Zimmerbelegungen.
Hallo Herr Schlesinger,
ich kann Ihre negative Bewertung ("Antwort ist kurz, nicht begründet und zudem falsch!") für meine Antwort leider nicht nachvollziehen.
Am Ende kommen Sie mit Ihrer Aussage auf das gleiche Ergebnis.
Vertrag ist Vertrag und der ist einzuhalten.
Da der TE seine Frage etwas unübersichtlich dargestellt hat, habe ich das Wichtigste im Zitat zusammengefasst.

Gruß
moriarty
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  #5 (permalink)  
Alt 17.09.2010, 13:40
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AW: Stornoforderung gerechtfertigt??

Der Unterschied zwischen den beiden Antworten (moriarty und klausschlesinge) ist folgender:

Im Sachverhalt fragt der Fragesteller, ob eine 100-%-ige Stornozahlung für alle vier Personen gerechtfertigt sei.

Hierauf wird von moriarty kurz und knapp 'selbstverständlich' geantwortet.

Dem ist aber nicht so: In klausschlesingers Antwort wird gesagt, daß bei Nur-Übernachtung der Stornobetrag abzüglich der 'eingesparten Aufwendungen des Hoteliers' (in der Regel 10 % Abzug), lediglich in Ansatz gebracht werden darf.

Geändert von klausschlesinge (17.09.2010 um 19:26 Uhr). Grund: Rechtschreibänderung
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