Dies ist eine Diskussion zu Stornierungskosten eines MEILEN-Fluges per Reiserücktrittversicherung gedeckt? innerhalb des Forums Reiserecht
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| Stornierungskosten eines MEILEN-Fluges per Reiserücktrittversicherung gedeckt? ich habe mir da einen kniffligen Fall ausgedacht... Angenommen Hr. A möchte in Urlaub fahren. Dazu bucht er Flüge, die er mit 200.000 Bonus-Meilen aus seinem Vielfliegerkonto "bezahlt". Da er ein vorsichtiger Mensch ist, hat er zudem eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen. Nehmen wir nun an, daß Hr. A erkrankt und die Reise stornieren muß. Zum Glück bekommt er die Meilen von der Airline wieder gutgeschrieben, diese verlangt aber eine Storno-Gebühr (redeposit fee) von 300 US$. Nehmen wir weiterhin an, daß der Versicherer seine Regulierungspflicht für diese geplatzte Reise anerkennt. So wurden Stornokosten für einen gebuchten Mietwagen durchaus beglichen. Nur bei den 300 US$ legt sich der Versicherer quer: Nein, hier sei ja kein Reisepreis bezahlt worden, somit gäbe es auch keine Stornokosten. Und daß Hr. A seine (für ihn) kostenlos erhaltenen Bonus-Meilen wiederhaben wollte, sei sein Privatvergnügen... Und nun viel Spaß beim juristischen knobeln. Könnte es sich ein Versicherer in so einem hypothetischen Fall tatsächlich so leicht machen, die Leistung zu verweigern? Beste Grüße, VPGHG |
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| AW: Stornierungskosten eines MEILEN-Fluges per Reiserücktrittversicherung gedeckt? § 1 Allgemeine Versicherungsbedingungen der Reiserücktrittsversicherung (AVB RR 11) Bei Nichtantritt der Reise sind die vertraglich geschuldeten Stornokosten aus dem versicherten Reisearrangement versichert. Die Stornokosten für den Flug betragen lt. Sachverhalt US-Dollar 300,-. Diese hat die Reiseversicherung zu übernehmen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Preis für das Flugticket in bar, per Scheck, bei Einzugsermächtigung, per Zahlung mit Kreditkarte oder sonst in irgend einer Weise gezahlt wurde. Auch ein erhaltener Gutschein im Rahmen eines Vielfliegerprogramms stellt einen geldwerten Vorteil dar. Wenn dieser eingelöst wird, hat der Reisende diesen geldwerten Vorteil nicht mehr. - Er hat also damit bezahlt. Ein Gutschein ist ein sogen. 'kleines Inhaberpapier' im Sinne des § 807 BGB. Bei Stornierung des Fluges erhält der Reisende diesen geldwerten Vorteil in Form des Gutscheins (bzw. der Meilengutschrift) zurück, muß allerdings US-dollar 300,- also Stornogebühr bezahlen. Und genau dies hat die Reiserücktrittskostenversicherung zu bezahlen. Genau hier liegt ja auch Sinn und Zweck einer abgeschlossenen Reiserücktrittsversicherung: Nämlich, daß der Reisende, wenn ihm ein vertraglich festgelegter Versicherungsfall (Tod, Krankheit usw.) widerfährt finanziell so in Bezug auf die anfallenden Stornokosten gestellt wird, als wäre der Versicherungsfall gar nicht eingetreten (abgesehen von einer evtl. geringen Eigentbeteiligung).
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (26.05.2011 um 15:02 Uhr). |
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| AW: Stornierungskosten eines MEILEN-Fluges per Reiserücktrittversicherung gedeckt? Besten Dank für die aktualisierte Antwort! Gesetzt den Fall, Hr. A würde seiner Versicherung per Mail mitteilen, daß er sich "auch nochmal per allgemeiner Rechtsberatung - unverbindlich - schlau gemacht" habe und hätte eine Rechtsauffassung ganz ähnlich bzw. nahezu wortgleich der Ihrigen beigefügt. Worauf die Versicherung meint, daß "nach Rücksprache mit der Teamleitung bitten wir Sie, uns die ursprüngliche Entscheidung der Rechtsberatung schriftlich zukommen zu lassen. Nach Erhalt der Unterlagen werden wir den Fall erneut prüfen." Hrn. A stellt sich nun die Frage, ob er das ganze nochmal per Mail einreichen soll (bzw. ob das in die Sackgasse führt). Gruß, VPGHG |
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