Dies ist eine Diskussion zu Stornierungsgebühr ohne AGB innerhalb des Forums Reiserecht
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| Stornierungsgebühr ohne AGB P fragt per Mail nach, ob die Hütte für ein bestimmtes Wochenende frei ist, V sagt zu. V bestätigt auf Wunsch von P die Buchung per Mail. P bedankt sich für diese Mail. Wenn P jetzt - aus welchen Gründen auch immer - über 2 Wochen vorher absagt, was kann dann passieren? Darf V eine Stornogebühr von - sagen wir mal 90% - verlangen? Auch wenn V niemals auf eine evtl. anfallende Gebühr hinweisen würde? Was könnte P in dieser Situation tun? |
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| AW: Stornierungsgebühr ohne AGB AGB sind nicht zwingend nötig, es gelten dann die entsprechenden Gesetze. Nach denen sind Stornierungskosten i.O. Ob, 90% bei einer Absage von 2 Wochen vor Abreise nicht gerechtfertigt sind, ist wohl vorrangig von der Auslastung der Hütte abhängig. Wurde Sie denn noch anderwetig vermietet? |
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| AW: Stornierungsgebühr ohne AGB Herzlichen Dank für Ihre Antwort. In meinem fiktiven Fall würde der Vermieter wohl versuchen, die Hütte noch anderweitig zu vermieten. Da die Mietkosten aber abhängig von der Personenanzahl sind und in meinem Fall es viel mehr Personen sind als es mindestens sein müssen, hätte ein Vermieter ja keinen Grund, eine Hütte zu weniger Geld zu vermieten als er Stornogebühren hätte. |
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| AW: Stornierungsgebühr ohne AGB Hallo, stellen wir uns vor, bei einem ähnlichen Fall in Österreich, verlangt der Vermieter einer Urlaubsunterkunft ca. 90 % Stornogebühr für eine Absage wegen Krankheit 1 Tag vor Unterkunftsantritt der dt. Urlauber. Wie sollte man sich hier verhalten, nicht zahlen und einen Mahnbescheid abwarten ? Danke für einen Tip. |
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| AW: Stornierungsgebühr ohne AGB @kaili Aus deutscher Sicht wären diese 90% nur 1 Tag vor Abreise vollkommen in Ordnung. Krankheit hin oder her, das interessiert nur die Versicherung, nicht den Vermieter/Veranstalter. Da Österreich aber andere Bestimmungen im Reiserecht kennt, wäre ein österreichisches Forum aussagekräftiger. |
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