Dies ist eine Diskussion zu Stornierung möglich? innerhalb des Forums Reiserecht
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| Stornierung möglich? Familie X bucht telefonisch eine Reise nach Thailand, gebucht wird ein Ferienhaus (keine ausführliche Leistungsbeschreibung vorhanden) und ein Flug als Pauschalangebot inkl. Rail & Fly. 8 Wochen vor Abflug bekommt Familie X einen Brief vom Anbieter der Reise, dass sich die Kerosinzuschläge um 50 pro Person erhöht hätten und aufgrund der Umstellung auf elektronische Tickets kein Rail und Fly Ticket mehr ausgestellt werden kann (Kosten der Zugfahrt belaufen sich auf ca. 150). Ist eine kostenlose Stornierung (Reisepreis 4000) möglich? Sascha |
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| AW: Stornierung möglich? Der Kerosinzuschlag muss meiner Meinung bezahlt werden. Die Zugtickets jedoch nicht da diese so scheint es mir ja Vertragsbestandteil sind. Das der Reiseveranstalter seine Tickets umstellt kann nicht Problem der Familie x sein. Ist jedoch meine unfachmännische Meinung |
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| AW: Stornierung möglich? Ob die beiden Punkte für eine kostenfreie Stornierung bzw. für die Rückzahlung der bereits geleisteten Zahlungen aursreicht, kann ich nur abschätzen. - Wie auch le_streets schon schreibt, sind Nachzahlungen wie der Kerosinzuschlag zulässig. Diese konnte bei Vertragsschluss noch nicht abgesehen werden und dürfen deshalb im Ernstfall nachberechnet werden. - Inwiefern R&F zum Vertrag gehörte wäre zu prüfen. Mich wundert, dass dieser "Service" mit dem papierlosen Ticket verfallen soll. Dann wäre das ein Phänomen, dass alle RVs betrifft. Bisher wird jedoch fleissig weiter Zug gefahren, ob inklusive oder zugebucht. Ein "Zettelchen" des RV bzw. der Airline reicht der DB doch aus. |
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| AW: Stornierung möglich? Ich kann es nicht oft genug wiederholen: bei Pauschalreisen sind nachträgliche Preiserhöhungen wie z. B. Treibstoffkostenzuschläge zu 99% nicht erlaubt! Um erlaubt zu sein, muss der Reiseveranstalter vor spätestens bei Buchung eine Kalkulationsgrundlage offenlegen, nach der er erhöhen will. Diese kann real oder abstrakt sein: also entweder: ... im Pauschalpreis sind .... für Treibstoffkosten inbegriffen... oder .... vom Pauschalpreis betragen ... % die Flugkosten, ... % die Hotelkosten ... % sonstige Kosten wie Reiseleitung. Dann und nur dann darf eine Erhöhung nachverrechnet werden. Den zweiten Punkt sehe ich so, dass es sich um eine vertraglich vereinbarte Leistung handelt, die der Reiseveranstalter zu erbringen hat. Es ist unerheblich, ob dieser EDV-Probleme hat oder nicht. Er muss im schlimmsten Fall die selbst gekauften Bahntickets ersetzen meint Peter |
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