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Stornierung: ein Fall von höherer Gewalt?

Dies ist eine Diskussion zu Stornierung: ein Fall von höherer Gewalt? innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 27.05.2010, 19:15
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Stornierung: ein Fall von höherer Gewalt?

Hallo und danke schon einmal für das Aufrufen dieses Themas.

Mal angenommen, jemand hätte eine (Rund)reise nach Thailand für Anfang Juni gebucht. Aufgrund der Unruhen im Mai hat er sich mehrmals beim Veranstalter erkundigt, ob die Reise stattfindet oder ob es irgendwelche anderen Informationen dazu gibt. Er wurde aber immer wieder darauf verwiesen, dass es noch zu früh sei, um die Situation einschätzen zu können. Natürlich wurde er ständig an die Unruhen erinnert (Fernsehen, Internet, Radio etc.). Auch die Verwandten mischten sich ein und rieten ihm ab dahin zu fliegen. Dann gab es erste Meldungen, dass bereits einige Reiseveranstalter die Reisen kostenlos storniert haben.
Nehmen wir weiter an, dass die Person erneut Kontakt mit dem Veranstalter aufgenommen hat. Wieder wird sich versucht heraus zu winden. Wieder solle man später auf eine Entscheidung hoffen. Aber nein, Urlaub steht nun einmal fest (beim Arbeitgeber) und die Person hat Angst, dass 4 Tage vor Reiseantritt alles ins Wasser fällt. Des Weiteren hat er ja auch kein gutes Gefühl dabei die Reise anzutreten. 2008 z.B. wurde der Flughafen in Bangkok überraschend besetzt und lahm gelegt. So etwas kann sich ja schnell wiederholen. Also wurde diskutiert und wir nehmen mal an das folgendes
gesagt/festgelegt wurde:

"Wir können die Reise jetzt stornieren zu den festgelegten Stornierungskosten. Sollte der Fall auf "höhere Gewalt" eintreffen, wird der Restbetrag zusätzlich zu einem späteren Zeitpunkt gezahlt. Da alle Reisen in den letzten Maiwochen so storniert wurden sind, gehen wir sehr stark davon aus, dass sich das Anfang Juni noch nicht ändern wird."

Nun allerdings beruhigt sich die Lage in Bangkok / Thailand. Höhere Gewalt träfe nach derzeitiger Lage nicht mehr zu. Nehmen wir das erst einmal so an. Mich würde jetzt interessieren, ob das alles so rechtens ist? Wie knapp kann sich ein Reiseveranstalter entscheiden "höhere Gewalt" anzuwenden?

Es gibt z. B. auch die Klausel der Teilnehmerzahl. Sollte die gewünschte Zahl der Teilnehmer nicht erreicht werden so erhält man 5 Wochen vorher eine Info und die Reise wird kostenfrei storniert. Kann es dann angehen, dass bei Unruhen im Reiseland 4 Tage reichen?

Und auch die Formulierungen des angenommenen Vertrages erscheinen mir recht dehnbar: "Wird die Reise infolge höherer Gewalt (Krieg, innere Unruhen, Epidemien, etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt [...] kann der Vertrag von beiden Seiten (kostenlos) gekündigt werden."
Was ist denn bitte erheblich? Das Auswärtige Amt z.b. rät von Reisen nach Bangkok ab. Außerdem gibt es eine Ausgangssperre von 24-4 Uhr. Nehmen wir mal an, dass die Reise einen 3-tägigen Aufenthalt in Bangkok mit Sightseeing etc. beinhaltet, welcher dadurch nicht stattfinden kann. Ist das bereits erheblich?
Wenn man weiterhin annimmt, dass es eine Rundreise durch das
nördliche Thailand gegeben hätte, die aber durch weiterhin vorhandene Sperrungen des Militärs so nicht stattfinden kann und daraufhin „umgemodelt“ oder in einen Badeurlaub gewandelt werden würde. Wäre das erheblich?

Was für Möglichkeiten hätte man bei dieser geschilderten Situation rechtlich gesehen?
Schildert dieser Fall wirklich keine höhere Gewalt-insbesondere bedenkt man den Stornozeitpunkt (das Auswärtige Amt riet dringend Reisen nach Bangkok ab -einige Stadtteile wurden gesperrt, es wurde scharf geschossen)?
Wie knapp kann sich ein Reiseveranstalter entscheiden "höhere Gewalt" anzuwenden?
Hätte man die Möglichkeit die Stornierungskosten zurück zu bekommen?

Vielen Dank schon jetzt für eine Antwort!!!
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Alt 27.05.2010, 22:33
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AW: Stornierung: ein Fall von höherer Gewalt?

Guten Abend Zeittotschläger,

ich habe schon eine Ahnung, bei welchem Veranstalter Du diese Reise gebucht hast. So kulant, und dass meine ich ehrlich, zeigen sich wenige. (Richtig verstanden: nachträgliche Rückerstattung bei Stornierung?)

Rechtlich gesehen, sind die Veranstalter erst dann zu einer kostenfreien Umbuchung bzw. Stornierung verpflichtet, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für die betreffende Reiseregion aussprechen muss.
Bis dahin ist eine Stornierung seitens des Kunden vollkommen "freiwillig" oder "unbegründet". Bis dahin wird der Veranstalters ständig Rücksprache mit der Reiseleitung vor Ort nehmen, um die Situation so unmittelbar wie möglich kennenzulernen und alternative Hotels, Stadtführungen und Rundreiserouten abzusprechen. (Niemand will schliesslich seine Gäste in Gefahr bringen!) Muss der Reiseverlauf einer Nordthailand-Rundreise deutlich geändert werden, wird dies natürlich an die Kunden übermittelt. Man hat dann natürlich das Recht die Änderung anzunehmen oder eben nicht. Badeurlaub statt Rundreise muss natürlich nicht akzeptiert werden.
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Alt 27.05.2010, 23:15
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AW: Stornierung: ein Fall von höherer Gewalt?

Das ist so im Prinzip richtig. Nehmen wir mal an, dass ein großer Teil des Reisepreises bereits zurückgezahlt wurden ist. Jetzt geht es primär um die Stornierungskosten in Anbetracht des angenommenen Gespräches in dem ja ein Gefühl von nahezu garantierter Kulanz versichert wurde.

Bei einem angenommenen weiteren Gespräch wurde behauptet, dass die Thailandrundreisen umgebaut und zum Teil in Badeurlaube gewandelt wurden. Da so die Reise ja stattgefunden hätte, läge keine kostenfreie Stornierungsmöglichkeit auf Grundlage der höheren Gewalt vor. Es wurde sozusagen behauptet, wäre nicht storniert wurden, hätte man den Urlaub antreten können und diese Umbuchung annehmen müssen. Laut Deinem Post ist das so nicht richtig. Gibt es dazu eine rechtliche Grundlage- einen § oder sonstwas?
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Alt 27.05.2010, 23:22
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AW: Stornierung: ein Fall von höherer Gewalt?

Wenn es ein § sein soll, dann BGB 651c. Der Reisevertrag bezog sich bei der Buchung ja auf eine Rundreise durch Nordthailand mit einem konkreten Reiseverlauf. Je nach Abweichung kann dieser Vertrag seitens des Veranstalters ja nicht mehr eingehalten werden. Fraglich ist, wie erheblich die Abweichung ist. Mal zwei extreme Beispiele: Besuch des Elefantencamps B statt A vs. Ausfall der Rundreise zu Gunsten einer Hotel- oder Badewoche.
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Alt 01.06.2010, 12:28
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AW: Stornierung: ein Fall von höherer Gewalt?

Vielen Dank für deine Antwort und den entsprechenden Paragraphen.

Jetzt wäre auch noch die Frage, die sich die fiktive betreffende Person stellen müsste, wie lange sich die Firma/Veranstalter Zeit lassen dürfe, um höhere Gewalt zu akzeptieren?
Wäre es rechtens, dass der Reiseveranstalter erst 4Tage vorher höhere Gewalt akzeptiert oder hätte der Kunde nicht das Recht 2Wochen vor Reisebeginn zu stornieren?Da hätte nämlich höhere Gewalt vorgelegen (Auswärtiges Amt dringend von Reisen nach Bangkok abgeraten).
Der Kunde muss ja auch zumindest ein wenig Zeit haben, um einen neuen Urlaub zu planen.Auch das Geld von der Reisefirma muss er noch erhalten können, um es für einen neuen Urlaub zu verwenden.
Und selbst bei einer Besserung der Lage kann der Kunde wohl nicht 100%ig davon ausgehen, dass der Frieden von Dauer ist.
Nehmen wir also an, der Kunde hätte storniert, als höhere Gewalt vorgelegen hat. Muss er dann die Stornokosten tragen?Dürfte sich der Veranstalter das Recht rausnehmen, den Kunden bis 4Tage vor Reiseantritt warten zu lassen?
Wenn ihr einen Paragraphen dazu kennt, wäre das gut.

Vielen Dank für eine Antwort!
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Alt 01.06.2010, 21:39
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AW: Stornierung: ein Fall von höherer Gewalt?

Im BGB finden sich keine konkreten Vorgaben zur Zeitfrage. Dies ist natürlich auch eine sehr individuell zu klärende Frage - Hellsehen kann schliesslich niemand. Dass Machu Picchu für einige Zeit nicht besuchbar sein würde, war schnell klar. Umgekehrt ist schwer abzuschätzen, was sich in Bangkok noch in den kommenden Tagen/Wochen tun wird. Heute habe ich bspw. von Entspannung gelesen.

Dass hier eine quasi höhere Gewalt am wirken ist, bestreitet niemand, auch kein Veranstalter. Dass diese Ereignisse Grund zur kostenfreien Stornierung resp. Umbuchung sind, dagegen schon. Das AA rät bisher von Reisen in verschiedene nordthailändische Regionen ab - das ist keine Reisewarnung.
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höhere gewalt, reise, reiserecht, stornierung, thailand

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