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Sicherungsschein Reisevermittlung

Dies ist eine Diskussion zu Sicherungsschein Reisevermittlung innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 08.02.2010, 09:54
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Sicherungsschein Reisevermittlung

Folgendes Beispiel
Eine Reisevermittlung für Hotels und Ferienwohnungen mit Sitz in Deutschland vermittelt diese nach Spanien. Auch die Nebenleistungen wie Transfer und Verpflegung.
Muss diese Reisevermittlung einen Sicherungsschein ausstellen oder ist sie davon befreit.
Grüße
Harz ohne IV
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  #2 (permalink)  
Alt 08.02.2010, 10:15
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AW: Sicherungsschein Reisevermittlung

Einen Sichrungsschein brauchen nur Veranstalter, nicht Vermittler.

Geht es nur um die Unterkunft ist die Situation klar: Vermittlung.
Geht es um eine Unterkunft und einen separaten Transfers ebenfalls: Vermittlung.
Werden Unterkunft und Transfer zu einem Gesamtpreis angeboten, wirds kniffliger, per definitionen könnte man schon eine sicherungsscheinpflichtige Veranstaltertätigkeit annehmen.
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