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Sicherungsschein fehlt

Dies ist eine Diskussion zu Sicherungsschein fehlt innerhalb des Forums Reiserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.02.2008, 20:20
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Sicherungsschein fehlt

Ein Reiseveranstalter hat eine Woche nach der Buchung noch keinen Sicherungsschein geschickt. Kann man von der Reise zurücktreten? Muss man dem Veranstalter eine Frist (wie lange?) setzen?
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  #2 (permalink)  
Alt 05.02.2008, 12:19
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AW: Sicherungsschein fehlt

Ein Sicherungsschein muss spätestens mit der ersten Zahlung ausgehändigt werden. Ganz korrekt gesagt: bevor die erste Zahlung an ein Reisebüro oder den Reiseveranstalter fließt, muss ein Sicherungsschein ausgehändigt werden.

Dieser ist jedoch nicht mit einer Buchungsbestätigung als solche gekoppelt.

Gruß
peter
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  #3 (permalink)  
Alt 01.03.2008, 12:17
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AW: Sicherungsschein fehlt

Die Praxis sieht aber ganz anders aus. Sicherungsscheine werden üblicherweise erst mit den übrigen Reiseunterlagen, d.h. nach Erhalt der Restzahlung verschickt.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.03.2008, 12:39
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AW: Sicherungsschein fehlt

... das wäre zwar rechtswidrig, andererseits stellt aber NICHT der SCHEIN die Anspruchsgrundlage auf Rückzahlung dar, sondern es wäre nur wichtig, WER Ansprechpartner wäre im Fall des Falles

meint
Peter
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  #5 (permalink)  
Alt 01.03.2008, 12:50
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AW: Sicherungsschein fehlt

Der Ansprechpartner, d.h. Reiseveranstalter, sollte natürlich immer klar aus der Buchungsbestätigung und der Rechnung hervorgehen.
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