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Seminarleiter oder Reiseveranstalter? Wer haftet?

Dies ist eine Diskussion zu Seminarleiter oder Reiseveranstalter? Wer haftet? innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 05.01.2010, 17:46
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Seminarleiter oder Reiseveranstalter? Wer haftet?

Ein Seminarleiter bucht für eine Woche im Jahr ein Schiff in der Türkei und führt auf dem Schiff ein Seminar durch. Der Reisepreis umfasst die Seminargebühr und die anteilige Chartergebühr.

Ist der Seminarleiter nun ein Reiseveranstalter?
Wer haftet, wenn einem Seminarteilnehmer etwas passiert, oder dieser etwas kaputt macht?

Wer haftet, wenn die Reise wegen Krankheit des Kapitäns, oder des Seminarleiters ausfällt?

Benötigt der Seminarleiter nun wie ein Reisebüro eine "Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung" und/ oder "Kundengeldabsicherung" und/oder "Reiserücktritskostenvericherung" mit/ohne "Insolvenzverischerung"?

Sind die Seminarteilnehmer durch ihre eigene (Reiserücktrittversicherung?) voll abgesichert?
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