Dies ist eine Diskussion zu Segelreise / Reiseveranstalter? innerhalb des Forums Reiserecht
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| Segelreise / Reiseveranstalter? Da das mein erster Post ist, hoffe ich, alles richtig zu machen. Zu meinem Thema habe ich nichts adäquates gefunden. Mir bereitet folgender Sachverhalt Kopfschmerzen: Ein Unternehmen bietet Segeltörns für Mitsegler an. Das heißt, die Mitreisenden bezahlen für Boot (mit Skipper), müssen aber selbst "Hand anlegen". Die Ziele, die angelsegelt werden stehen nicht verbindlich fest, sondern sind vom Wetter und anderen Einflussfaktoren abhängig. Nach Palandt & Co. ist das Unternehmen dann Reiseveranstalter mitsamt aller Konsequenzen gemäß §§ 651a ff. BGB. Dies wird damit begründet, dass das Unternehmen mehrere Leistungen "gebündelt" anbietet; also den Skipper und das Boot. Ich halte das für äußerst fragwürdig, da i.d.R. auf eine "Koppelung zweier ansonsten unabhängiger Reiseleistungen" abgestellt wird. Die Leistungen des Skippers und des Bootes sind aber m.E. direkt voneinander abhängig. Seht Ihr Möglichkeiten aus den Vorgaben der §§ 651a ff. BGB rauszukommen (insbesondere aus der Insolvenzversicherung)? Ich bin für jede Hilfe dankbar! |
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| AW: Segelreise / Reiseveranstalter? "Artikel 2 Im Sinne dieser Richtlinie bedeutet: 1. Pauschalreise: die im voraus festgelegte Verbindung von mindestens zwei der folgenden Dienstleistungen, die zu einem Gesamtpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten wird, wenn diese Leistung länger als 24 Stunden dauert oder eine Übernachtung einschließt: a) Beförderung, b) Unterbringung, c) andere touristische Dienstleistungen, die nicht Nebenleistungen von Beförderung oder Unterbringung sind und einen beträchtlichen Teil der Gesamtleistung ausmachen." Streng genommen erfüllen Segelreisen sogar alle drei Kriterien (Beförderung per Segelschiff, vermutlich Unterbringung in einer Schiffskabine, Dienstleistung der Segelschulung i.w.S.). |
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