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Schwimmbad im Urlaub geschlossen trotz Zusage!

Dies ist eine Diskussion zu Schwimmbad im Urlaub geschlossen trotz Zusage! innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 28.01.2010, 19:45
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Schwimmbad im Urlaub geschlossen trotz Zusage!

Mal angenommen Kunde A bucht via Reiseveranstalter B eine Reise und lässt sich per Mail zusichern, dass das Schwimmbad-Hallenbad im Hotel geöffnet ist.
Dies ist dann vor Ort nicht der Fall. Das Schwimmbad ist geschlossen.
Wieder zu Hause würde sich A bei B beschweren und fordert logischerweise eine Reisepreisminderung.
B würde A dann als Entschädigung sagen wir mal 5% vom Total-Reisepreis vorschlagen.
A jedoch wird sich auf die Frankfurter Tabelle , in der steht A eine Reisepreisminderung von 10-20% zu, berufen.

Hat A eine Chance auf die Minderung aus der Tabelle und wenn ja, wie müsste A dann Vorgehen, wenn B nicht mehr zahlen würde?
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  #2 (permalink)  
Alt 28.01.2010, 23:15
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AW: Schwimmbad im Urlaub geschlossen trotz Zusage!

Hat A vor Ort um Abhilfe gebeten? Falls diese nicht möglich war, hat A dann ein Reklamationsprotokoll von der Reiseleitung? Ohne diese Eigenintiative vor Ort stehen die Chancen auf Entschädigung eher schlecht. Erst geniessen, dann meckern geht ja schliesslich nicht.

Ansonsten ist der Verweis auf die Frankfurter Tabelle schon ganz richtig. Diese sollte aber bitte nur als Richtwert und in keinster Weise als rechtsverbindlich angesehen werden.
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