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Schneechaos

Dies ist eine Diskussion zu Schneechaos innerhalb des Forums Reiserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 12:54
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Schneechaos

Hallo,

angenommen es wurde ein Ferienhaus an der Ostsee gebucht für 8 Tage. Der Mietpreis wurde bereits entrichtet. Wegen Schneechaos musste die Reise abgesagt werden. Muss der Vermieter den bereits entrichteten Mietpreis zurückerstatten? Ein Ersatztermin ist von Seiten des Mieters leider nicht möglich.
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  #2 (permalink)  
Alt 28.12.2010, 23:33
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AW: Schneechaos

Wurde direkt vom Besitzer/Vermieter oder über einen Resieveranstalter gemietet und gezahlt? Lagen der Buchung AGB zu Grunde - auf der Webseite, im Email-Kontalt, ...?
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  #3 (permalink)  
Alt 29.12.2010, 08:22
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AW: Schneechaos

Der Sachverhalt läßt sich zur Zeit nicht beurteilen. Wie auch schon von AntoniaW erbeten bedarf es zur Beurteilung weiterer Informationen:

1.) Wo wurde gebucht? Direkt beim Eigentümer/Vermieter oder katalogmäßig bei einem Vermittler/Anbieter. An wen wurde gezahlt? Direkt an Vermittler/Anbieter oder direkt an Vermieter/Eigentümter? - Wie sollte die Anreise erfolgen? Auf eigene Verantwortung/mit eigenem Pkw oder über Veranstalter gebucht (Bahn/Abholung ab Bahnhof?)
Diese Infos sind wichtig, um festzustellen, ob der Sachverhalt reise- oder mietrechtlich zu beurteilen ist.

2.) Zitat Fragesteller: 'Wegen Schneechaos musste die Reise abgesagt werden.' - Bitte das 'Schneechaos' näher beschreiben. Wie sah es in der direkten Umgebung der angemieteten Ferienwohnung aus? Wurden dort polizeilich oder behördlich großflächig Straßen oder Gebiete gesperrt, die ein Erreichen der Ferienwohnung unmöglich machten?
Diese Infos sind wichtig, um beurteilen zu können, ob ggf. 'höhere Gewalt' vorliegt.
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Geändert von klausschlesinge (29.12.2010 um 10:05 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 29.12.2010, 10:25
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AW: Schneechaos

Hallo und vielen Dank für die Antworten.
Hier einige Infos

Gebucht wurde direkt beim Vermieter.
Bezahlt wurde direkt an den Vermieter.
Die Anreise sollte mit eigenem PKW erfolgen.
In der Umgebung der Ferienwohnung war eine Straße gesperrt.
Teilweise gab es in der Umgebung Schneeverwehungen von 2m.
Die A1 Richtung Hamburg hatte katastrophale Strassenverhältnisse.
Die Lage des Ferienhauses ist ca. 8 km von der nächsten Einkaufsmöglichkeit entfernt.

Der Vermieter selbst, hat seine geplante Reise zu seiner Tochter abgesagt, wegen der chaotischen Verhältnisse.

Mit dem Vermieter ist vereinbart, dass wir in der ersten Januarwoche (2011)telefonieren, um eine Lösung zu finden.
Der Mieter kann seinen Urlaub nur in den Ferienzeiten nehmen. Das Mietobjekt ist in den Sommerferien ausgebucht. Freie Zeit wäre noch eine Woche in den Osterferien. Da besteht seitens des Mieters leider keine Möglichkeit.

mfG Schneeziege
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  #5 (permalink)  
Alt 29.12.2010, 11:12
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AW: Schneechaos

Zitat Schneeziege: 'Gebucht wurde direkt beim Vermieter. Bezahlt wurde direkt an den Vermieter.'

Es liegt offensichtlich ein Mietvertrag (einer Ferienwohnung auf Zeit) vor. - Reiserecht (§§ 651a ff. BGB) findet also keine Anwendung.

Gemäß Mietvertrag schuldet der Vermieter dem Mieter die Überlassung des Mietobjekts (Ferienwohnung) und der Mieter dem Vermieter den Mietzins (Mietpreis).

Zitat Schneeziege: 'Die Anreise sollte mit eigenem PKW erfolgen. In der Umgebung der Ferienwohnung war eine Straße gesperrt. Teilweise gab es in der Umgebung Schneeverwehungen von 2m. Die A1 Richtung Hamburg hatte katastrophale Strassenverhältnisse. Die Lage des Ferienhauses ist ca. 8 km von der nächsten Einkaufsmöglichkeit entfernt.'

Das Risiko der Anreise liegt beim Mieter. Es wird gesagt, in der Umgebung sei eine Straße gesperrt gewesen. Wenn man nur über diese eine (gesperrte) Straße das Ferienobjekt erreichen könnte, dann -und nur dann (!)- konnte das Mietobjekt durch den Vermieter aufgrund höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden. Gibt es aber andere Möglichkeiten (andere Straße) die Ferienwohnung zu erreichen, dann hätte der Mieter diese nehmen können.
Hierzu ein anderes Beispiel anhand eines konkreten Falles: Aufgrund stürmischer See und eingestellten Schiffsverkehrs konnte ein Hotelgast (ebenfalls Mietvertrag/Beherbergungsvertrag und kein Reiserecht) die Insel Helgoland nicht erreichen. Es bestand jedoch die Möglichkeit, die Insel mittels Hubschrauber und/oder Flugzeug zu erreichen. Der Hotelgast reiste nicht an. Der Hotelier bestand in jenem Fall zu Recht auf Erstattung des Hotelpreises (abzüglich seiner ihm ersparten Aufwendungen).

Wie es in der weiteren Umgebung (A1 / Hamburg) wettermäßig aussieht, spielt keine Rolle. Hierzu ein Beispiel aus dem Frühjahr 2010: Aufgrund der Aschewolke eines isländischen Vulkans konnten Hotelgäste ihre gebuchten Hotels mit dem Flugzeug (gesonderter Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft / behördlich angeordnetes Flugverbot) nicht erreichen. Sie mußten auch zu Recht ihre Zimmerpreise der von ihnen nicht genutzten Zimmer (abzügliche der vom Hotelier eingespraten Aufwendungen) bezahlen. Einige Hoteliers verzichteten jedoch aus reiner Kulanz auf die Erhebung des Zimmerpreises.

Zitat Schneeziege: 'Die Lage des Ferienhauses ist ca. 8 km von der nächsten Einkaufsmöglichkeit entfernt.'

Dies ist keine Rücktrittsmöglichkeit für den Mieter. Wenn meine Wohnung (Dauermietverhältnis) durch Schneeverwehungen oder Unwetter nicht zugänglich ist, bin ich auch nicht berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen oder für diese Zeit keinen Mietzins zu entrichten.

Ergebnis:
1. Ist das Mietobjekt über mindestens eine Straße erreichbar, dann entbindet das den Mieter nicht von seinen mietvertraglichen Pflichten (Zahlung des Mietpreises); selbst im Falle der Nichtanreise.

2. Wäre das Mietobjekt absolut nicht erreichbar, dann würde man von einer 'Unmöglichkeit' sprechen, und zwar einerseits der Unmöglichkeit, die Ferienwohnung zu Mietbeginn zu übernehmen und andererseits die Ferienwohnung zu Mietbeginn zur Verfügung zu stellen. Es könnte also keine Schlüsselübergabe stattfinden. Zu vertreten hätte diesen Umstand keiner der Mietparteien (Unwetter durch Schnee). Für diesen Fall wäre der Mieter von der Entrichtung des Mietzinses befreit.

Zitat Schneehase: 'Mit dem Vermieter ist vereinbart, dass wir in der ersten Januarwoche (2011)telefonieren, um eine Lösung zu finden.'

Offenbar ist der Vermieter verhandlungsbereit. Einen Rechtsanspruch auf Entbindung von der Entrichtung des Mietzinses hat der Mieter im Fall Pkt. 1 des Ergebnisses nicht (jedoch im Fall Pkt. 2 des Ergebnisses)! - Evtl. läßt sich eine Kulanzlösung herbeiführen.
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  #6 (permalink)  
Alt 08.01.2011, 13:01
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AW: Schneechaos

Hallo klausschlesinge !

Erst einmal vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Die Kommunikation mit dem Vermieter hat hervorragend geklappt. Der Mieter wird seinen Urlaub im April nachholen.

Es zeigt sich mal wieder, dass mit einem "Guten Ton" viel zu erreichen ist.

LG Schneeziege
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