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Schadensersatz wenn Flug durch Sicherheitsmaßnahmen verpaßt wird?

Dies ist eine Diskussion zu Schadensersatz wenn Flug durch Sicherheitsmaßnahmen verpaßt wird? innerhalb des Forums Reiserecht

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  #1 (permalink)  
Alt 20.11.2010, 14:10
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Schadensersatz wenn Flug durch Sicherheitsmaßnahmen verpaßt wird?

Moin,
Hab gerade in einem Onlinemagazin den folgenden Fall gelesen:

A hat einen Flug gebucht und erscheint rechtzeitig am Checkin und begibt sich dann zur Sicherheitskontrolle.
A erscheint dort ca 2 Stunden vor Abflug. A erwartet, daß die Kontrolle nicht länger als 10 min dauern kann (Länge der Schlange recht übersichtlich, nichts ungewöhnliches).
Dummerweise werden im Handgepäck Rückstände einer Chemikalie festgestellt, die sowohl in Sprengstoffen, als auch in Kosmetika vorkommen kann.
A und das Gepäck werden jetzt natürlich genauer geprüft. Nach einiger Zeit liegt die Bestätigung vor, daß es sich um Rückstände eines Haarsprays handelt. A darf gehen.
Der Flieger ist jetzt natürlich weg.

Hat A irgendwelche Schadensersatzansprüche?

Cheers

Bang Olafson
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  #2 (permalink)  
Alt 22.11.2010, 10:24
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AW: Schadensersatz wenn Flug durch Sicherheitsmaßnahmen verpaßt wird?

Der Fluggesellschaft ist kein Versäumnis anzulasten. Sie ist nicht verantwortlich für den Schaden, welcher dem A entstanden ist. Somit ist sie auch nicht haftbar.

Der Reisende (A) hat sich rechtzeitig bei der Luftsicherheitskontrollstelle eingefunden. Auch ihm ist keine Verantwortlichkeit für sein Zuspätkommen anzulasten.

Die Verspätung des Reisenden zum Abflug beruht gemäß Sachverhalt auf einer Verzögerung durch die Luftsicherheitskontrollstelle.

Dies ist auch kein Fall von 'höherer Gewalt', denn die Verspätung fällt zwar nicht in den Machtbereich der Fluggesellschaft oder des Reisenden, sie fällt jedoch in den Machtbereich der Luftsicherheitskontrollstelle am Flughafen.

Die Gefahr hätte abgewehrt werden können, indem man die Haarspraydose sichergestellt hätte. - Ob das weitere Festhalten des Reisenden gerechtfertigt war, ist von den Umständen des Einzelfalles abhängig. Evtl. kamen weitere in der Person des Reisenden liegende Umstände hinzu, welche den Kontrollbeamten zum Festhalten der Person bewog. - Dann und nur dann, wäre das Einschreiten der Kontrollbediensteten und damit verbundene Festhalten des Reisenden gerechtfertigt gewesen. Sollte dies nicht gegeben gewesen sein, wäre das Festhalten des Reisenden, welches letztendlich zum Nichterreichen seines gebuchten Fluges geführt hat, rechtswidrig.

Im Falle des rechtswidrigen Einschreitens des Kontrollpersonals kann A seine Ansprüche gegen den Betreiber der Luftsicherheitskontrollstelle (Behörde) geltend machen, die im Rahmen der Amtshaftung für das fehlerhafte Verhalten ihres Bediensteten schadenersatzpflichtig ist. Diese Behörde könnte den Bediensteten wiederum disziplinar maßregeln und in Regreß nehmen.

Näheres zur Amtshaftung: http://www.juraforum.de/lexikon/amtshaftung
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Geändert von klausschlesinge (22.11.2010 um 13:50 Uhr). Grund: Rechtschreibkorrektur
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  #3 (permalink)  
Alt 22.11.2010, 12:34
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AW: Schadensersatz wenn Flug durch Sicherheitsmaßnahmen verpaßt wird?

Ich vermute, dass sich im Gepäck gar keine Haarspraydose befunden hat. Davon ist zumindest in der Eingangsfrage keine Rede. Es werden lediglich Rückstände erwähnt. So ergäbe sich natürlich erst recht eine für Sicherheitsverantwortliche fragwürdige Situation.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.11.2010, 23:38
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AW: Schadensersatz wenn Flug durch Sicherheitsmaßnahmen verpaßt wird?

Danke für die Anworten.. Sehr interessant.
Wir nehmen mal an, daß sich keine Dose im Handgepäck befunden hat. Das wäre zur Zeit eh nicht erlaubt.
Mir selbst ist es einmal so ergangen, daß meine Notebooktasche nach dem Durchleuchten mit einem Wisch-Pad getestet wurde. Das hat dann noch einmal einige Minuten gedauert, bis ich gehen durfte.
In unserem Beispiel nehmen wir mal an, daß ein ebensolches Pad anschlägt und erst langwierige (z.B. lang genug, bis der Flug weg ist) Tests ergeben, daß es sich um einen Fehlalarm handelt.

Was mich jetzt stutzig macht, ist, daß man den Polizisten/Angestellten im Grunde keinen Vorwurf machen kann: Testpad schlägt an -> genauerer Check erforderlich!
Ich selbst hätte fast gesagt (hab natürlich keine Ahnung ), daß dies einfach Pech für A ist. Sieht so aus, aus meiner Sicht, als wenn hier niemand schuld ist...

mfg

Bang Olafson
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  #5 (permalink)  
Alt 25.11.2010, 00:16
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AW: Schadensersatz wenn Flug durch Sicherheitsmaßnahmen verpaßt wird?

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Sollte dies nicht gegeben gewesen sein, wäre das Festhalten des Reisenden, welches letztendlich zum Nichterreichen seines gebuchten Fluges geführt hat, rechtswidrig.

Im Falle des rechtswidrigen Einschreitens des Kontrollpersonals kann A seine Ansprüche gegen den Betreiber der Luftsicherheitskontrollstelle (Behörde) geltend machen, die im Rahmen der Amtshaftung für das fehlerhafte Verhalten ihres Bediensteten schadenersatzpflichtig ist. Diese Behörde könnte den Bediensteten wiederum disziplinar maßregeln und in Regreß nehmen.
Hier liegt kein Verschulden vor und das Festhalten des Reisenden ist auch nicht rechtswidrig. Es liegt ein begründeter Anfangsverdacht vor. Dem muss nachgegangen werden. Ob sich der Verdacht erhärtet, kann erst eine genauere Prüfung ergeben. Sollte diese Prüfung negativ ausfallen, können die Bediensteten selber nicht in Regreß genommen werden und auch nicht gemaßregelt werden.

Dennoch haften Behörden für Schäden bei Kontrollen, wenn nichts gefunden wird.
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  #6 (permalink)  
Alt 25.11.2010, 20:14
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AW: Schadensersatz wenn Flug durch Sicherheitsmaßnahmen verpaßt wird?

Zitat:
Zitat von Lichtboxer Beitrag anzeigen
Dennoch haften Behörden für Schäden bei Kontrollen, wenn nichts gefunden wird.
Ich nehme diese Aussage erstmal so hin. Allerdings wäre es gut, wenn Sie Ihre Behauptung mit einem Gerichtsurteil oder einem Gesetzestext oder einer -kommentierung untermauern könnten.
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  #7 (permalink)  
Alt 25.11.2010, 23:12
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AW: Schadensersatz wenn Flug durch Sicherheitsmaßnahmen verpaßt wird?

Müsste ich raussuchen.

Ich weiß nur, dass es bei Fahrzeugkontrollen so ist, z.B. an der Grenze. Wenn da die Polizei oder der Zoll kontrolliert, die Verkleidungen entfernt etc. und es kommt nichts zum Vorschein, muss die Behörde den Schaden ersetzen. Wird etwas gefunden, z.B. Drogen, dann muss derjenige halt mit seinem aufgeschlitzten Polstern leben.
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