Dies ist eine Diskussion zu Schadenersatz wegen Verspätung des Fluggepäcks innerhalb des Forums Reiserecht
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| Zur Sache: Herr ABC ist selbständig und führt unter anderem folgende Tätigkeit aus: Besichtigung, Bewertung und Zustellung von Kraftfahrzeugen auf eigener Achse. Am Dienstag ist er im Auftrag eines deutschen KFZ-Händlers nach Bologna mit einer Billigfluglinie geflogen (Flugpreis ca. 120€) um eben von Italien ein Fahrzeug noch am selben Tag nach Deutschland zu transportieren. Beim Check-in am Flughafen gab er seine Sporttasche, wo sich die roten Händler-Kennzeichen des Autohändlers, Papiere des abzuholendes Fahrzeuges und weiteres Zeug befand, gegen weitere Gebühr von 20€ ab. Als Herr ABC in Bologna landete, fand er sein Gepäck nicht mehr. Den Vorfall hat er natürlich beim örtlichen Lost&Found-Office gemeldet. Das Personal des Fundbüros konnte ihm auch nichts Positives mitteilen, da es laut Computersystem gar nicht nachvollziehbar war, wo das Gepäck steckt. An dieser Stelle möchte ich klar machen, dass der Herr ABC in Bologna kein Urlaub machen wollte, sondern noch an demselben Tag (Dienstag) ein Auto abholen und nach Deutschland überführen sollte. Also fuhr er in die Stadt um nach einer Übernachtungsmöglichkeit zu suchen. Entstandene Kosten am Dienstag: 20,05€ Ladegerät für mein Handy + 6€ Bus in die Stadt + 39,20€ Verpflegung + 90€ Hotel. Gegen 22:00 Uhr (noch am Dienstag) meldete sich der Mitarbeiter des Fundbüros in Bologna an und teilte mit, dass die Tasche am Flughafen in München gefunden sei und dass sie mit dem letzten Flug von LH in Bologna ankommen soll. Am Mittwochvormittag war Herr ABC schon am Flughafen Bologna um die Tasche abzuholen. Doch war Sie aber verschollen. Laut Computersystem des Bologna Fundbüros sollte Sie ja am Dienstagabend ankommen, ist sie aber nicht. Weitere Informationen gab es nicht, es hieß nur: „Wir müssen abwarten". Nichts wie auf die Sitzbänke am Flughafen hin. Die Tatsache, dass das Gepäck zum zweiten Mal verloren ging, machte Herrn ABC wütend, also hat er angefangen mögliche Stellen seiner Fluggesellschaft und vom Flughafen München anzurufen. Leider brachte dies kein Ergebnis. Gegen 19:00 Uhr ging er zum benachbarten Hotel. Entstandene Kosten am Mittwoch: 6€ Bus zum Flughafen + 17,40 Verpflegung + 87€ Hotel. Gegen 20:00 Uhr meldete sich der Mitarbeiter des Fundbüros von LH in München und teilte mit, dass die Tasche seitens der Fluggesellschaft Herrn ABC in München wiedergefunden sei und es alles Mögliche unternommen wurde, dass die Tasche mit dem letzten Flug aus München noch am Mittwoch in Bologna ankommt. Hier hat der Herr ABC letztlich gedacht: "endlich, denn zum dritten Mal kann sie ja nicht verloren gehen" und war beruhigt. Am Donnerstagvormittag war der Herr ABC am Schalter des Fundbüros in Bologna um die Tasche abzuholen. Die Tasche war aber nicht da, sie ist wieder nicht angetroffen. Laut Computersystem des Bologna Fundbüros sollte Sie ja am Mittwochabend ankommen, weitere Informationen gab es nicht und es hieß wieder: „Wir wissen nicht, wo Ihre Tasche ist, aber vielleicht kommt Sie mit dem nächsten Flug". Dutzende Anrufe bei denselben wichtigen Gepäckstellen in München brachten auch nichts, keiner wusste wo die Tasche ist. Da dem Herrn ABC ohne Tasche die Hände gebunden waren und es auch schon nicht mehr lustig war, hat er angefangen nach einer wirklichen Lösung zu suchen, sodass er am Freitag das geplante Fahrzeug überführt und endlich nach Hause kommt. Er hat mit dem Autohändler der ihn auch beauftragt hat, vereinbart, dass der Autohändler am Freitagvormittag die Kurzzeitkennzeichen ausstellen lässt und diese ihm irgendwie nach Bologna schickt. Gegen 23:15 am Donnerstag , als der Herr ABC schon im Hotel war, bekam er vom Bologna Flughafen plötzlich eine SMS auf sein Handy. Es hieß „Ihr Gepäck ist in Bologna angetroffen, Sie können es abholen". Entstandene Kosten am Donnerstag: 15€ Kleidung + 30€ Kosmetikartikel + 16,55 Verpflegung + 65€ Hotel + 15€ Taxi zum Flughafen. Am Freitagvormittag hat er endlich seine Tasche abgeholt und konnte dann seine Aufgaben erledigen. Jetzt stellt sich die Frage: Wer soll denn die entstandene Kosten tragen? Nach einer Recherche im Internet, fand ich nur heraus, dass die Fluglinien bei Gepäckverspätung nur die notwendige Kleidung und Kosmetikartikel bezahlen. Gibt es in diesem Fall vielleicht gute Chancen für eine komplette Kostenerstattung? Wie ist die Rechtslage? Würde mich auf euer Feedback sehr freuen! |
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| AW: Schadenersatz wegen Verspätung des Fluggepäcks es gibt eine eu fluggastrechteverordnung http://ec.europa.eu/transport/passen...r-luggage.html und da es sich nicht um eine pauschalreise handelt, haftet kein reiseveranstalter (mit shampoo und klamotten) sondern die fluggesellschaft
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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| AW: Schadenersatz wegen Verspätung des Fluggepäcks Hätte zunächst gedacht, daß unser Reisender im Sachverhalt selbst Schuld hat, denn man soll halt keine wertvollen Sachen (wie z. B.: ein zur Arbeit benötigtes Laptop, rote Kennzeichen, Fahrzeugpapiere) im aufgegebenen Gepäck verstauen. Da lag ich aber mit meiner Denkweise falsch, denn: 'Die Airline kann die Haftung für wertvolles Gepäck auch nicht ohne weiteres ausschließen. Klauseln, die die Beförderung derartiger Gegenstände verbieten und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind unwirksam, wie der Bundesgerichtshof erklärte (BGH vom 05.12.2006, Az.: X ZR 165/03). Das gilt vor allem für zerbrechliche oder verderbliche Gegenstände, Computer, elektronische Geräte, Geld, Juwelen und andere Wertsachen.' Quelle: recht-gahbt.de Nun zur Rechtsgrundlage: Die berühmte Fluggastverordnung aus dem Jahr 2004 regelt nur Verpätungen und Nichtbeförderung von Passagieren. Die Regelungen für Verspätungen und Beschädigungen sowie Verlust von Gepäck findet man in der Verordnung (EG) Nr. 889/2002 und in Art. 22 Abs. 2 des Montrealer Übereinkommens. Danach ist die Haftung auf ca. 1000 SZR / 1035 SZR begrenzt, was ca. EUR 1100,- entspricht. 'Diese Haftungsbegrenzung gilt aber nur, wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass ihr Personal kein Verschulden trifft. Anderenfalls haftet sie in unbeschränkter Höhe für den Verlust (OLG Köln vom 15.02.2005, Az.: 22 U 145/04)' Quelle: recht-gehabt.de Und: 'Jedoch haftet die Airline nicht, wenn sie nachweisen kann, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder es ihr nicht möglich war diesen Schaden zu vermeiden.' Quelle: recht-gehabt.de. Allerdings wäre dann die Airline in der Beweispflicht! Insofern hat unser Reisender aus dem Sachverhalt gute Chancen, seinen Schaden erstattet zu bekommen.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (25.07.2011 um 07:38 Uhr). |
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| AW: Schadenersatz wegen Verspätung des Fluggepäcks wo klausi recht hat, hat er recht ![]() VERORDNUNG (EG) Nr. 889/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Mai 2002 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 des Rates über die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei Unfällen http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...02:0005:DE:PDF
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
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