Dies ist eine Diskussion zu Rückreise verfällt innerhalb des Forums Reiserecht
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| Rückreise verfällt mal angenommen, ein Student S hätte vor knapp 3 Wochen eine Flugreise von Köln/Bonn nach Dubrovnik(Kroatien) gebucht. Der Preis für Hin- und Rückflug betrage 210 Euro bei der österreichischen Airline A. Weiter gehen wir davon aus, dass besagter S seinen Personalausweise zuhause vergessen hätte und somit seinen Hinflug nicht antreten hätte können (Ein von der Bundespolizei ausgestellter, vorläufiger Personalausweis ist in Kroatien nur in Verbindung mit einem abgelaufenen Original-gültig). Die Mitarbeiter der Deutschen Mutter-Airline F teilten dem Student in dem fiktiven Fall mit, dass die Möglichkeit bestünde, einen Hinflug am folgenden Tag zu buchen, welcher er aber vorerst nicht nutzen wolle. Nachdem S in Unmut über den verlorenen Urlaub wieder zuhause angekommen ist, buche er per Internet einen separaten Hinflug bei der Airline G für 170 Euro, wiederrum von Köln/Bonn nach Dubrovnik. Auf Anraten der hartnäckigen Mutter fragt S bei Airline F nach, ob denn der ursprünglich gebuchte Rückflug noch gültig sei. Es stelle sich heraus, dass in den AGB der Airline A die Klausel vermerkt ist, dass die Flüge als Paket gekauft werden und bei Nicht-Antreten des Hinfluges auch der Rückflug verfalle, bzw. Umbuchungsgebühren sowie die Differenz zum One-Way-Flug aufgeschlagen werden würden. Im Falle S seien dies 60+350 Euro (diese Auskunft habe er sich schriftlich geben lassen). Alternativ werde ihm angeboten, zusätzlich einen weiteren Rückflug für 250 Euro zu buchen. Aufgrund seines arg geplünderten Kontos entscheide sich S dazu, auch den zweiten Flug verfallen zu lassen und ohne Urlaub nach Hause zu fahren (mit 380 Euro Spesen). Zuhause angekommen, findet S heraus, dass der Verbraucherschutz bereits 2007 gegen solche Klauseln in den AGB der Airlines geklagt und Recht bekommen hat, wenn auch in den Artikeln, die im Netz zu finden sind, keine abschließende Rechtskräftigkeit zu finden ist (z.B. http://www.spiegel.de/reise/aktuell/...591423,00.html). Zudem finde er einen Artikel, die sich auch auf das österreichische Recht bezieht (http://derstandard.at/1271377233456/...-von-Rueckflug). Hat S irgendwelche Ansprüche gegen Airline A? Nehmen wir z.b. an, dass er an seinem ursprünglichen Abflugtermin nicht darauf hingewiesen wurde, dass auch sein Rückflug keine Gültigkeit mehr hat. Außerdem hält S den Aufpreis von 410 Euro für deutlich mehr als die Differenz zwischen One-way und Two-way Preis. Wie sieht es mittlerweile mit dem automatisch gekappten Rückflug aus? Student S kann im Internet nichts dazu finden, wie er sich jetzt am Besten verhalten solle. Könnt Ihr Student S Empfehlungen aussprechen? Er würde sich freuen! |
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| AW: Rückreise verfällt Zitat:
Weiteres siehe auch hier: http://www.vzbv.de/go/presse/1084/index.html
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (30.08.2011 um 17:06 Uhr). |
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| AW: Rückreise verfällt Hallo Klaus, danke schonmal für deine Antwort. Ich habe mehrfach gelesen, dass die Airlines Berufung gegen diesen Beschluss eingelegt haben. Gilt er dennoch? Außerdem habe ich gelesen, dass er nur für in Deutschland beheimatete Airlines gilt. Ändert das etwas? Zudem, was kann Student S tun? Kann man aufgrund der Fehlinformationen einen Teil der Flugkosten zurückverlangen oder ähnliches? Lohnt es sich, hiermit mal zum Anwalt zu gehen? |
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| AW: Rückreise verfällt Zitat:
Zitat:
Zitat:
Ja. Aufgrund der geringen Streitwerte sind die Anwälte aber nicht sonderlich an solchen Sachen interessiert. - Die Hürde, die man hier gehen muß, liegt darin, einen jungen ehrgeizigen kompetenten Anwalt zu finden.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! |
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| AW: Rückreise verfällt Zitat:
Nehmen wir an, Student S habe sich die Information schriftlich geben lassen von der Dame an dem Schalter. Auf dem Zettel stehe unter anderem: "XY DID NOT GIVE OKAY TO CHANGE TIX. PAP ASKED NOW TO USE ONLY DBV-CGN AND WAS INFOED TO PAY CHANGE-FEE PLUS DIFF TO OW-FARE. FARE DIFF TO OW DBV-CGN ABOUT EUR 350 PLUS EUR60 CHANGE FEE" Nun habe Student S aber gelesen(siehe http://derstandard.at/1271377233456/...-von-Rueckflug), dass die Airline die Differenz berechnen darf, die zwischen Both-ways und one-way-Preis liegt. Student S habe den Preis überprüft, den er an genau dem Tag für ein Ticket von Dubrovnik nach Köln gezahlt hätte, und es sei ca. 350€ gewesen. Ist diese Meldung aus Österreich überhaupt ausschlaggebend oder gilt hier die komplette Nichtigkeit der Klausel in den AGB der Airline, da ja in Deutschland verhandelt werden würde? Danke schonmal für die vielen Antworten :-) |
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| AW: Rückreise verfällt Kann bei mir leider den Link vom 'Standard' nicht öffnen. Bei mir leuchtet dann nur 'Bad Request' auf. Bitte den Link nochmal überprüfen und ggf. neu setzen. http://derstandard.at/1271377233456/...-von-Rueckflug Das ist jetzt, so glaube ich, der richtige Link.
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| AW: Rückreise verfällt Zitat:
Ist der Inhalt dieses Artikel relevant, oder egal, da er sich auf österreich bezieht? |
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| AW: Rückreise verfällt In der Vergangenheit sind diverse Urteile von deutschen Gerichten gefällt worden, die Airlines untersagen, bei ungenutztem Hinflug, den Rückflug zu verweigern. Zum einen haben betroffene Reisende erfolgreich auf Schadenersatz geklagt, zum anderen haben Verbraucherschutzverbände gegen die AGB der Airlines geklagt. Bislang war diese Handhabung der Airlines nur in deren AGB aufgetaucht. Genau dies wurde durch die Gerichte beanstandet. Genau deswegen hat sie keinen Bestand. Gibt es aber zwischen dem Reisenden und der Fluggesellschaft eine Individualvereinbarung, daß bei ungenutztem Hinflug der Rückflug verfällt oder nur gegen Aufpreis möglich ist, so dürfte diese Individualvereinbarung Gültigkeit haben. Zu letzterer Praxis der Airlines liegen mir noch keine Urteile vor.
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| AW: Rückreise verfällt Ich muss mich bereits jetzt für dein/Ihr reges Interesse an dem Problem von S bedanken! Dennoch bin ich auf dem Gebiet der Juristik ein wenig unbedarft und muss fragen, wie genau sich eine Individualvereinbarung gestalten kann. In den AGB der Airline sei es genauso geregelt, wie sie schließlich auch verfahren hat. Wenn ich das jedoch richtig sehe, sind AGB und Individualvereinbarungen ja etwas anderes. Edit: Student S sei bei der Buchung kein expliziter Hinweis darauf aufgefallen. |
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| AW: Rückreise verfällt Eine Individualvereinbarung ist es, wenn ein Umstand zwischen den Vertragsparteien (hier: Fluggesellschaft und Passagier) individuell ausgehandelt wird. Das heißt konktret, wenn beispielsweise auf dem Ticket oder beim Erwerb des Tickets unter dem Punkt 'Ticketbedingungen' ein Mindestaufenthalt angegeben wird oder konkret darauf hingewiesen wird, daß beide Strecken in der Reihenfolge abzufliegen sind. Wird allerdings nur auf AGB verwiesen, dann wäre die Praxis der Airline rechtswidrig. 'Individualvereinbarung ist ein Begriff aus dem deutschen Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Individualvereinbarung liegt vor, wenn beide Parteien eine Vereinbarung ausdrücklich oder stillschweigend ausgehandelt haben. Sie ist abzugrenzen von allgemeinen Geschäftsbedingungen, bei denen eine Partei der anderen die Bedingungen stellt. Das Gesetz erwähnt die Individualvereinbarung in § 305b BGB (früher: § 4 AGBG), definiert sie dort jedoch nicht. Nach § 305b BGB geht eine Individualvereinbarung den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.' Quelle: wikipedia.de
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