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Reisevertrag? Werkvertrag?

Dies ist eine Diskussion zu Reisevertrag? Werkvertrag? innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 16.08.2011, 15:36
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Reisevertrag? Werkvertrag?

Hallo ich hätte da mal eine Frage.
Wie kann ich unterscheiden ob es sich um einen Werkvertrag oder einen Reisevertrag handelt????Die grundsätzlichen Bestimmungen sind mir klar aber gehen wir mal von folgendem Fall aus.
Der X unterschreibt bei der Y GmbH einen Vertrag für eine Kutschfahrt mit anschließendem Imbiß im Ausflugslokal zum Gesamtpreis von 90 Euro.
Handelt es sich hier nun um einen Werkvertrag oder Reisevertrag????
In § 48 PbefG ist ja nur die Rede von PKW oder Omnibuss.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
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Alt 16.08.2011, 15:52
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AW: Reisevertrag? Werkvertrag?

Mahlzeit,

Wikipedia erläutert es ganz gut.
Zitat:
Durch den Reisevertrag wird der Reiseveranstalter verpflichtet dem Reisenden eine Gesamtheit von Reiseleistungen mangelfrei zu erbringen. Der Reisende hat dem Reiseveranstalter den Reisepreis zu bezahlen. Weil der Reisevertrag auf die Herbeiführung eines Erfolges gerichtet ist, stellt er einen Unterfall des Werkvertrages dar.
Viel interessanter wäre, warum die Abgrenzung Werk- und Reisevertrag für dich so wichtig ist?
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PS: Alle Angaben ohne Gewähr. Feedback/Bewertung erwünscht.
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  #3 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 16:01
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AW: Reisevertrag? Werkvertrag?

Aufgrund der daraus entstehenden Konsequenzen für etwaige Schadensersatzansprüche. Ob beim Werkvertrag über §§ 280 ff. BGB oder Reisevertrag § 651 f..
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  #4 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 16:19
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AW: Reisevertrag? Werkvertrag?

Den gleichen Fall hatten wir neulich auch schon. Leider ist jener Thread schon wieder vom Fragesteller aus dem System genommen worden. Sowohl die Kutschfahrt ist eine touristische Leistung als auch der Imbiss, denn dieser dürfte gem. Ihrem Sachverhalt in einem Ausflugslokal stattfinden.

Ferner stehen beide touristischen Leistungen gleichwertig nebeneinander und der Reiseveranstalter will sie als Gesamtpaket verkaufen. Anders wäre der Fall zu beurteilen, wenn es in einem Linienflug die Bordverpflegung gibt. Hier ist der Pkt. 'Verpflegung' dem Pkt. 'Beförderung' untergeordnet.

Wäre es nur eine Tasse Kaffee aus der Thermoskanne und ein halbes Brötchen, welche auf der Kutsche gereicht würden, wäre der Pkt. Verpflegung dem der Beförderung untergeordnet.

Aber hier kann man nur zu dem Schluß kommen, daß Reiserecht anwendbar ist.

P.S.:
@ moriarty
Der Sachvrhalt könnte so weitergehen, daß der Kutscher bei der Rast vergißt die Feststellbrems anzuziehen und beim Vorbeifliegen eines Düsenjägers die Pferde durchgehen und jemand von der Kutsche fällt, der dann widerum nach einigen Tagen verstirbt...
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Alt 16.08.2011, 17:02
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AW: Reisevertrag? Werkvertrag?

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Der Sachvrhalt könnte so weitergehen, daß der Kutscher bei der Rast vergißt die Feststellbrems anzuziehen und beim Vorbeifliegen eines Düsenjägers die Pferde durchgehen und jemand von der Kutsche fällt, der dann widerum nach einigen Tagen verstirbt...
Mmhhm, eigentlich Schadensersatz neben der Leistung oder?! Und dann ist es doch egal ob Werk- oder Reisevertrag.
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Alt 16.08.2011, 17:12
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AW: Reisevertrag? Werkvertrag?

Zitat:
Zitat von moriarty Beitrag anzeigen
Mmhhm, eigentlich Schadensersatz neben der Leistung oder?! Und dann ist es doch egal ob Werk- oder Reisevertrag.
Der Reiseveranstalter haftet auch schon bei Fahrlässigkeit seiner Leistungsträger.
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  #7 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 18:49
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AW: Reisevertrag? Werkvertrag?

Wieso ist es bei Schadensersatz neben der Leistung egal??? Es gibt doch in § 651 f einen extra Schadensersatzanspruch.Oder Verstehe ich da was falsch?
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  #8 (permalink)  
Alt 16.08.2011, 19:37
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AW: Reisevertrag? Werkvertrag?

Zitat:
Zitat von Mr-TTT Beitrag anzeigen
Wieso ist es bei Schadensersatz neben der Leistung egal??? Es gibt doch in § 651 f einen extra Schadensersatzanspruch.Oder Verstehe ich da was falsch?
Genau. Der § 651f BGB kommt dann zum Tragen.
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  #9 (permalink)  
Alt 17.08.2011, 19:37
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AW: Reisevertrag? Werkvertrag?

ich denke nicht nur schadensersatz neben der leistung, wenn man bedenkt, dass die kutschfahrt nicht beendet ist also die leitung nicht vollständig erbracht werden konnte.

hier besteht eine Verletzung sowohl von Haupt als auch von Nebenleistungspflichten
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  #10 (permalink)  
Alt 17.08.2011, 21:39
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AW: Reisevertrag? Werkvertrag?

dann bist du der meinung das eine prüfung nach §§ 280 ff. i.v.m. 631 erfolgen muss und nicht nach § 651 f. reisevertragsrecht oder vieleicht beides?
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