Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Reisevertrag mit Minderjährigem...Schadensaersatzanspruch?

Dies ist eine Diskussion zu Reisevertrag mit Minderjährigem...Schadensaersatzanspruch? innerhalb des Forums Reiserecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 23.07.2011, 11:47
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, Mr.Wiggles hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Wiggles hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Wiggles hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Wiggles hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Wiggles hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Wiggles hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Wiggles hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Wiggles hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Wiggles hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Wiggles hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Reisevertrag mit Minderjährigem...Schadensaersatzanspruch?

Hallo,
mir ist heute ein Problem begegnet, welches ich nicht allein lösen kann.
Und zwar geht es um folgenden Sachverhalt:
Ein Minderjähriger (M) schließt einen Vertrag mit einem Reiseveranstalter (R). Der Vertrag ist unwirksam, da die Eltern weder eingewilligt, noch genehmigt haben und auch der Taschengeldparagraph nicht greift. Nun hat M die Reise aber bereits angetreten und wurde während der Reise schwer verletzt. R ist grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Kommen für M vertragliche Ansprüche wie § 651f BGB oder § 280 II BGB in Frage, trotz des unwirksamen Reisevertrages?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, schon mal danke im Voraus.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 24.07.2011, 15:12
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Braunschweig
Alter: 51
Beiträge: 1.675
99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)  
AW: Reisevertrag mit Minderjährigem...Schadensaersatzanspruch?

Zitat:
Zitat von Mr.Wiggles Beitrag anzeigen
Hallo,
mir ist heute ein Problem begegnet, welches ich nicht allein lösen kann.
Und zwar geht es um folgenden Sachverhalt:
Ein Minderjähriger (M) schließt einen Vertrag mit einem Reiseveranstalter (R). Der Vertrag ist unwirksam, da die Eltern weder eingewilligt, noch genehmigt haben und auch der Taschengeldparagraph nicht greift. Nun hat M die Reise aber bereits angetreten und wurde während der Reise schwer verletzt. R ist grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Kommen für M vertragliche Ansprüche wie § 651f BGB oder § 280 II BGB in Frage, trotz des unwirksamen Reisevertrages?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, schon mal danke im Voraus.
Im vorliegenden Sachverhalt kommt es auf die genauen Umstände des Einzelfalles an, durch welche der Minderjährige zu Schaden gekommen ist. Es ist nur allgemein ausgesagt M habe sich während der Reise schwer verletzt und R sei eine grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.

Ist dieses grob fahrlässige Handeln des R auch kausal (ursächlich) für die schwere Verletzung des Minderjährigen? - Dann käme, da kein Vertrag zwischen beiden vorliegt, § 823 Abs. 1 BGB zum Tragen: 'Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.'
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 24.07.2011, 21:39
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Reisevertrag mit Minderjährigem...Schadensaersatzanspruch?

das ist eine hausaufgabe... ja???

tata!!!
dann weiß ich was: hast du mal an "culpa in contrahendo" gedacht? das sollte hier eigentlich gelten. denn der vertrag ist ja nicht einfach so unwirksam, sondern eben "schwebend unwirksam". und da sollte dann § 311 bgb gelten mit 280I - na, was meinst du? hab ich den fall gelöst?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 25.07.2011, 00:12
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 3
Keine Wertung, Mr.Wiggles hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Wiggles hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Wiggles hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Wiggles hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Wiggles hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Wiggles hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Wiggles hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Wiggles hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Wiggles hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr.Wiggles hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Reisevertrag mit Minderjährigem...Schadensaersatzanspruch?

Danke schon mal. dass ihr euch mit dem Thema beschäftigt habt.

Also M hat das Geld ohne Absprache mit den Eltern aus dem Portemonnaie genommen. Die Eltern wussten nicht, dass er die Reise angetreten hat und haben auch nicht genehmigt, da sie anschließend an die Reise von M verlangen, er solle sich das Geld für die Reise von R zurückholen. Desweiteren verlangt M Schadensersatz.
Aber es geht mir nur darum ob evtl. vertragl. Ansprüche in Frage kommen.

Die Idee mit c.i.c.ist gut. Da hab ich überhaupt nicht dran gedacht. Ich werde morgen früh gleich mal in der Bibliothek nachlesen ob c.i.c. bei einem schwebend unwirksamen Vertrag in Frage kommt. Möglicherweise hast du es damit gelöst ja.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 25.07.2011, 08:18
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Braunschweig
Alter: 51
Beiträge: 1.675
99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)  
AW: Reisevertrag mit Minderjährigem...Schadensaersatzanspruch?

Wenn es um die Rückforderung des Reisepreise geht, da die Eltern nicht nachträglich den (Reise-)Vertrag genehmigten, dann hätte man hier ein schönes Prüfungschema: http://www.zivilrecht7.uni-bayreuth....gsfall1_04.pdf

Wenn es aber, wie im Einstiegssachverhalt angegeben, um die Wiedergutmachung einer durch R grob fahrlässig herbeigeführten schweren Köerperverletzung zum Nachteil des M geht, dann bin ich z. Z. weiterhin der Meinung, daß dies gem. § 823 Abs. 1 BGB zu regeln wäre.
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 17.08.2011, 19:24
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 22
Keine Wertung, blubbablubba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blubbablubba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blubbablubba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blubbablubba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blubbablubba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blubbablubba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blubbablubba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blubbablubba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blubbablubba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blubbablubba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Reisevertrag mit Minderjährigem...Schadensaersatzanspruch?

mach gerade das selbe, hier mein tipp:
der vertrag war schwebend unwirksam zum zeitpunkt des geschehens, weil noch keine endgültige ablehnung durch die eltern, in folge entfaltet der schwebend unwirksame vertrag noch schutzwirkungen,
cic ist hier erst das mittel zweiter wahl
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 17.08.2011, 19:35
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Reisevertrag mit Minderjährigem...Schadensaersatzanspruch?

Zitat:
Zitat von blubbablubba Beitrag anzeigen
mach gerade das selbe, hier mein tipp:
der vertrag war schwebend unwirksam zum zeitpunkt des geschehens, weil noch keine endgültige ablehnung durch die eltern, in folge entfaltet der schwebend unwirksame vertrag noch schutzwirkungen
wie kommst du darauf?
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 17.08.2011, 19:39
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 22
Keine Wertung, blubbablubba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blubbablubba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blubbablubba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blubbablubba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blubbablubba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blubbablubba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blubbablubba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blubbablubba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blubbablubba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, blubbablubba hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Reisevertrag mit Minderjährigem...Schadensaersatzanspruch?

u.a. palandt in etwa " auch bei schwebend wirksamen verträgen besteht eine sorgfaltspflicht gegenüber dem anderen Teil..."
weiß jetzt auswendig nicht genau
habe auch erst c.i.c. gehabt

meine gründe: zum damaligen zeitpunk war er schwebend wirksam und nicht aufgrund der verweigerung der genehmigung unwirksam
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 17.08.2011, 20:03
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Reisevertrag mit Minderjährigem...Schadensaersatzanspruch?

Zitat:
meine gründe: zum damaligen zeitpunk war er schwebend wirksam und nicht aufgrund der verweigerung der genehmigung unwirksam
ah, okay, danke.... ich bin immer davon ausgegangen, dass so ein vertrag schwebend unwirksam ist (so ist halt der sprachgebrauch... ich habe allerdings auch keinen palant zur hand.

und eigentlich klingt es auch sinnvoll, so wie du es sagst.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 17.08.2011, 21:50
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 45
Keine Wertung, Mr-TTT hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr-TTT hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr-TTT hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr-TTT hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr-TTT hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr-TTT hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr-TTT hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr-TTT hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr-TTT hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mr-TTT hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Reisevertrag mit Minderjährigem...Schadensaersatzanspruch?

Da ich ungefähr weiss, dass der Sachverhalt beinhaltet das die Eltern des Verletzten, nach dem Unfall, von ihm fordern, dass er das Geld zurückverlangt ist doch somit die Genehmigung nicht erteilt und der Vertrag somit endgültig unwirksam oder nicht? Dann können doch auch keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Gehen wir einmal davon aus, dass der Vertrag schwebend wirksam ist dann müsste die AGL dann Verletzung von Nebenpflichten nach 282 i.v.m. 241 II sein oder nicht?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Reisevertrag Wiki 04.06.2010 19:28
Ab wann gilt Reisevertrag per E-Mail Reiserecht 08.07.2009 09:21
Prüfungsaufbau Reisevertrag Reiserecht 07.08.2008 18:51
Auszubildender im Reisebüro schliesst Reisevertrag ab...rechtskräftig? Reiserecht 10.08.2007 17:00
Brauche Hilfe bei Schuldrecht Hausarbeit, Thema: Reisevertrag Zivilrecht - Examensvorbereitung 05.10.2005 14:27





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Reiserecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN