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Reiseverspätung (4 Stunden)

Dies ist eine Diskussion zu Reiseverspätung (4 Stunden) innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 05.12.2010, 15:45
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Reiseverspätung (4 Stunden)

Paar AB hatte im September 2010 eine Flugverspätung von 4 Stunden, in die Dom. Rep. (Punta Cana), Fluggesellschaft ist C (Condor). Grund der Verspätung war, fehlendes Personal an Board der Maschine C. Die Fluggesellschaft C hat für ausreichenend Verpflegung sowie Getränke gesorgt. Ein Schreiben vom Reisebüro R wurde an die Fluggesellschaft C geschickt, allerdings schon vor 9 Wochen, und Päärchen AB hat noch keine Antwort von Fluggesellschaft C bekommen.


Was kann Päärchen AB von der Fluggesellschaft C erwarten?

Vielen Dank
Gruß Kerstin1603
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  #2 (permalink)  
Alt 05.12.2010, 17:33
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AW: Reiseverspätung (4 Stunden)

Pärchen AB kann nichts von der Fluggesellschaft erwarten!

Pärchen AB hat offenbar eine Pauschalreise (Unterkunft plus Flug) über ein Reisebüro gebucht, Vertragsparnter sind der Reisende und der Reiseveranstalter. Das Reisebüro ist nur Vermittler.

Gem. BGH-Entscheid unterliegen Pauschalreisen einer eigenen Preiskakulation, so daß keine Ansprüche seitens des Reisenden nach der EU-FluggastVO an die Fluggesellschaft gestellt werden können.

Vertragspartner und somit Ansprechpartner wäre für den Reisenden der Reiseveranstalter.

Jedoch gibt es hier keine Anspruchsgrundlage. Denn bei einem Langstreckenflug ist bei einer Flugverspätung von vier Stunden diese als bloße 'Unannehmlichkeit' (d. h., ohne Minderungs- oder Schadensersatzanspruch) zu werten.

Siehe hierzu auch Kemptener Reisemängeltabelle unter Pkt. 10a).
http://www.reiserecht-fuehrich.de/PD...-Version-1.pdf
__________________
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Geändert von klausschlesinge (06.12.2010 um 08:01 Uhr).
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