Dies ist eine Diskussion zu Reiserücktrittsversicherung: Nachweis Erhalt Buchungsbestätigung innerhalb des Forums Reiserecht
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| Reiserücktrittsversicherung: Nachweis Erhalt Buchungsbestätigung Angenommen Person A würde eine Reise buchen. Gemäß der Bedingungen einer Reiserücktrittsversicherung schließt A nun eine selbige innerhalb von 14 Tagen NACH ERHALT der schriftlichen Buchungsbestätigung vom Reiseveranstalter ab. Könnte die Versicherung nach Eintritt eines Versicherungsfalls von A verlangen, das genaue Datum des Erhalts der Buchungsbestätigung in irgendeiner Form zu belegen und sofern dies nicht möglich ist, alternativ das auf der Buchungsbestätigung angegebene Erstellungsdatum heranziehen, welches (aus Sicht der Versicherung) glücklicherweise 16 Tage vor dem Abschlusstermin der Versicherung liegt und damit den Vertrag wegen Verstoss gegen die Versicherungsbedingungen kündigen? Müsste eine Privatperson den Nachweis für den Erhalt eines Standardbriefes innerhalb üblicher Brieflaufzeiten (z.B. 2 Tage) führen können? Und wie könnte der Nachweis ggf. erfolgen, da der Poststempel eines Standardbriefes ja nicht das Datum des Erhalts, sondern das des Versands trägt? Viele Grüße, Chasja |
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| AW: Reiserücktrittsversicherung: Nachweis Erhalt Buchungsbestätigung Für die Versicherung ist doch lediglich das Buchungsdatum, nicht aber der Erhalt irgendwelcher Veranstalterbriefe, interessant. Diese Info ist regulär auf der Buchungsbestätigung zu finden. Mir ist aktuell keine Versicherung bekannt, die die Abschlussfrist auf den Tag der Buchung legt. Selbst bei kurzfristigen Reisen sind dies doch i.d.R. 3 (Werk-)Tage. |
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| AW: Reiserücktrittsversicherung: Nachweis Erhalt Buchungsbestätigung In den Versicherungsbedingungen des fiktiven Falls möge aber ausdrücklich "...Abschluss innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung..." stehen. A hat die Reise am 01.01. gebucht, das Schreiben des Reiseveranstalters ist auf den 03.01. datiert und wurde am 05.01. per Brief zugestellt. Am 19.01. wurde die Versicherung korrekt gemäß der Versicherungsbedingungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung abgeschlossen. Die Versicherung von A fordert nun einen Nachweis für das Datum des Erhalts der Buchungsbestätigung, die A aber nicht führen kann. Selbst wenn noch der Briefumschlag vorhanden wäre, würde dieser nur das Versanddatum tragen und nicht das Datum des Erhalts des Schreibens. Die Versicherung von A nimmt nun das Datum der Erstellung des Schreibens vom Reiseveranstalter an und ignoriert die Brieflaufzeit. Durch dieses Vorgehen wurde aus Sicht der Versicherung bei Vertragsabschluss gegen die "14-Tage-Regel" verstoßen, da 03.01. - 19.01. = 16 Tage und der Vertrag wird gekündigt. Die Frage ist ganz einfach, ob A den Erhalt eines Schreibens nachweisen muss, auch wenn dieses innerhalb einer im Geschäftsverkehr üblichen anzunehmenden Brieflaufzeit von 2 Tagen zugestellt wurde und wie dieser Nachweis ggf. von einer Privatperson geführt werden könnte, wenn das Schreiben nicht per Einschreiben zugestellt wurde. |
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