Dies ist eine Diskussion zu Reiserücktritt wegen u.a. Depression innerhalb des Forums Reiserecht
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| Reiserücktritt wegen u.a. Depression Die ärztliche (hausärztliche) Bescheinigung trug die Diagnose: Belastungsreaktion (Trennung vom Lebenspartner) und (an zweiter Stelle) Depression. 'Vergessen' wurde eine auch berufliche starke Belastungssituation. Diese Situation war weit nach Reisebuchung eingetreten Gibt es eine Chance zu intervenieren? |
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| AW: Reiserücktritt wegen u.a. Depression Vertragspartner des Pauschalreisenden ist der Reiseveranstalter (sh. § 651a BGB). Bestehende Verträge sind grundätzlich einzuhalten. Allerdings kann man vom Reisevertrag zurücktreten. Dann müßte man eine Stornogebühr bezahlen (§ 651i BGB). Krankheit, auch psychische Krankheiten, wie Depressionen, fallen in den Risikobereich des Reisenden. Dies stellt keine 'höhere Gewalt' im Sinne des Reiserechts (§ 651j BGB) dar, welches ein weiterer Rücktrittsgrund wäre. Aber wie gesagt, dies liegt hier nicht vor. Fazit: Man muß die Stornogebühr bezahlen. Allerdings: Wenn man eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat, könnte diese einspringen und die Kosten übernehmen. Man müßte hier genau in die Bedingungen schauen. Ob gute Chancen bestehen, kann man von hier schlecht beurteilen. Der Arzt müßte ggf. schon sehr gut begründen, denn 'Reiseunlust' stellt keinen Rücktrittsgrund dar. Depressionen, wenn sie schwerwiegend sind, könnten durchaus zum Eintritt der Versicherung führen. Anbei noch ein Urteil, wo der Versicherer nicht zahlen brauchte: 'Lediglich eine leichte reaktive Depression und mithin keine unerwartete schwere Erkrankung im Sinne der Bedingungen liegt vor, wenn der Versicherte lediglich zwei Tage arbeitsunfähig ist und lediglich stützende Gespräche stattfanden; dem Versicherungsnehmer wurde auch Bromazepan verschrieben, es war jedoch bereits vor dem geplanten Reiseantritt keine weitere Therapie mehr erforderlich. Auch aufgrund des fehlenden Attestes eines Facharztes für Psychiatrie ist der Versicherer nach § 4 Abs. 1 Ziff. 2 Abs. 2 ABRV, 6 Abs. 1 VVG von der Leistungspflicht befreit.' AG Emden Urt. vom 20.3.2006 5 C 799/05 (I) Quelle: travelprotect.de Aus dem Sachverhalt geht hervor, daß die Erkrankung nach Reisebuchung auftrat. Sollten Depressionen schon vorher vorgelegen haben, so gibt es auch hierzu ein Urteil: 'Vorsicht bei Reiseabsagen wegen einer Depression. Wenn eine chronische Depression vorliegt, kann es sein, dass die Reiserücktrittsversicherung sich weigert bei Verschlimmerung zu bezahlen. Wer dann wegen einer akuten Episode seinen gebuchten Urlaub absagt, bekommt möglicherweise seine Stornokosten von der Reiserücktrittsversicherung nicht ersetzt. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts wurde jetzt vom Münchner Landgericht bestätigt. "Bereits bei Abschluss der Reiserücktrittsversicherung habe die Klägerin damit rechnen müssen, dass sie die Reise wegen eines möglicherweise auftretenden akuten Schubs nicht werde antreten können, argumentierte das Gericht weiter. (Gz.: 133 C 33118/02: AG München; 6 S 5258/03: LG München I). Ob sich andere Gerichte diesem Urteil anschließen, und wie die Versicherer generell verfahren bleibt abzuwarten.' Quelle: neuro24.de
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| AW: Reiserücktritt wegen u.a. Depression Aus der Praxis heraus kann ich die Reaktion des Versicherers bestätigen. Erkrankungen sollten immer von Fachärzten diagnostiziert werden, üblicherweise sucht man ja auch deren Diagnose und Therapie/Medikation bei einer schwerwiegenden Erkrankung und verlässt sich nicht "nur" auf die Hilfe der Allgemeinmediziner. Nicht nur mit den Versicherern assoziierte Ärzte sehen übrigens in einem Urlaub ein gutes Mittel gegen Depressionen, Liebeskummer und Berufsstress - gerade für letzteres ist der Urlaub ja soger gesetzlich verankert. Urlaub heisst Abstand vom Alltag gewinnen, Zeit für sich, Sonne tanken, neue Eindrücke gewinnen, positive Erlebnisse einfahren, Zusprache durch freundlichen Hotelservice, ... Vor dieser Kulisse wird die Krankschreibung eines Allgemeinmediziners oftmals eher als Dokumentation einer Reiseunlust gesehen. Entsprechend kritisch werden natürlich die gelben Scheine gesehen. Vielleicht ist mit einer Zweitdiagnose mehr zu erreichen. |
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