Dies ist eine Diskussion zu Reisepreisminderung wg. Flugzeitänderung: Amtsgericht Ludwigsburg AZ 10 C 1621/08 innerhalb des Forums Reiserecht
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| Reisepreisminderung wg. Flugzeitänderung: Amtsgericht Ludwigsburg AZ 10 C 1621/08 Stichworte: Reisepreisminderung wegen Flugzeitänderung, aktive Klagelegitimation für Lebensgefährtin, Ausfall und Erstattung von Tauchgängen. Auszug aus Urteilsbegründung: Die Vorlegung um 11 Stunden stellt eindeutig einen Mangel der vertraglich vereinbarten Reiseleistung dar. Der Kläger ist nach dem Vertrag berechtigt, sowohl für sich als auch seine mitreisende Lebensgefährtin Minderungsansprüche geltend zu machen. Zusätzlich ist der Kläger berechtigt, für verlorenen Tauchgänge den Preis zu mindern. Das Urteil und Hintergrund-Infos können zur Verfügung gestellt werden. Interessierte mögen sich melden. Gruß DEYJKARK PS: Weitere Stichworte für Suchmaschinen: ADAJUR- Dok.Nr. 82174 RRa 01/2009 Reisemangel Reisepreisminderung Rückerstattung Flugplanänderung Flugzeitänderung Flugänderung Verschiebung Reisezeit Ausfall von Reisetagen Ausfall von Tauchgängen Klageberechtigung für unverheiratete Lebensgefährtin |
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| AW: Reisepreisminderung wg. Flugzeitänderung: Amtsgericht Ludwigsburg AZ 10 C 1621/08 Anmerkung: Der häufig im Zusammenhang mit diesem Urteil genannte und zitierte RA B. aus Stuttgart, Fachanwalt für Reiserecht, war in diesem Fall Vertreter der in wesentlichen Punkten unterlegenen beklagten Partei, also der Rechtsanwalt des gegnerischen Touristik-Unternehmens. Also kein Wunder, das dem das Urteil gar nicht geschmeckt hat! Statt zu jammern hätte man ein Beschwerde- oder Revisionsverfahren einleiten können! Warum ist das wohl nicht geschehen? Hmm ..... |
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| AW: Reisepreisminderung wg. Flugzeitänderung: Amtsgericht Ludwigsburg AZ 10 C 1621/08 Zu beachten! Im Zusammenhang mit dem Urteil AZ 10 C 1621/08 des Amtsgerichts Ludwigsburg wird häufig eine Urteilsbesprechung in RRa 2009 Heft 1, 22 - 23 zitiert. (Aktivlegitimation auch für die mitreisende Lebensgefährtin; Vorverlegung der Rückflugzeit um 11 Stunden). Nota bene: Der Autor, Rechtsanwalt Wolfram Böhringer aus Stuttgart, Fachanwalt für Reiserecht, vertrat vor dem Amtsgericht Ludwigsburg die unterlegene Partei, eine Reisegesellschaft aus dem Landkreis Ludwigsburg. (Beweis steht zur Verfügung! Urteil im Volltext liegt vor. Interessierte Parteien mögen sich bitte melden.) Dass RRa (Reiserecht aktuell) einem parteiischen Autor die Kommentierung des eigenen Urteils gestattet, ist mehr als unverständlich. Mit handfesten wirtschaftlichen Interessen hat dies m.E. wohl mehr zu tun, als mit wissenschaftlicher Aufarbeitung. Gruß D. |
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