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Reisepreisminderung wegen Flug zu anderem Airport?

Dies ist eine Diskussion zu Reisepreisminderung wegen Flug zu anderem Airport? innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 08.04.2010, 09:54
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Reisepreisminderung wegen Flug zu anderem Airport?

Hallo zusammen,

man stelle sich einmal folgenden fiktiven Fall vor:

Herr und Frau X buchen beim Reiseveranstalter Y einen Pauschalurlaub in die Türkei.
In der Buchungsbestätigung wird vom Reiseveranstalter auch bestätigt, dass der Flug wie von Herr und Frau X gewünscht von Frankfurt nach Antalya und zurück erfolgen wird.

Bei der Hinreise klappt soweit alles, bei der Rückreise am Flughafen von Antalya wird Herr und Frau X am Check-in jedoch mitgeteilt, dass auf Grund eines "Systemfehlers" 40 Leute nach Düsseldorf anstatt nach Frankfurt gebucht wurden. Herr und Frau X müssen somit also nach Düsseldorf fliegen, und bekommen dort einen Bustransfer nach Frankfurt, wo sie erst 4 Stunden später als geplant ankommen.

Würde diese Sachlage eine Reisepreisminderung rechtfertigen? Falls ja, wieviel % des Reisepreises könnten Herr und Frau X zurückverlangen?
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  #2 (permalink)  
Alt 11.04.2010, 14:59
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AW: Reisepreisminderung wegen Flug zu anderem Airport?

Weiß niemand, ob sich in so einem Falle was machen lassen würde?
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  #3 (permalink)  
Alt 11.04.2010, 15:26
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AW: Reisepreisminderung wegen Flug zu anderem Airport?

Vertragsgemäß erfolgte die Beförderung nach Frankfurt zurück. Einen Grund zur Reisepreisminderung sehe ich insofern nicht.

Ein kleines Entgegenkommen für die längere und strapaziösere Reise wie etwa Snacks und Getränke wären wünschenswert.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.04.2010, 22:05
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AW: Reisepreisminderung wegen Flug zu anderem Airport?

Nunja, ob die vertraglich zugesicherte Leistung erfüllt wurde, ist insofern fraglich, da in der Buchungsbestätigung zugesichert wurde, dass die Beförderung nach Frankfurt per Flugzeug erfolgen sollte, und nicht per Bus.
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  #5 (permalink)  
Alt 11.04.2010, 22:28
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AW: Reisepreisminderung wegen Flug zu anderem Airport?

Es wurde ein Beförderungsvertrag geschlossen. Regelmässig wird von diesem abgewichen, um Reisende per Bus und/oder Bahn zum Reiseziel zu befördern.

Ein besserer "Angriffspunkt" scheint mir da schon eher der Zeitpunkt der Informierung zu sein. Frühestmöglich? Hier spielt natürlich auch die Ursache der anderweitigen Landung eine Rolle: verschuldet? wetterbeingt?
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  #6 (permalink)  
Alt 11.04.2010, 23:42
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AW: Reisepreisminderung wegen Flug zu anderem Airport?

Auszug aus der Buchungsbestätigung:

Sehr geehrter Herr X,

wir bedanken uns für Ihre Buchung und bestätigen Ihnen die unten aufgeführten Leistungen im Namen der Reiseveranstalter.

Hinflug: 30.03.2010 Frankfurt/Main - Antalya 19:05 - 23:30 Flug XX 123
Rückflug: 07.04.2010 Antalya - Frankfurt/Main 15:15 - 18:05 Flug XX 124

Über die Flugänderung wurden die Passagiere erst am Check-in in Antalya informiert, angeblich sei der Grund ein Systemfehler.

Der Flug nach Frankfurt ging planmäßig von Antalya weg, er startete direkt vom Gate nebenan. Hier insofern definitiv kein wetterbedingter Grund. Zu Spät am Check-in waren die Passagiere ebenfalls nicht, knapp 3 Stunden vor Abflug der Maschine.
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Alt 12.04.2010, 09:19
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AW: Reisepreisminderung wegen Flug zu anderem Airport?

Ich frage mal anders herum. Sie wurden auf einen anderen, zeitgleichen Flug umgebucht und ersatzweise weiterbefördert. Was erhoffen Sie sich denn?
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  #8 (permalink)  
Alt 14.04.2010, 15:33
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AW: Reisepreisminderung wegen Flug zu anderem Airport?

Hallo,

Entschädigungsgrund wäre nicht der Bustransport sondern eher die Verspätung.

"Ab zwei Stunden Verspätung haben Fluggäste laut EU-Verordnung Anspruch auf Betreuungsleistungen, also Telefonate, Getränke, Mahlzeiten und gegebenenfalls eine Übernachtung im Hotel. Die Wartezeit gilt für Flüge bis zu 1500 Kilometern. Bei einer Strecke von 1500 bis 3500 Kilometern gibt es Unterstützung nach drei Stunden Warten, ab 3500 Kilometern Strecke nach vier Stunden Wartezeit. Ab einer Wartezeit von fünf Stunden können Passagiere eine Erstattung des Flugpreises verlangen."

"Bei Annullierung, Überbuchung oder Verspätung ab drei Stunden haben Passagiere zwar laut EU-Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung bis 600 Euro - aber nur, wenn kein "außergewöhnlicher" Umstand daran schuld ist. "

http://www.passagierrecht.de/

Grüsse
Dieter
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  #9 (permalink)  
Alt 15.04.2010, 14:05
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AW: Reisepreisminderung wegen Flug zu anderem Airport?

Zitat:
Zitat von Gunther07
Hallo,

Entschädigungsgrund wäre nicht der Bustransport sondern eher die Verspätung.

Und was wäre wenn erst in 5 oder 6 Stunden nach Landung in Düsseldorf ein Flugzeug nach Frankfurt gestartet wäre? Dann hätte der Reisende doch auch wegen Verspätung moniert.
Und was ist dem Reisenden denn eigentlich an Schaden entstanden, indem er mit 4 Stunden Verspätung in Frankfurt mit*dem Bus ankam?
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  #10 (permalink)  
Alt 15.04.2010, 14:49
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AW: Reisepreisminderung wegen Flug zu anderem Airport?

Zitat:
Zitat von vico
Und was wäre wenn erst in 5 oder 6 Stunden nach Landung in Düsseldorf ein Flugzeug nach Frankfurt gestartet wäre? Dann hätte der Reisende doch auch wegen Verspätung moniert.
Richtig und das völlig zu recht, wie die Gesetze zeigen ( siehe Zitate ).
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