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Reisebuchung

Dies ist eine Diskussion zu Reisebuchung innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 09.07.2009, 22:02
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Reisebuchung

Hallo liebe Experten,

Person A möchte eine Reise buchen. 1Erw + 1 Kind. Nun findet A eine Reise zum Preis X. Nun gibt A einen Erw + Kind ein und diese Reise erscheint nicht unter den aufgeführten. Nun probiert A das Kind ebenfalls als Erw zu "verkaufen" und möchte schauen ob eine etwaige Buchung klappen würde. Die Person gibt unter Alter 8 Jahre an, nimmt die AGBS an und gibt die Kontodaten ein, allerdings im Hinterkopf, dass da noch eine Buchungsbestätigung kommt. Im nächsten Moment überlegt es sich Person A anders aber das Kind sitzt daneben und kommt aus Versehen auf den Enterknopf. und es erscheint "vielen dank für ihre verbindliche Buchung".

Kann A das wiederrufen bzw. dem vertrag anfechten?

Grüße,
Alex
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  #2 (permalink)  
Alt 11.07.2009, 09:49
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AW: Reisebuchung

"Vielen Dank für die verbindliche Buchung." Da lässt sich nichts mehr widerrufen oder anfechten - "aus Versehen geklickt" erwirkt heutzutage keine Kulanz mehr.

Falls der Wunsch solch eine unter falschen Angaben gebuchte Reise nun doch nicht mehr antreten zu wollen, genau aus dieser Unsicherheit resultiert, ist die Rücksprache mit dem Veranstalter empfehlenswert. Solange das Hotel Kinder diesen Alters aufnimmt und die Fluggesellschaft ggf. ebenfalls über den kindlichen Passagier informiert wird, spricht nichts gegen eine solche Buchung.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.07.2009, 08:34
CAM CAM ist offline
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AW: Reisebuchung

Antonia, du meinst, es sei in dem geschilderten Fall (den ich so nicht glauben mag) tatsaechlich zu einer uebereinstimmenden Willenserklaerung zwischen dem Bucher und dem Reisebuero gekommen? Wenn der Herr A gar nicht selbst auf den Knopf gedrueckt hat und dies auch gar nicht wollte sondern sein Kind die Buchung versehentlich ausgeloest hat?

Gruss
CAM
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  #4 (permalink)  
Alt 12.07.2009, 10:08
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AW: Reisebuchung

@CAM
Ja, davon ist objektiv auszugehen. "Mein Kind/Opa/Hund/Kater hat die Buchung ausgelöst", scheint mir eine Schutzbehauptung zu sein. Was zu beweisen wäre.

Wunderlich erscheinen mir folgende Umstände:
- Alle für die Buchung notwendigen Daten wurden eingetragen. Sogar jene Daten, die zunächst gerne vergessen werden und dann von eine Programm-Schleife abgefragt werden, etwa Altersangaben und Bankdaten und AGB-Akzeptanz.
- Wenn der Cursor sich dann bspw. im AGB-Feld oder andernorts befindet, kann meiner Meinung nach nicht durch den Enterbutton die Übertragung eines Buchungsformulares ausgelöst werden. (Was zu beweisen wäre.)
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