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Reiseagentur weigert sich

Dies ist eine Diskussion zu Reiseagentur weigert sich innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 17.09.2010, 09:46
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Reiseagentur weigert sich

Hallo zusammen.

Kurz zur Vorgeschichte:

Ende Juli wurde bei einer Seereisen Agentur eine Fährüberfahrt von A nach B gebucht für Tag X.

Am Tag X sind dann die Personen am Hafen angekommen (1000km vom Wohnort enfernt in Italien) und mussten feststellen, dass die Fähre um 20 Stunden auf den nächsten Tag verlegt wurde.

Im Hafenbüro selber konnte man den Reisenden nicht helfen, angeblich kein Recht auf Erstattung des Preises (man wollte die Reise abbrechen) und zudem gab es große Kommunikationsprobleme da keiner Englisch oder Deutsch sprach. Man verwies auf die Agentur.

In Deutschland dann wieder angekommen meldete man sich bei der Agentur und schilderte das Problem. Die Reisenden baten um folgendes:

1. Schriftlich für die Versicherung zu bestätigen, dass die Fähre um 20 Stunden verschoben auf den nächsten Tag gelegt wurde.

2. Entweder das Geld zu erstatten, oder aber die bezahlten Leistungen mit einer zweiten Buchung nächstes Jahr zu verrechnen.

Sogar die AGB der betreffenden Reederei sehen folgendes vor:

6. VORZEITIGE/VERZÖGERTE ABFAHRT ODER ANKUNFT – GESTRICHENE ABFAHRTEN - ROUTENÄNDERUNGEN:

"....Falls die Abfahrt sich um mehr als 12 Stunden nach dem festgesetzten Zeitpunkt verzögert, hat der Passagier das Recht auf Auflösung des Vertrags und Rückerstattung des Preises für die nicht genutzte Überfahrt...."

Die Agentur bat nur an 25% auf die nächste Reise zu geben. Mehr konnte man nicht machen. Nichtmal zu bestätigen, dass die Fähre verschoben wurde.

Was kann man hier machen?

Es geht um 380€ für das Ticket plus Auslagen für die Hin und Rückfahrt nach Italien und eine neue Buchung bei einer anderen Reederei. Insgesamt ca. 1000€

Bin Student und kann mir sogesehen keinen Anwalt leisten

PS.:

Die Agentur sieht sich nur als Vermittler bzw. nennt sich auch General- Buchungsagentur.

Geändert von JuraBoi (17.09.2010 um 11:27 Uhr).
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Alt 17.09.2010, 18:49
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AW: Reiseagentur weigert sich

Die Buchungs-/Generalagentur ist ein Büro, welches für verschiedene Reedereien Fährtickets verkauft. Sie beruft sich in ihren AGB ausdrücklich auf ihre Vermittlertätigkeit und führt selbst nicht die gebuchten Leistungen (Fährüberfahrten) durch. Sie sagt in ihren AGB eindeutig, daß ein Vertrag nur zwischen dem Reisenden und der Reederei zu Stande kommt.

Die Tickets der entsprechenden Reederei gibt es auch an anderer Stelle (stationäre Reisebüros, Online-Reisebüros oder direkt bei der Reederei selbst) zu kaufen

Insofern ist das deutsche Büro, wo gebucht wurde, tatsächlich als Vermittler anzusehen und nicht haftbar für evtl. auftretende Fehler der Reederei.

Ansprechpartner für Rückerstattungen ist eindeutig die Reederei in Italien. Diese hat wirksam in ihren AGB als Gerichtsstand einen Ort in Italien vereinbart.

Es wird folgende Vorgehensweise empfohlen:
-Der Reederei gegenüber angeben, wann mit welcher Fähre von wo nach wo wer unter welcher Buchungsnummer fahren wollte, zu welcher Verspätung es kam und den eigenen Anspruch unter Hinweis auf deren AGB beziffern. Dies am besten in Form eines internationalen Einschreibebriefes. Als Fristsetzung empfiehlt sich bei Unternehmen immer eine vierwöchige Frist.
-Sollte die Reederei nicht reagieren, nochmals mit Beauftragung eines Rechtsanwalt und einer möglichen Klage unter Hinweis auf die sich erhöhenden Kosten drohen.
-Sollte die Reederei weiterhin nicht reagieren, Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen beauftragen.

Der Rechtsanwalt würde dann von der Vertragspartei bezahlt, welche unterliegt. Man müßte lediglich die Gerichtskosten vor-verauslagen, die letztendlich aber auch der zu übernehmen hat, der unterliegt.

Da es nicht zu einem Reisevertrag kam sondern nur zu einer Beföderungsleistung, ist kein Reiserecht im deutschen Sinne anwendbar. Es lag im Sachverhalt lediglich ein Beförderungsvertrag vor.

Die Kosten für die eigene An- und Abreise sind hier nicht einklagbar. Sie fallen in die alleinige Risikosphähre des Buchenden.

Da man den Grund für die Verspätung der Fähre nicht kennt (evtl. Höhere Gewalt durch starken Seegang) kann nicht beantwortet werden, ob die Kosten für die Buchung bei einer anderen Reederei übernommen werden müssen. - Im Regelfall trifft den Buchenden auch eine Schadenminderungspflicht: Evtl. hätte dieser ja auch mit 20stündiger Verspätung bei der ursprünglichen Reederei fahren können und sich in der Zwischenzeit am Festland ein Hotel nehmen können.

Auf keinen Fall Geld vom Vermittler annehmen. Der Empfang des Geldes (25 % lt. Sachverhalt) könnte evtl. schon als Anerkenntnis der Schadenregulierung angesehen werden.

Geändert von klausschlesinge (17.09.2010 um 19:15 Uhr). Grund: Rechtschreibkorrektur
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  #3 (permalink)  
Alt 17.09.2010, 19:02
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AW: Reiseagentur weigert sich

Vielen Dank für die ausführliche Antwort.
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