Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Reiseabbruch

Dies ist eine Diskussion zu Reiseabbruch innerhalb des Forums Reiserecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 09:28
Boardneuling
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 6
Keine Wertung, sergej_73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sergej_73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sergej_73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sergej_73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sergej_73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sergej_73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sergej_73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sergej_73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sergej_73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sergej_73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Reiseabbruch

Guten Tag!

Mal angenommen eine Person hat einen Flug gebucht und hat eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen. Nach der Buchung erlitt der Großvater eine Schwererkrankung. Die Person möchte jetzt das Hotel buchen und die Reise antretten. Jetzt ist die Frage. Falls eines unerwarteten Todes des Großvaters soll die Versicherung die Mehrkosten für Rückflug übernehmen? Die Schwererkrankung vor der Hotelbuchung wurde bekannt.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 10:41
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Hessen
Beiträge: 3.175
99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)  
AW: Reiseabbruch

Zitat:
Zitat von sergej_73
Person möchte jetzt das Hotel buchen und die Reise antretten. Jetzt ist die Frage. Falls eines unerwarteten Todes des Großvaters soll die Versicherung die Mehrkosten für Rückflug übernehmen? Die Schwererkrankung vor der Hotelbuchung wurde bekannt.
In der Regel zahlt die Versicherung die (Mehr-)Kosten für einen vorzeitigen Urlaubsabbruch aufgrund eines Todesfalls in der Familie. Näheres müsste man in den Vertragsunterlagen der Versicherung nachlesen können. Evtl. gibt es einen Selbstbehalt, den die Person zahlen muss....
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 13:36
Boardneuling
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 6
Keine Wertung, sergej_73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sergej_73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sergej_73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sergej_73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sergej_73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sergej_73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sergej_73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sergej_73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sergej_73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sergej_73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Reiseabbruch

Großeltern werden auch zur Verwandschaft der ersten Linie gezählt. Das steht in der Vertragsunterlagen. Mich würde es interessieren, ob der mögliche Tod als voraussehebarer Fall bei der Krankheit intertretiert werden kann. Wie gesagt, die Krankheit wurde vor der Hotelbuchung bekannt.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 13:40
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Hessen
Beiträge: 3.175
99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)  
AW: Reiseabbruch

Zitat:
Zitat von sergej_73
Großeltern werden auch zur Verwandschaft der ersten Linie gezählt. Das steht in der Vertragsunterlagen. Mich würde es interessieren, ob der mögliche Tod als voraussehebarer Fall bei der Krankheit intertretiert werden kann. Wie gesagt, die Krankheit wurde vor der Hotelbuchung bekannt.
Und selbst wenn, davon muss die Versicherung ja nichts wissen
Aber ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass deswegen der Versicherungsschutz hinfällig wird. Für genau solche Fälle gibt es ja schließlich eine Reiserücktrittsversicherung
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 14:02
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 233
100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)  
AW: Reiseabbruch

Ich denke, hier ist eine Differenzierung zwischen Reiserücktrittskostenversicherung und Reiseabbruchversicherung nötig! Geht es dem Opa vor Reisebeginn schlechter tritt die erste Versicherung ein, später nicht mehr. Geht es dem Opa während der Reise schlechter und die Lieben möchten bei ihm daheim sein, dass muss die zweite Versicherung her.

Ob ein Todesfall vorhersehbar ist, kann nur im Einzelfall geprüft werden. Hier ist wohl die Diagnose entscheidend.

PS:
Bitte prüfen, ob und welche Versicherung gewählt wurde und ob sowohl Flug als auch Hotel versichert sind.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 14:09
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2009
Ort: Hessen
Beiträge: 3.175
99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)99% positive Bewertungen (3175 Beiträge, 231 Bewertungen)  
AW: Reiseabbruch

Zitat:
Zitat von AntoniaW
Bitte prüfen, ob und welche Versicherung gewählt wurde und ob sowohl Flug als auch Hotel versichert sind.
Es wurde doch schon geprüft, dass bei einem Todesfall eines nahen Familienmitgliedes die Mehrkosten für den Rückflug von der Reiserücktrittversicherung übernommen werden.

Fraglich ist nur, was passiert, wenn der Tod des Opa´s absehbar war. Eine Reiseabbruchversicherung zahlt in diesem Fall wohl nicht.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 15:38
Boardneuling
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 6
Keine Wertung, sergej_73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sergej_73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sergej_73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sergej_73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sergej_73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sergej_73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sergej_73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sergej_73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sergej_73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sergej_73 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Reiseabbruch

Zitat:
Fraglich ist nur, was passiert, wenn der Tod des Opa´s absehbar war. Eine Reiseabbruchversicherung zahlt in diesem Fall wohl nicht.
Wer kann es feststellen? Der Arzt?
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 28.04.2010, 15:41
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 233
100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)  
AW: Reiseabbruch

Keine Reiserücktrittskostenversicherung springt während der Reise ein, für den Rückflug. Das wäre dann immer eine Reiseabbruchversicherung.

Wie geschrieben ... ist der Tod nicht vorsehbar, sondern ausweichliche und auch zeitlich absehbare Folge der Krankheit, dann dürften diverse Versicherungen "streiken".
In so einem Fall täte man als Reisender gut daran, sich mit der eigenen Versicherung bzw. mit dessen medizinischer Hotline in Verbindung zu setzen, um für den persönlichen Fall (Versicherungspaket, Reise, Krankenakte) eine verbindliche Aussage zu erhalten.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht






Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Reiserecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN