Dies ist eine Diskussion zu Reiseabbruch innerhalb des Forums Reiserecht
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| Reiseabbruch Mal angenommen eine Person hat einen Flug gebucht und hat eine Reiserücktrittversicherung abgeschlossen. Nach der Buchung erlitt der Großvater eine Schwererkrankung. Die Person möchte jetzt das Hotel buchen und die Reise antretten. Jetzt ist die Frage. Falls eines unerwarteten Todes des Großvaters soll die Versicherung die Mehrkosten für Rückflug übernehmen? Die Schwererkrankung vor der Hotelbuchung wurde bekannt. |
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| AW: Reiseabbruch Zitat:
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| AW: Reiseabbruch Großeltern werden auch zur Verwandschaft der ersten Linie gezählt. Das steht in der Vertragsunterlagen. Mich würde es interessieren, ob der mögliche Tod als voraussehebarer Fall bei der Krankheit intertretiert werden kann. Wie gesagt, die Krankheit wurde vor der Hotelbuchung bekannt. |
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| AW: Reiseabbruch Zitat:
![]() Aber ehrlich gesagt kann ich mir nicht vorstellen, dass deswegen der Versicherungsschutz hinfällig wird. Für genau solche Fälle gibt es ja schließlich eine Reiserücktrittsversicherung |
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| AW: Reiseabbruch Ich denke, hier ist eine Differenzierung zwischen Reiserücktrittskostenversicherung und Reiseabbruchversicherung nötig! Geht es dem Opa vor Reisebeginn schlechter tritt die erste Versicherung ein, später nicht mehr. Geht es dem Opa während der Reise schlechter und die Lieben möchten bei ihm daheim sein, dass muss die zweite Versicherung her. Ob ein Todesfall vorhersehbar ist, kann nur im Einzelfall geprüft werden. Hier ist wohl die Diagnose entscheidend. PS: Bitte prüfen, ob und welche Versicherung gewählt wurde und ob sowohl Flug als auch Hotel versichert sind. |
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| AW: Reiseabbruch Zitat:
Fraglich ist nur, was passiert, wenn der Tod des Opa´s absehbar war. Eine Reiseabbruchversicherung zahlt in diesem Fall wohl nicht. |
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| AW: Reiseabbruch Zitat:
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| AW: Reiseabbruch Keine Reiserücktrittskostenversicherung springt während der Reise ein, für den Rückflug. Das wäre dann immer eine Reiseabbruchversicherung. Wie geschrieben ... ist der Tod nicht vorsehbar, sondern ausweichliche und auch zeitlich absehbare Folge der Krankheit, dann dürften diverse Versicherungen "streiken". In so einem Fall täte man als Reisender gut daran, sich mit der eigenen Versicherung bzw. mit dessen medizinischer Hotline in Verbindung zu setzen, um für den persönlichen Fall (Versicherungspaket, Reise, Krankenakte) eine verbindliche Aussage zu erhalten. |
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