Dies ist eine Diskussion zu Recht haben und Recht kriegen...EG 261/2004 innerhalb des Forums Reiserecht
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| Recht haben und Recht kriegen...EG 261/2004 Wie sieht es denn bei der Verordnung damit aus, sein Recht durchzusetzen? Etwas konkreter: Die Verordnung gilt auch für nicht-europäische Fluglinien, sofern diese von einem europäischen Flughafen aus abfliegen. Nur was, wenn sich eine solche Fluglinie einfach weigert, eine Entschädigung zu zahlen? Die Verordnung gibt einem ja leider keinen Weg, seine Rechte durchzusetzen. Bleibt also nur der allgemeine Klageweg, richtig? Und wenn die Fluggesellschaft in Deutschland kein Büro hat? Muss man dann in Afrika/Südamerika/Asien, oder wo auch immer die Airline herkommt, klagen? Das führt das Ganze doch irgendwie ad absurdum... Vielleicht kennt ja einer eine mir unbekannte Norm, aus der man einen Klägergerichtsstand ableiten kann. Gruß Dyna |
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| AW: Recht haben und Recht kriegen...EG 261/2004 Nun ja, lassen wir einmal meine berechtigten Zweifel beiseite, dass diese Verordnung nicht für nicht EU-Fluglinie gilt, selbst wenn es sich um Abflug aus einem EU-Land handelt (dieser Punkt wird sehr kontrovers interpretiert und die Meinungen gehen da auseinander...). Aber Fakt ist sicherlich, dass bei Weigerung der Fluglinie man seine Rechte wohl nur mit Hilfe eines Anwalts, möglicherweise sogar nur in einem Gerichtsverfahren erstreiten wird können. Das ist aber immer so, wenn eine Partei sich weigert und die andere auf ihrer Forderung beharrt. Wenn eine Fluglinie keinen klagbaren Sitz in einem EU-Land hat, wird man meist die Klage im Land erheben müssen, wo diese Gesellschaft ihren Firmensitz hat. Gruß Peter |
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