Dies ist eine Diskussion zu Recht bei Flugplanänderung innerhalb des Forums Reiserecht
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| Recht bei Flugplanänderung Ein Kunde bucht im Januar im Reisebüro eine Pauschalreise nach Griechenland, Dauer 14 Tage, Abflugzeit: 5.50 Uhr. Absichtlich wurde dieser Flug gebucht, da dann am Anreisetag der ganze Tag als "Urlaub" genutzt werden kann!! Nun, ca. 3,5 Wochen vor Abflug, wird dem Kunden mitgeteilt, dass der Flug sich leider um 7 Stunden verspätet, da wohl der ursprüngliche Flug nicht ausgebucht war und darum gecancelt wurde (Aussage Reisebüro). So ist dem Kunden fast 1 Urlaubstag in Griechenland verloren gegangen (statt Ankuft ca. um 9 Uhr, Ankunft um 16 Uhr!) und die ganze Planung ist dahin. Haben Kunden - auch nach neuster Rechtsprechung - keinen Anspruch auf Schadensersatz/Preisminderung??? Es ist schon klar, dass in den Geschäftsbedingungen steht (davon gehe ich aus), dass Flugplanänderungen hinzunehmen sind, aber Papier ist ja geduldig. Stimmt das denn (noch)? Muss man sich denn das echt einfach so gefallen lassen? Wie sieht das rechtlich aus? Danke im Voraus und Gruss Kröti |
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| AW: Recht bei Flugplanänderung Ein Blick in die Kemptener Reisemängeltabelle des Reiserechtlers, Herrn Prof. Dr. Führich, erleichtert uns die Rechtsfindung. Dort schaut man unter Punkt 2.1.4 (Flugzeitenänderungen) nach und stellt fest, daß es für gleichgelagerte Sachverhalt keine Minderungsquoten gibt. Hier ist die Kemptner Reisemängeltabelle (Ausgabe: Januar 2010): http://www.reiserecht-fuehrich.de/PD...b%202-2010.pdf Fazit: Im geschilderten Sachverhalt ist die Flugzeitenänderung hinzunehmen, ohne daß ein Anspruch auf Minderung entsteht.
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| AW: Recht bei Flugplanänderung |
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| AW: Recht bei Flugplanänderung Zitat:
Vorteile einer Pauschalreise: -die mit der Delegierung der Organisation und Verantwortung an den Veranstalter verbundene größere Bequemlichkeit für den Kunden; -durch den standardisierten Charakter der Leistungen ergeben sich Preisvorteile gegenüber einer individuellen Buchung; -eine bessere rechtliche Absicherung durch Insolvenzschutz (Sicherungsschein), Pauschalreiserecht u. a. -bei Rundreisen erlebt und sieht man alles Wesentliche, ohne sich vorher zeitaufwändig und kostenpflichtig aus Reiseliteratur ein Bild über die zu besuchenden Sehenswürdigkeiten machen zu müssen; -ein gesellschaftlich-sozialer Aspekt: man reist nicht alleine, man kann Kontakt zu Mitreisenden aufnehmen; -Außerdem bieten Pauschalreisen dem Reiseveranstalter und der lokalen Wirtschaft Planungssicherheit. Gemeinden, Länder und Planungsverbände können die Flächennutzung und den Raum im Allgemeinen besser planen. Nachteile einer Pauschalreise: -Pauschalreisen sind oft wenig flexibel; -Transfers und Aufenthalte sind im voraus genau festgelegt; -Möglichkeiten individueller Gestaltung sind erheblich eingeengt; -Viele Reiseziele werden im Rahmen von Pauschalreisen gar nicht angeboten; -Kurzfristige verfügbare Angebote von Hotels können nicht (sofort) an Kunden weitergegeben werden; -Die Leistungen sind bereits vor Abreise komplett zu honorieren Quelle: wikipedia.de
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