Dies ist eine Diskussion zu Ohne Fahrkarte erwischt innerhalb des Forums Reiserecht
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| Ohne Fahrkarte erwischt ich habe mal eine Frage, mal angenommen eine Person A verliert ihr Schülerticket( z.B Schokoticket) und muss sich ein neues besorgen. Dazu muss diese Person mit dem Zug zur jeweiligen Stelle fahren. Diese Person fährt nun ohne Ticket und wird erwischt. Die 2,50 werden von diese Person beim DB Reisezentrum bezahlt mit dem Nachweis das zum Zeitpunkt des Schwarzfahrens ein Ticket vorhanden war. Diese Person A bekommt nun von der Person beim DB Reisezentrum eine Anzeige wegen Betrugsversuches angedroht, da diese Person das Ticket verloren hat und mit dem Wissen kein Ticket zu haben in den Zug gestiegen ist mit dem Ziel ein neues Ticket zu besorgen. Die Person A ist Minderjährig und Schüler. Ist es nun zulässig, das Anzeige erstattet wird? Danke im Vorraus |
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| AW: Ohne Fahrkarte erwischt Person A macht sich nur Strafbar, wenn A sich die Beförderung "erschlichen" hat. Das "erhöhte" Beförderungsentgelt ist ein zivilrechtlicher Anspruch des Verkehrsunternehmers der jeden, der ohne Fahrkarte angetroffen wird verhängt wird. Auch wenn A die Beförderung nicht "erschlichen" hat, muss er dieses Entgelt zahlen. A hat sich also nicht strafbar gemacht, also kann gegen A nicht obendrein noch eine Geld Strafe verhängt werden. Sollte A jedoch den Tatbestand der " Leistungserschleichung" erfüllt haben, haftet dieser nicht nur Zivilrechtlich, sondern muss auch noch die strafrechtlichen Konsequenzen tragen(Einleitung eines Strafverfahrens) Mit freundlichem Gruß, Vladimir
__________________ Wo Gesetze schriftlich aufgezeichnet sind, genießte der Schwache mit dem Reichen gleiches Recht." (Euripides) |
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