Dies ist eine Diskussion zu Nicht Beförderung eines Passagiers innerhalb des Forums Reiserecht
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| Nicht Beförderung eines Passagiers bin neu hier und erkundige mich im Auftrag einer Freundin. Folgender Sachverhalt: Sie hätte einen Rückflug am 03.06.2010 von Cleveland (USA) nach Frankfurt/M mit der Lufthansa haben müssen. Jedoch wurde ihr ein check-in verweigert, Grund: Ihr Pass sei nicht bio-metrisch. Sie hat eine serbische Staatsangehörigkeit mit einem Jahres-Visum für die Vereinigten Staaten, dieses Visum dagegen ist bio-metrisch. Auf jeden Fall wurde Ihr der Flug verweigert, nach einigen Telefonaten und Erkundigungen stellte sich heraus, dass hier ein Fehler des Personals am Check-In-Schalter von Lufthansa vorgefallen ist und sie hätte fliegen DÜRFEN/MÜSSEN. Jetzt wartet sie 8 Tage auf Ihren nächsten Flug. Meine Frage ist, besteht hier die Möglichkeit auf eine Entschädigung, da es sich um einen Fehler des Personals am Schalter handelt? Falls ja, wo kann das Geld eingefordert werden? Für ein Paar Tipps wäre ich sehr dankbar, da ich diese dann gleich an meine Freundin in die USA weiterleiten würde. Ich finde es jedoch eine Frechheit der Lufthansa, da sie ja vor ca. 3 Monaten mit dem gleichen Pass auch über Frankfurt nach Cleveland geflogen ist. Vielen Dank und Beste Grüße |
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