Dies ist eine Diskussion zu nachträgliche Impfpflicht innerhalb des Forums Reiserecht
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| nachträgliche Impfpflicht A bucht eine Reise bei Reiseveranstalter R in Land L. In der Reiseausschreibung steht "keine Impfungen vorgeschrieben", war auch zum Zeitpunkt der Buchung so. 4 Wochen vor Reisebeginn wird plötzlich von den Einreisebehörden der Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt. R informiert A umgehend. A will daraufhin die Reise kostenfrei stornieren, da er sich nicht impfen lassen will und nie gebucht hätte, wenn er gewusst hätte, dass das auf ihn zukommen kann. R verweigert die kostenlose Stornierung, da er jederzeit korrekt informiert hat, nichts für die Einführung der Impfpflicht kann und durch den kurzfristigen Rücktritt von A hohe Kosten hätte. Wie ist die Rechtslage? Kann A kostenfrei stornieren? |
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| AW: nachträgliche Impfpflicht Zitat:
Das heißt man kann nicht zurücktreten, weil etwa falsch oder gar nicht von R an A informiert wurde. Gegenau das Gegenteil ist der Fall, es wurde ja immer korrekt informiert. Es könnte ein Fall höherer Gewalt vorliegen. Das ist immer dann gegeben, wenn eine Sachlage eintritt, die die Durchführung des Reisevertrages nicht nur geringfügig sondern sogar erheblich (!) beeintriächtigt, welche nicht vorhersehbar ist und in keinem Verantwortungsbereich der beiden Vertragsparteien lag. Hierunter können auch hoheitliche Anordnungen des Einreisestaates fallen. Dies ist im Sachverhalt geschehen. Es liegt allerdings im Sachverhalt nur eine geringfügige Beeinträchtigung und keine erhebliche Beeinträchtigung vor. Man kann sich einfach impfen lassen. Ausreichend Zeit für die Wirksamtkeit der Gelbfieberimpfung ist auch noch gegeben (gem. Sachverhalt: vier Wochen). Anders wäre der Fall zu beurteilen, wenn Visa- oder Impfbestimmungen so kurzfristig geändert werden, daß dem Reisenden keine Zeit mehr bleibt, diese durchzuführen. Hierzu siehe Urteil des OLG Frankfurt, v. 16.09.2004, Az.: 16 U 49/04. Auch wäre der Fall anders zu beurteilen, wenn eine Impfunverträglichkeit beim Reisenden vorläge. Im zu beurteilenden Sachverhalt sind aber solche Einschränkungen nicht erwähnt. Eine höhere Gewalt im Sinne des § 651j BGB liegt im Sachverhalt durch die kurzfristige Verschärfung der Einreisebestimmungen nicht vor. Der Reisende hat also keinen rechtlichen Grund vom Reisevertrag kostenlos zurückzutreten. Für die Einhaltung von Paß-, Visa-, Einreise- und Impfvorschriften ist der Reisende grundsätzlich selbst verantwortlich.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (24.09.2011 um 16:08 Uhr). |
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| AW: nachträgliche Impfpflicht Hm, die Gelbfieberimpfung ist zwar recht gut verträglich, aber nicht nebenwirkungsfrei. Allgemein ist die Frage, ob man einem Reisenden nach Vertragssschluss einen Eingriff in seine Gesundheit zur Bedingung machen kann, von dem er vorher nichts wusste. Selbst, wenn er keiner der verbohrten Impfgegner ist - er muss zu einer Impfung einwilligen, und das halte ich prinzipiell nicht für unerheblich.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: nachträgliche Impfpflicht @humi hast schon recht. blos kann es ja nicht das risiko der reiseversnstalterin sein, wenn plötzlich ne regierung ne impfpflicht auferlegt. das wär ja völlig unverhältnismäßig. würde ich auch unter "höhere gewalt" sehen: man muss damit leben (oder halt nicht und dann die zeche torzdem zahlen). |
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| AW: nachträgliche Impfpflicht Zitat:
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (24.09.2011 um 13:54 Uhr). |
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| AW: nachträgliche Impfpflicht Danke für Ihre Meinungen! |
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| AW: nachträgliche Impfpflicht @klausschlesinge wir meinen das selbe, ich hatte es blos falsch ausgedrückt. Zitat:
und genau das unterstrichene, sehe ich durch ne impfung auch nicht gegeben. (obwohl ich mich persönlich uach nich gern impfen lassen würde.) aber ne erhebliche erschwerniss sehe ich darin auch nicht, obwohl das subjektiv sicher so empfunden werden könnte. Zitat:
Zitat:
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| AW: nachträgliche Impfpflicht Die Impfvorschriften praktisch aller Staaten sehen übrigens Ausnahmeregelungen bei Impfunverträglichkeiten und Kontraindikationen vor.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: nachträgliche Impfpflicht Abgesehen davon: wenn das betreffende Land generell eine Impfpflicht für die Einreise verfügt hat (und nicht nur für Einreisende / Transitreisende aus bestimmten Ländern) so dürfte das Land wohl schon vorher ein Gebiet mit Gelbfieberinfektionsrisiko gewesen sein. Da stellt sich m.E. schon die Frage, warum der fiktive Tourist nun die Impfung ablehnt, aber vorher bereit war, sich dem potentiellen Infektionsrisiko auszusetzen.
__________________ Gruß Klaus |
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| AW: nachträgliche Impfpflicht Zitat:
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