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nachträgliche Impfpflicht

Dies ist eine Diskussion zu nachträgliche Impfpflicht innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 24.09.2011, 01:27
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nachträgliche Impfpflicht

Der Fall:

A bucht eine Reise bei Reiseveranstalter R in Land L.
In der Reiseausschreibung steht "keine Impfungen vorgeschrieben", war auch zum Zeitpunkt der Buchung so.
4 Wochen vor Reisebeginn wird plötzlich von den Einreisebehörden der Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt.
R informiert A umgehend. A will daraufhin die Reise kostenfrei stornieren, da er sich nicht impfen lassen will und nie gebucht hätte, wenn er gewusst hätte, dass das auf ihn zukommen kann.
R verweigert die kostenlose Stornierung, da er jederzeit korrekt informiert hat, nichts für die Einführung der Impfpflicht kann und durch den kurzfristigen Rücktritt von A hohe Kosten hätte.

Wie ist die Rechtslage? Kann A kostenfrei stornieren?
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Alt 24.09.2011, 11:42
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AW: nachträgliche Impfpflicht

Zitat:
Zitat von RonnyH Beitrag anzeigen
A bucht eine Reise bei Reiseveranstalter R in Land L.
In der Reiseausschreibung steht "keine Impfungen vorgeschrieben", war auch zum Zeitpunkt der Buchung so.
4 Wochen vor Reisebeginn wird plötzlich von den Einreisebehörden der Nachweis einer Gelbfieberimpfung verlangt.
R informiert A umgehend. A will daraufhin die Reise kostenfrei stornieren, da er sich nicht impfen lassen will und nie gebucht hätte, wenn er gewusst hätte, dass das auf ihn zukommen kann.
R verweigert die kostenlose Stornierung, da er jederzeit korrekt informiert hat, nichts für die Einführung der Impfpflicht kann und durch den kurzfristigen Rücktritt von A hohe Kosten hätte.

Wie ist die Rechtslage? Kann A kostenfrei stornieren?
Wie bereits geschildert ist Reiseveranstalter R seiner Informationspflicht über Einreise- und Visabestimmungen gegenüber A nachgekommen. Dies auch bezüglich der Änderung der Einreise- und Visabestimmungen, wozu auch die Verschärfung der gesundheitspolizeilichen Bestimmungen (Impfpflicht) zählt.

Das heißt man kann nicht zurücktreten, weil etwa falsch oder gar nicht von R an A informiert wurde. Gegenau das Gegenteil ist der Fall, es wurde ja immer korrekt informiert.

Es könnte ein Fall höherer Gewalt vorliegen. Das ist immer dann gegeben, wenn eine Sachlage eintritt, die die Durchführung des Reisevertrages nicht nur geringfügig sondern sogar erheblich (!) beeintriächtigt, welche nicht vorhersehbar ist und in keinem Verantwortungsbereich der beiden Vertragsparteien lag.

Hierunter können auch hoheitliche Anordnungen des Einreisestaates fallen.

Dies ist im Sachverhalt geschehen.

Es liegt allerdings im Sachverhalt nur eine geringfügige Beeinträchtigung und keine erhebliche Beeinträchtigung vor. Man kann sich einfach impfen lassen. Ausreichend Zeit für die Wirksamtkeit der Gelbfieberimpfung ist auch noch gegeben (gem. Sachverhalt: vier Wochen).

Anders wäre der Fall zu beurteilen, wenn Visa- oder Impfbestimmungen so kurzfristig geändert werden, daß dem Reisenden keine Zeit mehr bleibt, diese durchzuführen. Hierzu siehe Urteil des OLG Frankfurt, v. 16.09.2004, Az.: 16 U 49/04.

Auch wäre der Fall anders zu beurteilen, wenn eine Impfunverträglichkeit beim Reisenden vorläge.

Im zu beurteilenden Sachverhalt sind aber solche Einschränkungen nicht erwähnt.

Eine höhere Gewalt im Sinne des § 651j BGB liegt im Sachverhalt durch die kurzfristige Verschärfung der Einreisebestimmungen nicht vor.

Der Reisende hat also keinen rechtlichen Grund vom Reisevertrag kostenlos zurückzutreten.

Für die Einhaltung von Paß-, Visa-, Einreise- und Impfvorschriften ist der Reisende grundsätzlich selbst verantwortlich.
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Geändert von klausschlesinge (24.09.2011 um 16:08 Uhr).
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Alt 24.09.2011, 12:09
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AW: nachträgliche Impfpflicht

Hm, die Gelbfieberimpfung ist zwar recht gut verträglich, aber nicht nebenwirkungsfrei. Allgemein ist die Frage, ob man einem Reisenden nach Vertragssschluss einen Eingriff in seine Gesundheit zur Bedingung machen kann, von dem er vorher nichts wusste.

Selbst, wenn er keiner der verbohrten Impfgegner ist - er muss zu einer Impfung einwilligen, und das halte ich prinzipiell nicht für unerheblich.
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Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
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Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 24.09.2011, 12:51
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AW: nachträgliche Impfpflicht

@humi
hast schon recht. blos kann es ja nicht das risiko der reiseversnstalterin sein, wenn plötzlich ne regierung ne impfpflicht auferlegt. das wär ja völlig unverhältnismäßig.

würde ich auch unter "höhere gewalt" sehen: man muss damit leben (oder halt nicht und dann die zeche torzdem zahlen).
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Alt 24.09.2011, 12:58
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AW: nachträgliche Impfpflicht

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
würde ich auch unter "höhere gewalt" sehen: man muss damit leben (oder halt nicht und dann die zeche torzdem zahlen).
Genau 'höhere Gewalt' ist es ja nicht, denn dies hätte zur Rechtsfolge, daß jeder der Vertragsparteien sofort vom Vertrag zurücktreten kann (§ 651j BGB). Da es hier aber an der Erheblichkeitsgrenze fehlt, liegt genau keine 'höhere Gewalt' vor. Man könnte die Einführung der Impfpflicht durch das betreffende Land als 'allgemeines Lebensrisiko' oder 'hinzunehmende Unannehmlichkeit' bezeichnen, welche der Reisende hinzunehmen hat.
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Geändert von klausschlesinge (24.09.2011 um 13:54 Uhr).
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  #6 (permalink)  
Alt 24.09.2011, 14:06
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AW: nachträgliche Impfpflicht

Danke für Ihre Meinungen!
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Alt 24.09.2011, 14:50
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AW: nachträgliche Impfpflicht

@klausschlesinge
wir meinen das selbe, ich hatte es blos falsch ausgedrückt.
Zitat:
Zitat von klausschlesinge
Genau 'höhere Gewalt' ist es ja nicht, denn dies hätte zur Rechtsfolge, daß jeder der Vertragsparteien sofort vom Vertrag zurücktreten kann (§ 651j BGB).
ja, in bezug auf den 651j geht es ja nicht um um "höhere gewalt" als solche, sondern um "höherer Gewalt, die erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt".

und genau das unterstrichene, sehe ich durch ne impfung auch nicht gegeben. (obwohl ich mich persönlich uach nich gern impfen lassen würde.) aber ne erhebliche erschwerniss sehe ich darin auch nicht, obwohl das subjektiv sicher so empfunden werden könnte.

Zitat:
Da es hier aber an der Erheblichkeitsgrenze fehlt, liegt genau keine 'höhere Gewalt' vor.
ah, okay, du hast es bereits so formuliert - stimmt.
Zitat:
Man könnte die Einführung der Impfpflicht durch das betreffende Land als 'allgemeines Lebensrisiko' oder 'hinzunehmende Unannehmlichkeit' bezeichnen, welche der Reisende hinzunehmen hat.
jepp!
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  #8 (permalink)  
Alt 26.09.2011, 12:21
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AW: nachträgliche Impfpflicht

Zitat:
Zitat von klausschlesinge Beitrag anzeigen
Auch wäre der Fall anders zu beurteilen, wenn eine Impfunverträglichkeit beim Reisenden vorläge.
Die Impfvorschriften praktisch aller Staaten sehen übrigens Ausnahmeregelungen bei Impfunverträglichkeiten und Kontraindikationen vor.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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  #9 (permalink)  
Alt 26.09.2011, 13:32
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AW: nachträgliche Impfpflicht

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Die Impfvorschriften praktisch aller Staaten sehen übrigens Ausnahmeregelungen bei Impfunverträglichkeiten und Kontraindikationen vor.
Abgesehen davon: wenn das betreffende Land generell eine Impfpflicht für die Einreise verfügt hat (und nicht nur für Einreisende / Transitreisende aus bestimmten Ländern) so dürfte das Land wohl schon vorher ein Gebiet mit Gelbfieberinfektionsrisiko gewesen sein. Da stellt sich m.E. schon die Frage, warum der fiktive Tourist nun die Impfung ablehnt, aber vorher bereit war, sich dem potentiellen Infektionsrisiko auszusetzen.
__________________
Gruß

Klaus
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  #10 (permalink)  
Alt 26.09.2011, 19:34
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Zitat:
Zitat von Klaus0155 Beitrag anzeigen
Abgesehen davon: wenn das betreffende Land generell eine Impfpflicht für die Einreise verfügt hat (und nicht nur für Einreisende / Transitreisende aus bestimmten Ländern) so dürfte das Land wohl schon vorher ein Gebiet mit Gelbfieberinfektionsrisiko gewesen sein. Da stellt sich m.E. schon die Frage, warum der fiktive Tourist nun die Impfung ablehnt, aber vorher bereit war, sich dem potentiellen Infektionsrisiko auszusetzen.
Die Impfpflicht gilt nun für Einreisende aus einem bestimmten Nachbarland. A bereist vorher in dem Nachbarland keine Gelbfieberinfektionsgebiete, aber die Impfpflicht gilt, egal, wo man in dem Nachbarland war.
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