Dies ist eine Diskussion zu Nachträgliche Erhöhung eines Reisepreises durch Fehlinformation des Reiseanbieters innerhalb des Forums Reiserecht
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| Nachträgliche Erhöhung eines Reisepreises durch Fehlinformation des Reiseanbieters Das Hotel wurde unter diesen Bedingungen mit dem günstigen Preis gebucht und der Kunde erhält eine Reisebstätigung ausgehändigt. Aus Kundensicht scheint die Reisebestätigung von einer Buchungsplattform zu stammen, welche als Veranstalter jedoch den Reiseanbieter aufführt. Etwa 9 Tage nach dem Unterschreiben der Reisebestätigung, jedoch vor Leistung einer Anzahlung durch den Kunden, wird dieser durch das Reisebüro benachrichtigt das dem Reiseanbieter durch die Agentur am Reiseziel ein falscher Preis übermittelt wurde und sich somit der Reisepreis bei dem Reiseanbieter erhöhen würde. Dabei wird dem Kunden ein Preis von dem doppelten des Preises der Reisebestätigung als normalpreis der Reise genannt, da jedoch der Fehler bei dem Reiseanbieter lag bietet dieser einen gegnüber dem gebuchten Preis um etwa 65% höheren Reisepreis an. Es erfolgte dabei keine weitere für den Kunden ersichtliche Aufschlüsselung wie dieser erhöhte Preis zu stande kommt. In der AGB des Reiseanbieters findet sich lediglich ein Verweis auf eine Preiserhöhung durch erhöhte Transport oder Flughafenkosten, welches in diesem Falle nicht vorliegt und zudem ist diese Erhöhung nur bis 4 Monate vor Reisebeginn möglich nach den AGB. Ist das Verhalten des Reiseanbieters rechtmäßig oder nicht und an welche Stelle wendet sich der Kunde sollte er ein Recht auf den günstigeren Reisepreis haben - ist das Reisebüro als Vermittler in der Pflicht? |
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| AW: Nachträgliche Erhöhung eines Reisepreises durch Fehlinformation des Reiseanbieters Der hälftige Reisepreis hätte, wenn auch nicht den Kunden, wohl aber ein erfahrenes Reisebüro, stutzig machen müssen. Solche Funde sind regelmäsig Irrtümer und werden deswegen vom Reiseveranstalter rechtmässig angefochten. |
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| AW: Nachträgliche Erhöhung eines Reisepreises durch Fehlinformation des Reiseanbieters Vielen Dank für diese Einschätzung der rechtlichen Lage |
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| AW: Nachträgliche Erhöhung eines Reisepreises durch Fehlinformation des Reiseanbieters Zitat:
Somit ist eine Erhöhung nach dieser Rechtsgrundlage nicht rechtmäßig. Ferner könnte der Reiseveranstalter nach den allgemeinen Regeln über den Irrtum (sh. § 119 BGB) den Reisevertrag anfechten und zurücktreten. Dazu müßte ein Erklärungsirrtum vorliegen. Das ist aber nicht der Fall. Er hat dem Reisenden erklärt, er verkaufe die Reise zu genau dem Preis X. Diese Erklärung hat er mit Wissen und Wollen kundgetan und sich dabei nicht geirrt. - Wenn dem Reiseveranstalter später durch seine Agentur vor Ort ein falscher Preis benannt worden ist und er aufgrund dessen den Preis entsprechend erhöhen möchte, dann hat er dazu kein Recht. Ein seinerseits bzw. mit der Agentur vor Ort bestehender Kalkulationsirrtum kann nicht zu Lasten des Reisenden gehen, denn diesem wurde genau eine Erklärung über den Preis X so abgegeben, wie sie auch abgegeben werden sollte. Somit kann der Reiseveranstalter auch nicht nach den allgemeinen Regeln des Irrtums des BGB zurücktreten. Eine nachträgliche Preiserhöhung ist somit im vorliegenden Fall nicht rechtens!!! Ein zum Rücktritt berechtigender Irrtum wäre z. B., wenn der Reiseveranstalter dem Reisenden eine Reise für EUR 1548,00 verkaufen möchte und sich ungewollt bzw. versehentlich das Komma verschiebt, so daß der irrtümliche Preis auf EUR 15,48 lautet.
__________________ Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere! Geändert von klausschlesinge (08.03.2012 um 09:11 Uhr). |
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