Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Nachträgliche Erhöhung eines Reisepreises durch Fehlinformation des Reiseanbieters

Dies ist eine Diskussion zu Nachträgliche Erhöhung eines Reisepreises durch Fehlinformation des Reiseanbieters innerhalb des Forums Reiserecht

Like Tree1Likes
  • 1 Post By klausschlesinge

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 13.02.2012, 18:33
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 2
Keine Wertung, ColaCheater hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ColaCheater hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ColaCheater hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ColaCheater hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ColaCheater hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ColaCheater hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ColaCheater hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ColaCheater hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ColaCheater hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ColaCheater hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Nachträgliche Erhöhung eines Reisepreises durch Fehlinformation des Reiseanbieters

Angenommen ein Kunde hat in einem Reisebüro bei einem Reiseanbieter ein Hotel gebucht, Reiseantritt ist in etwa 3 Monaten. Der Preis für das Hotel bei diesem Anbieter war nahezu um die hälfte günstiger gegenüber den Mitbewerbern was dem Kunden und dem Reisebüro positiv aufgefallen ist.

Das Hotel wurde unter diesen Bedingungen mit dem günstigen Preis gebucht und der Kunde erhält eine Reisebstätigung ausgehändigt.
Aus Kundensicht scheint die Reisebestätigung von einer Buchungsplattform zu stammen, welche als Veranstalter jedoch den Reiseanbieter aufführt.

Etwa 9 Tage nach dem Unterschreiben der Reisebestätigung, jedoch vor Leistung einer Anzahlung durch den Kunden, wird dieser durch das Reisebüro benachrichtigt das dem Reiseanbieter durch die Agentur am Reiseziel ein falscher Preis übermittelt wurde und sich somit der Reisepreis bei dem Reiseanbieter erhöhen würde.
Dabei wird dem Kunden ein Preis von dem doppelten des Preises der Reisebestätigung als normalpreis der Reise genannt, da jedoch der Fehler bei dem Reiseanbieter lag bietet dieser einen gegnüber dem gebuchten Preis um etwa 65% höheren Reisepreis an.
Es erfolgte dabei keine weitere für den Kunden ersichtliche Aufschlüsselung wie dieser erhöhte Preis zu stande kommt.

In der AGB des Reiseanbieters findet sich lediglich ein Verweis auf eine Preiserhöhung durch erhöhte Transport oder Flughafenkosten, welches in diesem Falle nicht vorliegt und zudem ist diese Erhöhung nur bis 4 Monate vor Reisebeginn möglich nach den AGB.


Ist das Verhalten des Reiseanbieters rechtmäßig oder nicht und an welche Stelle wendet sich der Kunde sollte er ein Recht auf den günstigeren Reisepreis haben - ist das Reisebüro als Vermittler in der Pflicht?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 14.02.2012, 08:39
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 233
100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)100% positive Bewertungen (233 Beiträge, 20 Bewertungen)  
AW: Nachträgliche Erhöhung eines Reisepreises durch Fehlinformation des Reiseanbieters

Der hälftige Reisepreis hätte, wenn auch nicht den Kunden, wohl aber ein erfahrenes Reisebüro, stutzig machen müssen. Solche Funde sind regelmäsig Irrtümer und werden deswegen vom Reiseveranstalter rechtmässig angefochten.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 14.02.2012, 14:22
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 2
Keine Wertung, ColaCheater hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ColaCheater hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ColaCheater hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ColaCheater hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ColaCheater hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ColaCheater hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ColaCheater hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ColaCheater hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ColaCheater hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, ColaCheater hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Nachträgliche Erhöhung eines Reisepreises durch Fehlinformation des Reiseanbieters

Vielen Dank für diese Einschätzung der rechtlichen Lage
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 05.03.2012, 09:15
V.I.P.
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Braunschweig
Alter: 51
Beiträge: 1.675
99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1675 Beiträge, 276 Bewertungen)  
AW: Nachträgliche Erhöhung eines Reisepreises durch Fehlinformation des Reiseanbieters

Zitat:
Zitat von ColaCheater Beitrag anzeigen
Das Hotel wurde unter diesen Bedingungen mit dem günstigen Preis gebucht und der Kunde erhält eine Reisebstätigung ausgehändigt.
Aus Kundensicht scheint die Reisebestätigung von einer Buchungsplattform zu stammen, welche als Veranstalter jedoch den Reiseanbieter aufführt.

Etwa 9 Tage nach dem Unterschreiben der Reisebestätigung, jedoch vor Leistung einer Anzahlung durch den Kunden, wird dieser durch das Reisebüro benachrichtigt das dem Reiseanbieter durch die Agentur am Reiseziel ein falscher Preis übermittelt wurde und sich somit der Reisepreis bei dem Reiseanbieter erhöhen würde.
In den AGB ist festgelegt, daß in bestimmten Fällten der Reisepreis erhöht werden kann. Ein solcher Fall ist nicht gegeben. Somit entfallen die AGB als Rechtsgrundlage für die Erhöhung. Siehe hierzu auch § 651a Abs. 4 BGB.
Somit ist eine Erhöhung nach dieser Rechtsgrundlage nicht rechtmäßig.

Ferner könnte der Reiseveranstalter nach den allgemeinen Regeln über den Irrtum (sh. § 119 BGB) den Reisevertrag anfechten und zurücktreten.

Dazu müßte ein Erklärungsirrtum vorliegen. Das ist aber nicht der Fall. Er hat dem Reisenden erklärt, er verkaufe die Reise zu genau dem Preis X. Diese Erklärung hat er mit Wissen und Wollen kundgetan und sich dabei nicht geirrt. - Wenn dem Reiseveranstalter später durch seine Agentur vor Ort ein falscher Preis benannt worden ist und er aufgrund dessen den Preis entsprechend erhöhen möchte, dann hat er dazu kein Recht. Ein seinerseits bzw. mit der Agentur vor Ort bestehender Kalkulationsirrtum kann nicht zu Lasten des Reisenden gehen, denn diesem wurde genau eine Erklärung über den Preis X so abgegeben, wie sie auch abgegeben werden sollte.

Somit kann der Reiseveranstalter auch nicht nach den allgemeinen Regeln des Irrtums des BGB zurücktreten.

Eine nachträgliche Preiserhöhung ist somit im vorliegenden Fall nicht rechtens!!!

Ein zum Rücktritt berechtigender Irrtum wäre z. B., wenn der Reiseveranstalter dem Reisenden eine Reise für EUR 1548,00 verkaufen möchte und sich ungewollt bzw. versehentlich das Komma verschiebt, so daß der irrtümliche Preis auf EUR 15,48 lautet.
StudentBBL likes this.
__________________
Ich mache zwei Kampfsportarten: Ju-Jutsu und Jura. - Jura ist die schwierigere!

Geändert von klausschlesinge (08.03.2012 um 09:11 Uhr).
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Nachträgliche Erhöhung Pflichtteil? Erbrecht 25.01.2010 14:41
ALG II-Familie: Erhöhung des Wohnbedarfs durch Geburt eines Kindes Nachrichten: Familienrecht & Erbrecht 24.09.2009 09:57
Nachträgliche Erhöhung Mitgliedsbeitrag Verbraucherrecht 27.03.2009 12:42
Nachträgliche Erhöhung der Betriebskosten Mietrecht 23.02.2009 12:03
nachträgliche Erhöhung von Stornogebühren Reiserecht 20.10.2008 21:28





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Reiserecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN