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Muss Gepäckbeschädigung entschädigt werden?

Dies ist eine Diskussion zu Muss Gepäckbeschädigung entschädigt werden? innerhalb des Forums Reiserecht

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Alt 08.11.2009, 16:37
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Muss Gepäckbeschädigung entschädigt werden?

Folgender Sachverhalt (sorry, sollte ich mich im falschen Unterforum befinden):

Der Passagier wird am Check-In darauf hingewiesen, sein Handgepäck besser aufzugeben. Das Handgepäck erfüllt eigentlich die Normen zum Mitführen im Innenraum. Auf Nachfrage in Bezug auf die Mitführung eines Laptops im Handgepäck wird von der Check-In Mitarbeiterin entgegnet, dass keine Beschädigung zu befürchten ist.

Der Passagier reist mit seiner Frau, welche diesen Diskurs auch mitbekommt.

Am Zielort kommt das Gepäck durchnässt und mit Schrammen versehen an. Zuhause entdeckt der Passagier, dass der Laptop beschädigt ist: das Display hat einen unschönen Riss von oben bis unten des Displays.

Die Beschädigung wird der Airline unmittelbar angezeigt. Die Airline beruft sich auf folgenden Passus in den AGB's:

Bei der Vorbereitung des Gepäcks für die Luftbeförderung obliegt es dem Fluggast, im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht die Vorkehrungen dafür zu treffen, dass Gepäck und Inhalt während des Transports keinen Schaden nehmen.

Zudem steht in den betreffenden AGB's der Hinweis, dass wertvolle und zerbrechliche sowie verderbliche Gegenstände stets im Handgepäck mitzuführen sind.

Tja, was nun? Der Passagier sitzt sozusagen auf dem Schaden: Reparatur lohnt nicht - der Zeitwert des Laptops ist ca. 300 EUR. Der Passagier fühlt sich aber natürlich schwer von der Luftfahrtgesellschaft betrogen und möchte eben die Register ziehen. Eine Rechtschutzversicherung besteht nicht.

Wer weiss Rat?

Geändert von meyou (08.11.2009 um 22:00 Uhr).
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